Debitorenverluste und Delkredere
Debitorenverluste stellen in der Buchhaltung Ausfälle von Forderungen dar. Diese entstehen insbesondere durch Kunden, welche nicht oder nicht rechtzeitig bezahlen.
Abhängig davon, ob der Verlust endgültig eingetreten oder erst in Zukunft zu erwarten ist, erfolgt die buchhalterische Behandlung anders:
Endgültiger Verlust:
Liegt vor, wenn der zahlungsunfähige Kunde (Debitor) und der erlittene Verlust bekannt sind. Der Forderungsbetrag wird beim Eintreten des Verlustes direkt über das Debitorenkonto (Aktivkonto) und das Aufwandskonto Debitorenverluste abgeschrieben.
→ Buchungssatz: Debitorenverluste / Debitoren
Mutmasslicher Verlust:
Bei gewissen Debitoren (offenen Kundenrechnungen) ist der Zahlungseingang ungewiss. Am Ende einer Rechnungsperiode wird das dadurch entstehende Verlustrisiko geschätzt und indirekt über das Delkrederekonto (Minus-Aktivkonto) und das Aufwandskonto Debitorenverluste abgeschrieben.
→ Buchungssatz: Debitorenverluste / Delkredere
Das Delkredere stellt eine Wertberichtigung zum Debitorenkonto dar, weshalb es auch Wertberichtigung Debitoren genannt wird. Da es sich um ein Minus-Aktivkonto handelt, unterliegt es denselben Buchungsregeln wie ein Passivkonto.
Guten Tag
Ich habe eine Frage zur Buchhaltung.
Ich habe im Juli 2014 meine GmbH gegründet mit einem Stammkapital von Fr. 20.000.– bar und nun am 31.12.2015 mache ich den ersten Jahresabschluss.
Meine Fragen dazu:
– Ich habe im Juli 2015 mein privates Fahrzeug angemeldet über meine Firma und fahre seither damit. Wie kann ich dieses korrekt in die Bilanz übernehmen als Aktivposten. Wert ca. 2.000.– Franken. Darf ich es selbst an mein Unternehmen verkaufen?
– Büroausstattung
Ich nutze meine ganze Büroausstattung (Tische, Schränke, Stühle, usw) ebenfalls für das Unternehmen und möchte es nun als AKTIV-Posten in die Buchhaltung nehmen. Wert. ca. 1.000 Fr.
Ist das erlaubt? Kann mein Unternehmen von mir privat etwas kaufen und mir das Geld bar nehmen?
Besten Dank für Ihre Antwort
Liebe Grüsse
Elisabeth Erber
Guten Tag Frau Erber
Bei der Gründung der GmbH mussten Sie die sogenannte Stampa-Erklärung unterzeichnen. Mit dieser haben Sie bestätigt, dass es keine Verrechnungen mit Ihnen oder Ihnen nahestehenden Personen gibt.
Aus diesem Grund ist es nicht möglich, dass Ihre GmbH Ihnen als Privatperson etwas abkauft. Allenfalls wäre es eine Möglichkeit, dass Sie sich eine kleine Miete für die Benutzung auszahlen. Wir empfehlen Ihnen, die Details direkt mit Ihrem Treuhänder oder unserer Schwestergesellschaft Findea, welche im Treuhandbereich tätig ist, anzuschauen.
Freundliche Grüsse
Luzia Bachofner
Guten Tag Frau Bachofner
vielen Dank für die kompetente und rasche Antwort.
Ja, das verstehe ich.
Maschinen, Geräte, Büroausstattung usw. die ich von Privatpersonen gekauft habe, und bar bezahlt habe, und mir der/diejenige eine Quittung ausgestellt hat, kann ich aber, wenn es über Fr. 1.000 ausmacht – als Aktivposten in die Buchhaltung nehmen. Sehe ich das richtig?
Vielen Dank für die Informationen
Danke für den Hinweis betr. Findea. Ich werde mich betr. des Jahresabschlusses mit Findea in Verbindung setzen. Somit klappt es dann sicher mit der Buchhaltung.
Besten Dank
Elisabeth Erber
Guten Tag Frau Erber
Wenn die Quittung auf Ihre GmbH ausgestellt ist, können Sie diese in der Bilanz als Aktivposten aufnehmen. Ob diese von Privatpersonen oder anderen Unternehmen ausgestellt wurden, ist in diesem Falle nicht von Bedeutung.
Sind die Quittungen ebenfalls auf Sie Privat ausgestellt, gelten die selben Bestimmungen welche Frau Bachofner Ihnen erläutert hat.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann