Der Firmenname bei der Einzelfirma
Der Inhaber einer Einzelfirma führt zwei Namen: Einerseits den Namen seines Geschäfts (Firmenname) für den Handelsverkehr, andererseits seinen bürgerlichen Namen für den normalen Rechtsverkehr (Vor- und Nachname). Für die Wahl des Firmennamens sind einige Voraussetzungen zu beachten, die nachfolgend erläutert werden.
Allgemeine Kriterien bei Firmennamen
Zunächst sind die Kriterien aufzuführen, welche grundsätzlich bei der Wahl des Firmennamens beachtet werden müssen.
Ein Firmenname muss stets dem Wahrheitsgebot entsprechen und darf nicht zu Täuschungen führen. Dies bedeutet, der Firmenname darf u.a. nicht täuschend sein in Bezug auf den Tätigkeitsbereich des Geschäfts (z.B. die Wahl des Firmennamens “Bäckerei Müller”, obwohl es sich um ein Malergeschäft handelt) oder eine geografische Bezeichnung enthalten, die nicht zutreffend ist (z.B. “Bäckerei Müller Bern”, obwohl sich der Firmensitz in Zürich befindet). Zudem bestehen gewisse gesperrte Namen und Sigel, die im Firmennamen nicht verwendet werden dürfen sowie Regeln bezüglich der Schreibweise des Firmennamens, auf welche hier jedoch nicht spezifisch eingegangen wird.
Name der Einzelfirma muss Familiennamen beinhalten
Bei der Wahl des Firmennamens der Einzelfirma ist speziell, dass der Familienname des Inhabers zwingend einen Bestandteil des Firmennamens bilden muss. Sie können somit einerseits einen Fantasie- oder einen Sachbegriff wählen und Ihren Familiennamen hinzufügen oder Sie können auch nur Ihren Familiennamen wählen (ohne Zusatz), dies würde grundsätzlich genügen.
Ihr bürgerlicher Name und Ihr Firmenname dürfen wörtlich übereinstimmen. Der Firmenname des Einzelunternehmens muss mindestens den Familiennamen des Inhabers enthalten. Eine Sachbezeichnungen als Zusatz kann vorteilhaft sein, da sich potentielle Kunden bereits anhand des Namens konkret etwas unter Ihrem Geschäfts vorstellen können.
Beispiel:
Peter Müller führt seine Bäckerei als Einzelfirma. Mögliche Firmennamen sind etwa:
– Müller
– Peter Müller
– Müller Bäckerei
– Peter Müller Bäckerei
– Bäckerei P. Müller
– P. Müller
Namenschutz durch Eintrag in das Handelsregister
Ab dem Zeitpunkt des Handelsregistereintrags Ihrer Einzelfirma ist der Firmenname geschützt. Danach darf ein Dritter nicht am selben Ort den gleichen oder einen sehr ähnlichen Namen für sein Unternehmen verwenden. Als zu ähnlich gilt der Firmenname, wenn im üblichen Geschäftsverkehr eine tatsächliche Verwechslungsgefahr besteht.
Als Ort gilt der Sitz des Unternehmens in der jeweiligen Gemeinde (z.B. Stadt Zürich) unter Einbezug des unmittelbar dazugehörenden Wirtschaftsraums (z.B. Agglomeration von Zürich).
Sofern Sie Ihre Einzelfirma mit STARTUPS.CH gründen, überprüfen wir für Sie den Firmennamen und beraten Sie gerne diesbezüglich.
Mit STARTUPS.CH springen Sie selbstsicher und gut beraten ins anfänglich kalte Wasser der Selbständigkeit. Wir zeigen Ihnen, worauf es bei der Firmengründung ankommt.
Bei Bedarf beraten wir Sie gerne vor oder aber auch nach Ihrer Gründung in einem persönlichen Gespräch.
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Guten Tag
unsere Kollektivgesellschaft (2 Personen) hat beide Personen im Firmennamen aufgeführt.
Nun will einer aussteigen.
Darf der Andere den Firmennamen als Einzelgesellschaft weiter führen?
Guten Tag
In diesem Falle muss die Kollektivgesellschaft aufgelöst und eine neue Einzelfirma gegründet werden. Die Kollektivgesellschaft muss aus mindestens zwei Gesellschaftern bestehen.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Hallo,
Wenn ich ein Ladengeschäft als Einzelfirma eröffne kann ich dann bei der Leuchtschrift am Eingang nur den Fantasienamen schreiben oder muss mein Name auch mit drauf?
Guten Tag
Sie können mit einer Fantasiebezeichnung auftreten. Wichtig ist, dass Sie auf sämtlich offiziellen Dokumenten (Bsp. Rechnungen, Verträge, etc.) die Bezeichnung inkl. Familiennamen aufführen. Im Logo oder der Türbeschriftung ist dies nicht zwingend.
Gerne unterstützen wir Sie mit der Gründung Ihres Einzelunternehmens. Sie können hier eine unverbindliche Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag
Ich möchte eine Einzelfirma für die Physiotherapie eintragen lassen. Z.B. Physiotherapie Hedingen, Inhalber Max Müller.
1. Frage: Kann nun jemand trotzdem in Hedingen eine Physiotherapie Hedingen GmbH (oder Physiotherapie Hedingen AG) eröffnen?
2. Frage: Kann jemand die Marke “Physiotherapie Hedingen” schützen, obwohl ich so die Einzelfirma eingetragen habe? (Macht es Sinn auch die dazugehörige Marke zu schützen?)
Vielen Dank und freundlicher Gruss
M.Müller
Guten Tag
Da Sie eine Einzelfirma gründen möchten, stünde es einem Dritten frei eine Gesellschaft mit der Firma “Physiotherapie Hedingen” eintragen zu lassen. Eine Marke “Physiotherapie Hedingen” würde als reine Wortmarke nicht eingetragen werden, es müsste immer in Verbindung mit einem Logo/Grafik eingetragen werden. Jedoch wäre dies für einen Dritten durchaus möglich.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Guten Tag
Ich habe eine Einzelfirma gegründet. Im Handelsregister registriert als Affolter Lackierwerk. Darf ich auf Visitenkarten Rechnungen etc. als Lackierwerk Affolter auftreten? Also zuerst Sachbezeichnung dann Familienname?
Freundliche Grüsse
Fabio Affolter
Guten Tag
Sofern Sie die Reihenfolge ändern möchte, empfehle ich Ihnen dies auch im Handelsregister entsprechend anzupassen.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Guten Tag
Ich möchte meiner Einzelfirma folgenden Namen geben: tomman-food.ch Inhaber Vorname Name
Geht das?
Besten Dank
Guten Tag
Ja, das geht.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Hallo,
ich würde gerne eine Einzelfirma gründen, wo 2 Nachnamen drin vorkommen, ich aber bis zu einer Umwandlung in eine GmbH oder AG alleine verantwortlich bin.
Ist dies möglich?
Beispiel:
Menzel & Lerbs
Visual Solutions
LG Micha
Guten Tag Herr Menzel
Nein dies ist nicht möglich, zumal dies den Eindruck hervorruft, es handle sich um eine Kollektivgesellschaft. Ausserdem muss bei der Einzelfirma klar ersichtlich sein, wer Inhaber der Firma ist. Folglich sind zwei Nachnamen im Firmennamen verwirrend und täuschend.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Guten Tag
Wenn meine Einzelfirma nicht im Handelsregister eingetragen ist, wo melde ich mich dann, um eine Namensänderung zu vollziehen? Nur bei der SVA, denn dort habe mich bei der Gründung für einen Namen (Nachname & Berufszweig) für einen Namen entscheiden müssen.
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Das ist korrekt. Wenn Sie Ihre Unternehmung nicht in Handelsregister eingetragen haben, müssen Sie auch keine Meldung machen. Grundsätzlich ist es empfehlenswert einen Namenswechsel allen Partnern mitzuteilen.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Hallo
Is es möglich meiner Einzelfirma folgende Namen geben: „La Bella. Beauty Studio. Vorname Nachname”
Vielen Dank
Guten Tag
Ja dies ist möglich, sofern Sie damit keine Rechte Dritter verletzen.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Ist es möglich, als Einzelgewerbetreibender den Firmennamen “NACHNAME & Partner” zu führen? Hintergrund ist der, dass die Firma in Form eines Netzwerks aus mehreren Einzelgewerbetreibenden agiert.
Guten Tag
Bei einem Einzelunternehmen darf die Firma Ausdrücke enthalten, die auf Mitarbeiter hinweisen, solange klar erkennbar ist, dass es sich um ein Einzelunternehmen handelt. So wäre z.B. “Ihre Partner für Architektur, VOR- und NACHNAME” möglich.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag
Ist es erlaubt bei einer Einzelfirma eine Domain ohne zu machen?
(z.b güezli.ch statt muellergüezli.ch)
Wo muss rechtlich eigentlich der Name überall ersichtlich sein.(also muellergüezli)
besten Dank
Martin
Guten Tag
Ihre Domain muss nicht zwingenderweise den gleichen Namen wie Ihre Firma haben. Ihr Firmenname muss hingegen auf allen offiziellen Dokumenten, wie unter anderem auf Arbeitsverträgen, im Impressum oder auf Rechnungen erwähnt werden.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
meine Frage darf ich ein Einzerunternehmen gründen und folgender Name verwenden?
MegaLopez / ich heisse Vorname: Antonio Nachname Santis Lopez
Lopez ist der Nachname meiner Mutter wo aber bei mir im Spanischer Pass draufsteht.
Guten Tag
Bei der Einzelfirma muss Ihr Nachname, so wie er im Personenregister steht, erwähnt werden.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag
Wenn ich eine Einzelfirma gründen möchte, habe ich zuerst im Handelsregiester mich erkundigt ob der Firmenname schon auftaucht.
Habe diesen auch gefunden aber als AG und in Zug. Ich wäre wiederum in SG.
Darf ich trozdem so heissen, den ich möchte auch nicht ins Handelsregiester rein.
Guten Tag
Grundsätzlich dürfen Sie nicht den gleichen Firmennamen haben wie eine bestehende AG.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag
Ginge als Einzelfirmenname etwas wie “PKunz Bäckerei” oder muss man “P Kunz Bäckerei” oder “P. Kunz Bäckerei” wählen?
Besten Dank
Ramona
Guten Tag
Der Nachname muss isoliert stehen und es muss klar ersichtlich sein, dass es sich um den Nachnamen handelt. „P Kunz Bäckerei“ oder „P. Kunz Bäckerei“ würde gehen.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag
Ich besitze eine Einzelfirma, mir dieser ich bis anhin Grosshandel betrieben habe. Nun möchte ich ein Ladengeschäft für den Direktverkauf meiner Waren eröffnen und dem Laden einen ganz anderen (Fantasie)- Namen geben. Darf ich das und falls ja, was muss auf den Verkaufsquittungen stehen?
Freundliche Grüsse
Michael Müller
Guten Tag
Ihre Einzelfirma muss zwingendermassen Ihren Nachnamen enthalten. Sie können aber den Laden mit einem anderen Namen beschriften. Wichtig ist, dass aber sämtliche Verträge, Quittungen, Rechnungen und das Impressum auf der Website den Firmennamen enthalten.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Hallo,
Ich möchte eine Einzelfirma gründen und der Name steht schon Beauty4Men by Florian Bucher. Darf ich jetzt mein Logo so anpassen das nur Beauty4Men by Florian steht? I Handelregister steht Bucher aber nach aussen will ich einfach das mein Vorname steht. Darf ich das?
Guten Tag
Das Firmenlogo können Sie nach Belieben gestalten. Achten Sie bei der Firmenkorrespondenz, Rechnungen und Offerten auf eine einheitliche Schreibweise der Einzelfirma.
Clevere Geschäftsleute lassen ihr Logo als Marke schützen.
Wir bieten Ihnen gerne unsere attraktiven Services im Markenrecht an: https://www.startups.ch/markenschutz/bestellen
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
Guten Tag
Wenn eine Einzelfirma mit dem Namen Canna Schmid besteht, ist es möglich eine andere Einzelfirma auf den Namen Canna Productions Pfaffen zu eröffnen?
Besten Dank für eine Antwort.
Freundliche Grüsse
Jasmine
Guten Tag
Gerne helfen wir Ihnen bei den juristischen Formalitäten über unsere Gründungsplattform: https://www.startups.ch/de/services/firmengruendung
Entscheidend ist die deutliche Unterscheidungskraft nach Familienname und Geschäftsort.
Wer als alleiniger Inhaber ein Geschäft betreibt, muss den wesentlichen Inhalt seiner Firma aus dem Familiennamen mit oder ohne Vornamen bilden. Enthält die Firma weitere Familiennamen, so muss aus ihr hervorgehen, welches der Familienname des Inhabers ist (Art. 945 Abs. 1 und 2 OR). Der Geschäftsort der Einzelfirma ist ebenfalls von Bedeutung. Eine im Handelsregister eingetragene Einzelfirma darf von keinem andern Geschäftsinhaber an demselben Orte verwendet werden, selbst dann nicht, wenn er den gleichen Vor- und Familiennamen hat, mit dem die ältere Firma gebildet worden ist. Der neue Geschäftsinhaber hat in einem solchen Falle seinem Namen in der Firma einen Zusatz beizufügen, durch den diese deutlich von der älteren Firma unterschieden wird (Art. 946 Abs. 1 und 2 OR).
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
Guten Tag,
Ich habe eine Einzelfirma mit meinem Familiennamen. «Hase graphic design». Wenn ich heirate und den Namen meines Mannes «Fuchs» annehme, kann ich dann weiterhin den alten Firmennamen beibehalten? Reicht es, wenn ich beide Namen «Hase/Fuchs» auf der Visitenkarte und im Impressum aufführe?
Besten Dank und freundliche Grüsse
Claudia
Guten Tag
Enthält die Firma weitere Familiennamen, so muss aus ihr hervorgehen, welches der Familienname des Inhabers ist (Art. 945 Abs. 2 OR).
Bei einer Namensänderung müssten Sie dem Handelsregisteramt eine Urkunde des Zivilstandsamtes einreichen.
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
Guten Tag
Wie regelt sich die Vergleichbarkeit / Ausschliesslichkeit beim Vergleich eines EU zu einer AG oder GmbH? Muss die Ausschliesslichkeit “nur” in der eigenen Rechtsform gewährleistet werden oder auch Rechtsformübergreifend? Art. 946 Abs. 1 OR
Beispiel: darf ich eine Einzelfirma als “Projektlösungen Peter Müller” eintragen lassen, wenn es bereits eine Firma “Projekt Lösungen GmbH” oder “Projektlösungen AG” oder Ähnliches gibt?
Besten Dank für ein Feedback.
L. Kägi
Guten Tag
Falls Sie mit uns gründen wollen, nutzen Sie am besten unser Onlineportal: https://www.startups.ch/de/services/firmengruendung
Das Eidg. Handelsregisteramt hat per 1. April 2021 eine Weisung für die Firmenbildung publiziert: https://ehra.fenceit.ch/de/weisungen/
Bei „Projektlösungen Peter Müller“ wäre darauf zu achten, ob es bereits am gleichen Ort (d.h. in der gleichen politischen Gemeinde) eine Einzelfirma mit gleichem Nachnamen des Inhabers gibt. Der Schutz der Einzelfirma beschränkt sich stets auf den Ort.
Ob es bereits ähnliche GmbH/AG gibt, ist bei der Einzelfirma kein Eintragungshindernis. Wählen Sie am besten immer einen Zusatz, der sich von allen ähnlich eingetragenen Firmen deutlich unterscheidet.
Die Einzelfirma darf weder Zusätze enthalten, die ein Gesellschaftsverhältnis andeuten (Art. 945 Abs. 3 OR) noch darf sie unzutreffende Rechtsformzusätze enthalten.
Der Gründer kann (freiwillig) vor der Gründung auf https://regix.ch/ eine Recherche machen, um eine Liste möglichst ähnlich lautender Firmen/Namen zu erhalten.
Gegebenenfalls wird eine neu einzutragende identische Firma zurückgewiesen.
Unter Umständen kann sich ein Konflikt zwischen einer geschützten Marke und einer Firma ergeben. Für die Abklärung ähnlicher oder identischer eingetragener Marken wenden Sie sich bitte an das Eidg. Institut für Geistiges Eigentum: https://www.ige.ch/de/ bzw. https://www.swissreg.ch/srclient/faces/jsp/start.jsp;jsessionid=9E4ADFE1BD13FCD15167CF1215AF898B.tomcat01
Mit dem Handelsregistereintrag müssen noch andere bundesrechtliche Vorschriften, insbesondere zum Schutz vor Täuschungen im Geschäftsverkehr, beachtet werden müssen (vgl. Art. 955a OR). Auch wenn
eine Firma eingetragen worden ist, kann sie nicht für Waren oder Dienstleistungen verwendet werden, wenn sich daraus eine Täuschungsgefahr gemäss Artikel 47
Markenschutzgesetz (geographische Herkunft von Waren oder Dienstleistungen) ergibt. Diese Bestimmung regelt den Rahmen des Gebrauchs der Firma durch den Inhaber. Sie richtet sich nicht an die zuständigen Registerbehörden.
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
Guten Abend,
Ich habe im März 2013 den Online-Shop dutchstore.ch übernommen und die Einzelfirma Marloes Tresch-Klaassen Dutchstore.ch in Rüti, Kanton Glarus gegründet. Dutchstore.ch mit der gleichnamigen Website-Adresse gibt es schon seit 2003. Nun hat ein Mitbewerber neu in Brig die Firma “Dutch Store Wallis” gegründet mit dem Domainnamen dutchstore.one, der meiner Webseite zum Verwechseln ähnlich ist. Darf er das bzw. kann ich da was unternehmen?
Besten Dank und freundliche Grüsse,
Marloes Tresch
Guten Tag
Eine im Handelsregister eingetragene Einzelfirma darf von keinem andern Geschäftsinhaber an demselben Orte verwendet werden, selbst dann nicht, wenn er den gleichen Vor- und Familiennamen hat, mit dem die ältere Firma gebildet worden ist. Der neue Geschäftsinhaber hat in einem solchen Falle seinem Namen in der Firma einen Zusatz beizufügen, durch den diese deutlich von der älteren Firma unterschieden wird. Gegenüber einer an einem andern Orte eingetragenen Einzelfirma bleiben die Ansprüche aus dem Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) vorbehalten (Art. 946 Abs. 1 bis 3 OR).
Mit dem UWG kann man gegen Täuschungen im Geschäftsverkehr vorgehen. Unlauter handelt insbesondere, wer:, wer Massnahmen trifft, die geeignet sind, Verwechslungen mit den Waren, Werken, Leistungen oder dem Geschäftsbetrieb eines anderen herbeizuführen (Art. 3 Abs. lit. d UWG).
Hier wäre die Domainnamenverwendung problematisch, wenn eine latente Verwechslungsgefahr besteht.
Auf https://www.getyourlawyer.ch/ finden Sie vertrauenswürdige Anwältinnen und Anwälte aus Ihrer Region. Die GetYourLawyer AG ist kein offizieller Partner von STARTUPS.CH AG.
Sowohl im Marken- als auch im Firmenrecht gilt, dass kennzeichenrechtliche Ansprüche nicht geschützt werden, wenn die Registrierung der betreffenden Kennzeichen in unlauterer Absicht veranlasst wurde (Urteil Bundesgericht, 4A_100/2013 vom 10. Juli 2013).
Die Gerichte stützen sich auf Indizien:
• Kenntnis der früheren Benutzung des gleichen oder verwechselbaren Zeichens durch den Anspruchsgegner gegenüber einem erheblichen Kundenkreis (einschliesslich schweizweit tätiger Unternehmen)
• bewusste Inkaufnahme von Verwechslungen (fehlgeleitete Anfragen aufgrund von Verwechslungen, ohne die andere Firma je darauf hinzuweisen)
• Nachvollzug der Zweckbestimmung, d.h. dies erfolgte zwar erst nach der Registrierung/Hinterlegung der Firma/Marke, kann aber trotzdem als Indiz für die unlautere Absicht berücksichtigt werden
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
Guten Tag
Ich bin Coach und möchte eine Einzelfirma gründen. Darf ich den Begriff Praxis und Therapie verwenden? Muss der Familien Name am Anfang stehen?
Z. B. Vujosevic Praxis für Lösungen im Leben
Vujosevic professionelle Lebens-Begleitung
Lösungen und professionelle Begleitung von Frau Vujosevic
Etc.sind auch fantasienamen und wortspiele erlaubt?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Guten Tag
Ihr Familienname muss zwingend im Firmennamen enthalten sein, muss jedoch nicht am Anfang stehen. Sie dürfen die genannten Begriffe sowie auch Fantasienamen benutzen, sofern dies zu keinen Täuschungen über das Tätigkeitsfeld der Einzelunternehmung Anlass gibt.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Firmengründung und prüfen anlässlich des Gründungsprozesses auch den von Ihnen gewählten Firmennamen.
https://www.startups.ch/de/services/firmengruendung
Freundliche Grüsse
Hana Janacek
Guten Tag
Ich möchte eine GmbH gründen mit dem Namen Leutenegger Elektro GmbH. Nun gibt es in der Schweiz bereits eine Elektro Leutenegger AG. Ist dies problematisch, da die Worte nur vertauscht sind?
Würde ein Zusatz wie ein plus z.B.: Leutenegger Elektro + GmbH mich von dieser Firma genügend abheben oder würde folgendes ausreichen:
Leutenegger Elektro + Gebäudeautomation GmbH
Wenn ich letzteren Namen wälle und als Logo nur Leutenegger Elektro GmbH verwende wäre dies zulässig?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Guten Tag
Dies kann problematisch sein, zumal Täuschungsgefahr bestehen könnte. Ein Zusatz wäre jedenfalls hilfreich, jedoch ist auch bei der Verwendung von Interpunktionszeichen Vorsicht geboten. Das “+” als “und” zu nutzen ist jedoch zulässig.
Im Logo muss nicht der (vollständige) Firmenname enthalten sein.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Firmengründung und prüfen anlässlich des Gründungsprozesses auch den von Ihnen gewählten Firmennamen.
Unser Angebot finden Sie unter nachfolgendem Link: //www.startups.ch/de/services/firmengruendung
Freundliche Grüsse
Hana Janacek
Guten Tag,
Ich bin aktuell dabei, einen Online-Shop (als Einzelfirma) zu gründen. Im Impressum, AGB etc. kommt natürlich der Firmenname wie z.B. “FairePreise Rappo” vor. Darf ich dennoch den Onlineshop inkl. Logo als “FairePreise” führen?
Sprich: Wenn man auf den Onlineshop zugreift, sieht man einfach das Logo “FairePreise” und den Firmennamen “FairePreise Rappo” sieht man dann halt nur im Impressum und in den AGB’s” ?
Ist dies so zulässig?
MfG
J. Rappo
Guten Tag
Auf sämtlichen Rechnungen und Verträgen sowie im Impressum Ihrer Webseite muss der im Handelsregister eingetragene Firmenname vollständig aufgeführt sein. Sie dürfen aber ohne Weiteres Werbung schalten, eine Webseite oder bspw. auch einen Social Media-Account betreiben und hierbei unter einem anderen Namen oder nur einem abgekürzten Firmennamen auftreten. Das von Ihnen beschriebene Vorgehen ist somit problemlos möglich.
Freundliche Grüsse
Simon Husi
Muss ich bei einer Einzelfirma meinen vollen Namen integrieren oder reicht es wenn ich nur einen nehme. Habe sehr langen Nachnahmen (3). Gonzalez Cuerda- Bürki.
Ich möchte nur Gonzalez….
oder Gonzalez- Bürki nehmen.
Guten Tag
Die Einzelfirma muss zwingend sämtliche amtlichen Nachnamen enthalten.
Freundliche Grüsse
Simon Husi
Guten Tag
Ist es möglich die Firma zb. Argentur Knobel zu nenne auf ofiziellen Dokumenten aber webseite, social media usw. als zb S‘Netzwerk zu heissen, oder wie macht man dies am besten ?
Guten Tag
Auf Verträge, Offerten, Rechnungen und im Impressum Ihrer Webseite ist die im Handelsregister eingetragene Firma exakt wiederzugeben. Dagegen dürfen Sie im Rahmen Ihres Social Media Auftritts, auf Visitenkarten oder allgemein im Auftritt gegenüber Dritten auch unter anderem Namen auftreten.
Freundliche Grüsse
Simon Husi
Guten Tag
Ich würde mich im Handelsregister als Einzelfirma gerne wie folgt eintragen lassen: Firmenname, Vorname Nachname
Demnach könnte ich doch dann den Absender auf den Briefköpfen, etc. so schreiben:
Firmenname
Vorname Nachname
Strasse
PLZ/Ort
Oder muss der Name der eingetragenen Einzelfirma immer zwingend auf einer Zeile sein?
Freundliche Grüsse
Philipp
Guten Tag
Auf sämtlichen offiziellen Dokumenten (Verträgen, Rechnungen etc.) muss Ihr Firmenname so aufgeführt sein, wie er im Handelsregister eingetragen ist. Auf dem Briefkopf ist zu empfehlen, dass zumindest auf der zweiten Zeile der gesamte Firmenname aufgeführt wird, so dass klar ersichtlich ist, dass es sich um eine Einzelfirma handelt. Wichtig ist, dass nicht der Schein einer Gesellschaft (z.B. GmbH, AG) erweckt wird.
Freundliche Grüsse
Hana Janacek
Guten Tag
Kann man eine Einzelfirma in der Schweiz in Englischer Sprache eintragen lassen?
Bsp: “project management Lisa Muster” oder müsste man diese als Projektmanagement Lisa Müller eintragen lassen?
Wenn es eine Firma Project Management GmbH gibt, wäre der Firmenname für das Einzelunternehmen “Project Management Lisa Müller” bzw. “Lisa Müller Projektmanagement” oder Ähnliches trotzdem zulässig?
Besten Dank und freundliche Grüsse
L.Kägi
Guten Tag
Die Eintragung von Firmen in englischer Sprache ist zulässig. Sollten Sie jedoch die englische Version eintragen, wäre die deutsche Version vom Firmenschutz nicht erfasst. Entsprechend wäre die Eintragung einer deutschen Übersetzung grundsätzlich zulässig, obschon bereits die englische Fassung eingetragen ist.
Freundliche Grüsse
Simon Husi
Guten Tag
Ich habe bei meiner Heirat meinen Namen behalten und trage seither einen Doppelnamen, z.B. Maria Müller Meier, den ich jedoch im Alltag nie verwende. Dh. immer Maria Müller. Deshalb möchte ich bei meiner Einzelfirma nur meinen Namen verwenden. z,.B. Müller Beratung.
Begründung: Müller Meier Beratung: Das klingt wie zwei Personen und der Wiedererkennungreflex ist weg. Muss ich meinen Doppelnamen erwähnen?
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Bei der Einzelfirma müssen Sie Ihren Nachnamen, so wie er im Pass eingetragen ist, verwenden.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag,
Ich möchte gerne eine Einzelfirma gründen.
Der Name ist:
Virtual Business Finelli
Geht das?
Guten Tag
Der Name der Einzelfirma muss Ihren Familiennamen enthalten und darf weder irreführend sein, noch eine Verwechslungsgefahr hervorrufen. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass der Firmenname “Virtual Business Finelli” somit möglich ist, jedoch wären die anderen Kriterien sowie allfällig bestehende Marken noch zu prüfen.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Gründung und übernehmen für Sie die Prüfung des Firmennamens und des Zwecks sowie die Erstellung der Dokumente.
Hier finden Sie eine Übersicht unseres Angebots: https://www.startups.ch/de/services/firmengruendung
Freundliche Grüsse
Hana Janacek
Hallo zusammen. Gibt es eine Möglichkeit, den Firmennamen als Einzelfirma beizubehalten, wenn ich meinen Namen aufgrund Heirat ändere?
Ich habe gelesen, dass ein Firmennamen bestehen bleiben kann, wenn man in der Korrespondenz sowie bei Dokumenten wie Rechnungen etc. seinen neuen Familiennamen anfügt. Ist dies korrekt oder wie würde dies aussehen?
Guten Tag
Der bisherige Firmenname kann beibehalten werden, wenn der darin enthaltene Familienname der Inhaberin oder des Inhabers von Gesetzes wegen oder
von der zuständigen Behörde geändert wird. Dies trifft insbesondere auf Namensänderungen infolge Heirat (Art. 160 ZGB), Scheidung (Art. 149 Abs. 2 ZGB), Adoption (Art. 267 ZGB)
sowie Änderungen aufgrund eines Gesuches (Art. 30 Abs. 1 ZGB) zu.
Sie können Ihren Firmennamen somit auch nach Heirat beibehalten, ohne eine Änderung vorzunehmen.
Freundliche Grüsse
Hana Janacek
Guten Tag
Ich möchte eine Einzelfirma mit dem Namen
Rudelwohl-Hundesitting by ……..
im Kanton ZH eröffnen.
Im Kanton AG besteht eine Hundeschule mit der Domaine rudelwohl.ch schon. Kann ich die Domaine rudelwohl-hundesitting.ch verwenden?
Guten Tag
Sie können die Domain verwenden, jedoch besteht die Gefahr, dass die bereits bestehende Firma aufgrund Verwechslungsgefahr dagegen vorgehen könnte. Ob Sie damit Erfolg hätte oder nicht, müsste im Einzelfall genauer überprüft werden. Grundsätzlich wird dazu geraten, keinen Firmennamen zu wählen, welcher die Gefahr einer Verwechslung hervorrufen könnte.
Freundliche Grüsse
Hana Janacek
Guten Tag
Wie verhält es sich mit Zusätzen? Kann ich für eine Initative in einem bestimmten Geschäftsfeld vor oder Hinter dem “Namen AG” ein “Spezialwerkstatt” dazufügen?
Konkret also:
Name AG Spezialwerkstatt
Spezialwerkstatt Name AG
Vielen dank für Ihre Antwort und freundliche Grüsse
Thomas
Guten Tag
Grundsätzlich müssen Sie auf offiziellen Dokumenten der Gesellschaft immer so auftreten, wie Sie im Handelsregister eingetragen sind. Es ist wichtig, dass der Kunde weiss, mit welcher Gesellschaft er in Kontakt steht. Der Name sollte deshalb nicht verfälscht werden.
Freundliche Grüsse
Nicole Eberle
Der Firmenname einer GmbH ist ja schweizweit geschützt. Ist es nun eine Verletzung des Firmenrechts wenn eine Einzelfirma den gleichen Namen im HR eingetragen hat umrahmt vom Namen des Inhabers ?
Bsp:
GmbH: “British Style GmbH”
Einzelunternehmen: “John British Style Doe”
…oder auch..
nicht eingetragener Name eines Restaurants: “British Style Restaurant”
Vielen Dank für die Beantwortung der Frage.
Guten Tag
Sofern der Firmenname der Einzelfirma nicht identisch mit demjenigen der GmbH ist, wird das Handelsregister die Eintragung vornehmen. Gegebenenfalls könnte der Inhaber der bereits eingetragenen GmbH aus Wettbewerbsrecht gegen den Inhaber der Einzelfirma vorgehen, sofern durch die Namenswahl eine Verwechslungsgefahr zwischen den beiden eingetragenen Unternehmen herbeigeführt wurde.
Freundliche Grüsse
Simon Husi
Guten Tag
Ich bin im Handelsregister als Einzelfirma mit Firmennamen, Name und Vorname eingetragen. Ebenfalls besitze ich eine Web-Site mit meinem Firmennamen
Darf nun jemand denselben Firmennamen in der gleichen Politischen Gemeinde benützen?
Mit freundlichen Grüssen
E. Steiner
Guten Tag Herr Steiner
Die Eintragung einer identischen Einzelfirma in der gleichen politischen Gemeinde ist aufgrund Ihres Eintrags im Handelsregister nicht mehr möglich.
Freundliche Grüsse
Simon Husi
Ich habe ein Einzelunternehmen gegründet (Aeschlimann Fit Life) und mein Webshop soll lauten: thefitlife.ch.
Nun habe ich bemerkt, dass es einen ähnlichen Shop gibt, der wie folgt lautet: fitlife.ch und die Firma “Fit Life Gmbh”.
Diese Firma ist aber in St. Gallen tätig, ich in Bern.
Ist das problematisch?
Guten Tag
Sie können die Domain verwenden, jedoch besteht die Gefahr, dass die bereits bestehende Firma aufgrund Verwechslungsgefahr dagegen vorgehen könnte. Ob Sie damit Erfolg hätte oder nicht, müsste im Einzelfall genauer überprüft werden.
Freundliche Grüsse
Tanja Balseiro
Guten Tag
Muss bei der Gründung des Einzelunternehmens beide Nachnamen stehen (weil ich zwei Nachnamen habe) oder reicht eines?
Und kann der Vorname ein Fantasiename sein solange der Nachname vorhanden ist?
Vielen Dank
Freundliche Grüsse
Rick
Guten Tag
Bei der Wahl des Firmennamens der Einzelfirma muss der Familienname des Inhabers zwingend einen Bestandteil des Firmennamens bilden. Wenn Sie zwei Nachnamen haben, müssen also beide Nachnamen im Firmennamen vorkommen.
Der Vorname muss hingegen nicht zwingend im Firmennamen vorkommen.
Freundliche Grüsse
Tanja Balseiro
Hallo und guten Tag
Ich möchte (weitgehend selbstdurchgeführte) Tandemflüge über eine Website vermitteln. Für Website und Merchandize habe ich einen Fantasienamen mit Logo. Da ich vorerst als Einzelfirma tätig sein möchte, frage ich mich ob der Fantasiename für Werbezwecke in Ordnung ist, solange ich auf allen Rechnungen und Dokumenten mit meinem echten Namen auftrete. Es geht hier einzig um Wiedererkennung und Werbung.
Vielen Dank für eure kurze Einschätzung!
Guten Tag
Genau, bei der Einzelfirma ist der Familienname ein zwingender Bestandteil des Firmennamens. Auf sämtlichen offiziellen Dokumenten (Rechnungen, Verträgen, usw.) müssen Sie somit mit dem vollständigen und offiziellen Firmennamen auftreten.
Bei der Webseite, Flyern und sonstiger Werbung dürfen Sie jedoch auch mit dem Fantasienamen auftreten.
Beste Grüsse
Manuele Spaar
Guten Tag,
ich möchte eine Einzelfirma Gründen unter dem Namen “NACHNAME Electronics”.
So wie ich es verstanden habe kann ich nun ein Produkt verkaufen z.B. “Produkt1” mit einer Webseite namens “produkt1.ch”, jedoch müssen auf allen Dokumenten noch “NACHNAME Electronics” stehen.
Wenn ich nun ein zweites Produkt verkaufe z.B. “Produkt2” mit einer Webseite namens “produkt2.ch” und wieder auf allen Dokumenten noch “NACHNAME Electronics” steht, geht das denn? Kann ich somit auf mehreren Webseiten mit einer Einzelfirma verkaufen?
Vielen Dank fürs durchlesen.
Guten Tag
Ja, dies ist möglich.
Sie können verschiedene “Marken” führen, mit derselben Einzelfirma.
Beste Grüsse
Manuele Spaar
Guten Tag,
meine Partnerin und ich möchten jeweils ein Einzelunternehmen im Bereich online Fitness Coaching gründen. Die Geschäftstätigkeit beinhaltet bei uns beiden die Online Betreuung von Klienten und das damit verbundene Erstellen und Versenden von Trainings- und Ernährungsplänen.
Des Weiteren möchten wir gerne auf ein und dem selben Instagram Profil auftreten und dort zum Beispiel Ergebnisse unserer Kunden hochladen. Der Name des Instagram Profils soll gleichzeitig ein und derselbe Zusatz- beziehungsweise Fantasienamen sein, der auf offiziellen Dokumenten von uns beiden verwendet wird.
Auf offiziellen Dokumenten unterscheiden wir uns also lediglich durch unsere unterschiedlichen Vor- und Nachnamen.
Als Beispiel:
Gemeinsames Instagram Profil:
Elite Fitness Coaching
Offizielle Dokumente:
Einzelfirma 1:
Elite Fitness Coaching
Elisabeth Müller
Einzelfirma 2:
Elite Fitness Coaching
Max Schmidt
Sind diese Punkte rechtlich so umsetzbar, indem wir beide als jeweils eigenständige Einzelfirmen auftreten? Oder muss eine Kollektivgesellschaft gegründet werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Guten Tag
Ich empfehle Ihnen über unsere Webseite ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, um Ihre konkrete Situation sowie die Möglichkeiten zu besprechen.
Beste Grüsse
Manuele Spaar