Eine Stiftung errichten: Was muss man beachten?
In der Schweiz ist es im Vergleich zu anderen Ländern verhältnismässig einfach eine Stiftung zu gründen. Die Stiftung ist in den Art. 80 ff. ZGB geregelt.
Dieser Beitrag wurde am 19. Juni 2015 aktualisiert. Der neue Beitrag “Errichtung einer Stiftung: Was muss man beachten?” ist unter folgendem Link verfügbar.
Stiftung errichten
Um eine Stiftung zu errichten braucht es die Widmung eines Vermögens für einen besonderen Zweck (welcher nicht widerrechtlich oder unsittlich sein darf). Dies muss in einer öffentlichen Urkunde festgehalten werden. Sie entsteht, sobald sie in das Handelsregister eingetragen wurde. Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt es bei den Familienstiftungen.
Die gesetzlichen Regelungen für die Stiftung lassen sich im Schweizerischen Zivilgesetzbuch finden. Art. 80-89 ZGB widmen sich diesem Themengebiet.
Stiftungen sind in der Schweiz grundsätzlich steuerbefreit. Dies allerdings unter der Voraussetzung, dass sie als gemeinnützig anerkannt worden sind. Sofern die Steuerbefreiung anerkannt wurde, fallen unter anderem folgende Steuern weg: Vermögens- und Einkommenssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie in der Regel die Handänderungssteuern.
Auch bei Zuwendungen an eine Stiftung kann man von einer Steuerbefreiung profitieren. Der Freibetrag beträgt bei den Bundessteuern 20%.
In jedem Fall benötigt die S. eine Revisionsstelle oder sogar eine Revisionsstelle mit besonderer Befähigung. Der Zweck kann grundsätzlich nicht geändert werden doch gibt es von dieser Regelung Ausnahmen (ZGB Art. 86 ff.).
Gesamthaft betrachtet ist das Stiftungsrecht in der Schweiz sehr liberal und erfreut sich deswegen auch einer gewissen Beliebtheit. Personalvorsorgeeinrichtungen, also die Pensionskassen, wählen in der Regel auch diese Rechtsform für ihre Gesellschaft.
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Das Errichten einer Stiftung ist wahrlich nicht einfach. Beachtet werden sollte aber, dass ein Business Club aufgesucht werden sollte, denn es gibt in jedem Unternehmer Club Personen die sich mit der Errichtung einer Stiftung auskennen und beschäftigen. Zudem erleichtert ein Business Network das Netzwerken mit Start-up Gründern und Entrepreneurs.
Wer wählt eigentlich den Stiftungsrat einer Stiftung?
Und kann ich zB eine Stiftung gründen, um meinen rund 18 Jahre jüngeren Geschwister als ich beispielsweise “Kosten im Gesundheits-, Technologie- und Übertretungstrafrechtsbereich” zu finanzieren?
(Die Stiftung soll Gesundheitskosten, neue Computer und Bussen begleichen).
Ginge das?
Sofern nicht der Stifter den ersten Stiftungsrat bestimmt, ergibt sich das für die Wahl der Stiftungsratsmitglieder zuständige Organ aus dem Stiftungsstatut.
Die Stiftung wird zur Widmung eines Vermögens für einen bestimmten Zweck errichtet. Im Stiftungsstatut sind der Name der Stiftung, ihr Zweck, die Vermögenswidmung sowie die Organisation festzulegen.
Hier finden Sie weitere nützliche Infos zur Stiftung: http://www.hra.zh.ch/internet/justiz_inneres/hra/de/eintragen/formulare_muster_rechtsform/stiftung.html