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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Fällt ihr Unternehmen unter die Regelung?

Bereits vor einem Monat hatten wir über die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union berichtet, deren Übergangsregelung ab dem 25. Mai 2018 vorbei ist und dann vollumfänglich gilt. Viele Unternehmen haben ihre Prozesse der neuen Verordnung angepasst, darunter auch Unternehmen aus der Schweiz. Aber nicht alle müssen sich der DSGVO unterwerfen, wir erklären ihnen warum.

Territoriale Anwendbarkeit

Die territoriale Anwendbarkeit, die in Art. 3 Abs.1  DSGVO beschrieben wird, ist gegeben, wenn der Sitz eines datenverarbeitenden Unternehmens in der Europäischen Union liegt. Es ist dabei unerheblich, ob die Daten, die verarbeitet werden, von Personen in der EU stammen oder nicht, ebenso ob die Verarbeitung in der EU selber stattfindet. Hat ein datenverarbeitendes Unternehmen ihren Sitz in der EU, fällt es also in jedem Fall unter die DSGVO.

Extra-territoriale Anwendbarkeit

Schwieriger wird die Frage nach der Anwendbarkeit der DSGVO bei Unternehmen, die extra-territorial sind – also nicht in der Europäischen Union – wie z.B. in der Schweiz. Denn auch sie können nach Art. 3 Abs. 2 DSGVO betroffen sein. Dies ist dann der Fall, wenn sie in der EU wohnenden Personen Waren oder Dienstleistungen anbieten oder deren Verhalten beobachten. Es müssen dabei aber aktiv Kunden aus der EU beworben werden, eine blosse Zugänglichkeit der Website für Personen in der EU reicht nicht. Indizien für eine aktive Bewerbung von Kunden in der EU sind unter anderem die Möglichkeit, Waren oder Dienstleistungen in eine der EU-Sprachen zu bestellen, die Bezahlung in Euro vornehmen zu können oder eine konkrete Erwähnung von Kunden in der EU auf der Website wie beispielsweise Lieferbedingungen in die EU. Finden hingegen EU-Kunden selber auf eine Schweizer Website, die nicht auf Kunden aus der EU ausgerichtet ist, und bestellen dort Waren oder Dienstleistungen, fällt das Unternehmen nicht unter die DSGVO. In jedem Fall fällt das Unternehmen unter die DSGVO, wenn Kundendaten aus der EU analysiert werden.

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