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Der Werkvertrag – Teil 1: was ist er und was kennzeichnet ihn?

Ob es sich um einen Werkvertrag oder um einen Auftrag handelt kann im Einzelnen schwer zu bestimmen sein. Dieser Unterscheidung kommt jedoch erhebliche Bedeutung zu. Erfahren Sie hier, was genau ein Werkvertrag ist und wie er sich bestimmen lässt.

form von aktionärbindungsverträgen

 

Was ist ein Werkvertrag?

Der Werkvertrag ist in den Art. 363 ff. OR geregelt. Mit dem Abschluss des Werkvertrages verpflichtet sich der Unternehmer, ein gewisses Werk herzustellen und der Besteller zur Leistung einer Vergütung. Anders als beim Auftrag, ist nicht nur das sorgfältige Tätigwerden geschuldet, vielmehr ist der Unternehmer  verpflichtet, ein konkretes Werk abzuliefern. Hier lässt sich auch am besten für die Charakterisierung eines Werkvertrages einhacken. Ein Werk muss etwas sein, dass materiell ist oder sich mindestens Materialisieren lässt. Zudem muss die objektive Richtigkeit, beziehungsweise die Erfüllung der Vorgaben beurteilt werden können. Ein Stuhl oder Tisch, welchen man beim Schreiner anfertigen lässt, ist ebenso ein Werk wie ein Gemälde. Kein Werk liegt vor, wenn die vorgängige Garantie des Erfolges nicht möglich ist (wie beispielsweise bei einer medizinischen Behandlung) oder es sich um ein Standartprodukt handelt (beispielsweise ein IKEA Tisch).

Persönliche Ausführung durch den Unternehmer

Lässt man ein Werk anfertigen, so wählt man den Unternehmer meistens aus einem bestimmten Grund wie bspw. Qualität oder Prestige. Das Gesetz trägt diesem Umstand Rechnung, indem der Unternehmer verpflichtet ist, das Werk persönlich auszuführen oder mind. unter seiner Leitung ausführen zu lassen (Art. 364 Abs. 2 OR). Von diesem Grundsatz darf abgewichen werden, wenn es vereinbart wurde oder es in der Natur des Geschäfts liegt, dass es nicht auf die persönlichen Eigenschaften des Unternehmers drauf ankommt. Ein Beispiel hierfür sind einfache Arbeiten wie beispielsweise wenn man mehrere einfache Tische abschleifen und neu lackieren lässt.

 

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