Die Kapitalherabsetzung bei einer Aktiengesellschaft
Für eine Kapitalherabsetzung gibt es völlig unterschiedliche Gründe. Zum einen setzt eine AG ihr Aktienkapital herab weil sie Verluste erlitten hat, zum anderen wenn sie über zu viel Eigenkapital verfügt.
Kapitalherabsetzung
Wie bereits oben erwähnt, sind die Gründe für eine Kapitalherabsetzung entweder eine Unterbilanz oder die Überkapitalisierung einer Aktiengesellschaft. Weiter kann die Herabsetzung auch dem Ausscheiden von Aktionären, der Vernichtung eigener Aktien oder der Durchführung einer Spaltung dienen.
Konstitutive Kapitalherabsetzung
Das Gesetz kennt verschiedene Methoden einer Kapitalherabsetzung. Eine Variante ist die konstitutive Kapitalherabsetzung, im Rahmen derer eine Aktiengesellschaft eine Überkapitalisierung aufweist und deshalb eine Herabsetzung vornimmt. Damit ist es möglich, dass den Aktionären ein Teil ihrer Einlagen wieder zurückbezahlt wird. Für Publikumsgesellschaften ist dies eine Möglichkeit um überflüssige Liquidität sinnvoll zu verwenden, wenn unternehmensintern keine Investitionsmöglichkeiten vorhanden sind.
Deklarative Kapitalherabsetzung
Bei einer deklarativen Kapitalherabsetzung wird das Aktienkapital auf Grund einer Unterbilanz herabgesetzt. Wird diese Sanierungsmassnahme angewendet, so fliesst kein Kapital aus der Gesellschaft ab, die Gläubiger werden also grundsätzlich nicht gefährdet.
Kapitalschnitt
Von einem Kapitalschnitt spricht man, wenn das herabgesetzte Aktienkapital gleich wieder durch voll einbezahltes ersetzt wird (Kapitalherabsetzung unter gleichzeitiger Wiedererhöhung auf den aktuell gültigen Betrag).
Bei den Aktien gibt es zwei Varianten. Entweder setzt die AG den Nennwert aller Aktien herab oder die Gesamtzahl der Aktien wird reduziert. In jedem Fall muss das Gleichbehandlungsgebot beachtet werden und die unentziehbaren Aktionärsrechte sind zu gewährleisten.
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