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Darf die Adresse einer GmbH identisch sein mit der Privatadresse eines Gesellschafters?

Die Adresse einer GmbH kann ohne weiteres dieselbe sein wie die Privatadresse eines Gesellschafters.

Geschäftsadresse

Es ist jedoch darauf zu achten, dass der Briefkasten mit dem Namen der GmbH angeschrieben wird! Sollte die Beschriftung des Briefkastens vom Vermieter nicht genehmigt werden, kann eine c/o-Adresse eingetragen werden.  Weiter ist zu beachten, dass bei einem allfälligen Wohnungswechsel die Änderung im Handelsregister ebenfalls vorgenommen werden muss. Die Kosten einer solchen Handelsregisteränderung hängen primär davon ab, ob der neue Firmensitz in einer anderen politischen Gemeinde als der ursprünglichen liegt.

Falls Sie noch weitere Informationen im Zusammenhang mit Ihrer GmbH benötigen steht Ihnen das Team von STARTUPS.CH gerne zur Verfügung!

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67 Kommentare zu “Darf die Adresse einer GmbH identisch sein mit der Privatadresse eines Gesellschafters?

  1. Der Beitrag eröffnet bei mir gleich zwei weitere Fragen in dem Zusammenhang:

    1) Darf dann der gleiche Briefkasten für die private und Firmen-Post benutzt werden?

    2) Darf man auch bei zwei Gesellschafter zwei Firmensitze mit den jeweiligen Privataderssen angeben?

    Danke für die Aufklärung.

  2. Guten Tag, was mich noch interessieren würde ist, ob die Adresse einer GmbH auch an einem Postfach sein könnte?
    Freundliche Grüsse
    Gabriel

    • Nein, die Adresse Ihrer GmbH muss eine “richtige” Briefkasten-Adresse sein. Sie können aber nachträglich eine Postumleitung von der Gesellschaftsadresse zu einem Postfach machen lassen.

  3. Guten Tag
    Falls ich jegliche Post c/o an meinen Treuhänder schicken möchte, sollte ich die GmbH auf die Adresse des Treuhänders gründen, oder könnte ich die Gründung auf meine private Adresse durchführen (ohne den Briefkasten anzuschreiben) und die Post an den Treuhänder umleiten lassen?
    Besten Dank für Ihre Unterstützung
    Freundlich Grüsse
    Marko Milovic

    • Sehr geehrter Herr Milovic

      Es kommt darauf an, wo der Sitz der Gesellschaft sein soll. Wenn Sie den Sitz bei Ihnen zu Hause haben möchten, dann würde ich die Möglichkeiten einer Postweiterleitung direkt mit der Schweizerischen Post besprechen. Wenn Sie aber eine c/o Adresse möchten, dann können Sie den Sitz gleich so eintragen lassen.

      Ihre Firmengründung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten.

  4. Guten Tag
    ich bitte sie um verständnis und möchte paar Aufklärungen teil nemen.
    1.wen eine GmbH in Konkurs ist .
    2.wie lange hat der inhaber eine neue Firma zu gründen :selbständig,GmbH,oder AG
    Ich bedanke mich schon jetzt für ihre mühe
    freundliche grüsse
    b.e

  5. hallo

    Ich wollte fragen, wie die mietrechtliche Seite aussieht. Wenn ich eine Wohnung als Wohnraum gemietet habe, kann ich da jetzt einfach als Sitz der GmbH angeben, ohne das Erlaubnis des Mieters einholen zu müssen?

    Danke

    • Sie müssen Ihren Vermieter darüber informieren, dass Sie einen Teil des Wohnraums einer Gesellschaft untervermieten wollen. Zudem müssen Sie ihm mitteilen, zu welchem Mietzins Sie dies machen werden. Wenn der Vermieter es begründen kann, dann kann er Ihnen untersagen, die Wohnung weiter unterzuvermieten. In der Regel ist dies aber für den Vemieter kein Problem. Vor allem nicht, wenn es sich dabei um die Gesellschaft des Mieters handelt.

  6. Guten Tag,
    kann ich ein Zimmer meiner eigenen Wohnung als Firmensitz vermieten? Welche rechtlichen Grundlagen müssen dafür gegeben sein? Ich möchte vermeiden, dass mit der Gemeinde ein Problem entsteht.
    Mit freundlichen Grüssen
    Ruoss

  7. Gruezi

    Ich moechte eine GmbH gruenden, nun wollte ich wissen, der Sitz (GmbH) wird hier in der Schweiz sein, aber mein privater Sitz in Suedafrika, ist das moeglich? Oder muss ich in der Schweiz angemeldet sein?
    Vielen Dank fuer die Auskunft und noch ein schoener Abend.
    Freundliche Gruesse
    M.Huber

  8. Hallo Leute,
    Darf man auch eine Grundschule als Firmensitz angeben ohne das die Gemeinde oder die Schulbehörde etwas davon wissen.

    • Guten Tag

      Nein, die Schule muss darüber informiert werden, da auch der Briefkasten angeschrieben werden muss.
      Es empfiehlt sich in diesem Fall, mit der Schulpflege resp. der Gemeinde und der Schulleitung Kontakt aufzunehmen.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  9. Guten Tag

    Ich habe eine 1,5 Zimmerwohnung. Wird der Mietzins steigern, wenn ich meine Privatadresse für meine GmbH verwenden möchte und von Zuhause aus die Büroarbeit machen möchte?

    Freundliche Grüsse
    Reza Iverson

  10. Guten Tag,
    ich habe bzgl. des oben aufgeführten Artikels auch noch eine kleine Nachfrage!

    Ich möchte gern den Hauptsitz einer UG in Deutschland bei meiner Privatadresse anmelden. Hierbei handelt es sich um Eigentum. Das Büro wäre separat in einem Anbau. MUSS ich meinem Unternehmen Miete berechnen? Oder kann das Unternehmen mietfrei die Räume nutzen?

    Ich freue mich über eine kurze Rückmeldung!
    Vielen Dank im Voraus
    Teresa O.

    • Grüezi

      Leider können wir Ihre Frage nicht beantworten, da wir auf Firmengründungen innerhalb der Schweiz spezialisiert sind. In der Schweiz besteht keine Pflicht, eine Miete zu verrechnen. Dies kann jedoch von Vorteil sein, sofern die Miete im Unternehmen als Aufwand verbucht werden kann. Da wir die Unternehmensform der UG in der Schweiz nicht kennen, können wir dazu leider keine weiteren Angaben machen.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  11. Guten Tag

    ich habe mit ihrer Hilfe 2012 eine GmbH gegründet. Aus privaten Gründen bin ich im Laufe des Jahres in einen anderen Kanton gezogen.
    ich möchte den Firmensitz (sowie die eingelösten Mobilien) im alten Kanton belassen, obwohl an der Firmenadresse nur noch eine Bekannte wohnt.
    Ist dies regulär und würde es Sinn machen die neue Adresse ebenfalls im Handelsregister eintragen zu lassen ?( zBsp. für die Postzustellung)

    mit freundlichen Grüssen

    R.Wyss

    • Guten Tag Herr Wyss

      Der Sitz der GmbH befindet sich am Ort der Verwaltung. Wenn also noch gewisse administrative Tätigkeiten an diesem Ort erfolgen ist es kein Problem, wenn Sie den Firmensitz im alten Kanton belassen. Wenn Sie die Postzustellung direkt an die neue Adresse möchten wäre es sinnvoll, den Firmensitz entsprechend zu verlegen. Gerne unterstützen wir Sie dabei. Die Mutation können Sie gerne in unserem System erfassen, so dass wir anschliessend mit Ihnen Kontakt aufnehmen können um das weitere Vorgehen zu besprechen. Bitte beachten Sie, dass auch ein Wechsel des privaten Wohnsitzes beim Handelsregisteramt gemeldet werden muss.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  12. guten tag
    ich habe einen firmensitz im kanton graubünden werde jetzt abr schon bald in den kanton luzern ziehen. macht es Sinn den firmensitz zu wechseln odrer sind die Kosten zu hoch und ich behalte meinen Firmensitz im alten Wohnort?

    • Guten Tag
      Der Firmensitz sollte dort sein, wo auch die Geschäfte und die Verwaltung des Unternehmens getätigt werden.
      Bei den Kosten für den Sitzwechsel kommt es sehr darauf an, welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat.
      Gerne unterstützen wir Sie bei der Änderung im Handelsregister. Gerne können Sie die Mutation direkt in unserem Online-Tool erfassen oder an einem unserer Standorte für ein persönliches Beratungsgespräch vorbeikommen.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  13. Guten Tag

    Ein Kollege aus Deutschland möchte eine Firma in der Schweiz gründen. Da er dafür eine Anschrift in der Schweiz braucht, aber nur ein Businessapartment (Wochenaufenthalter) bewohnt, wurde ich angefragt, ob ich meinen Briefkasten (Eigenheim) zur Verfügung stellen würde. Diese Anschrift würde ja dann auch ins Handelregister eingetragen. Ich selber habe nichts mit dieser Firma zu tun noch bekomme ich ein Entgelt etc. Mache ich mich damit in irgend einer Weise belangbar (Steuer, unbezahlte Rechnungen usw.) oder gibt es andere Fallstricke?

    Besten Dank für die Antwort.

    Samuel Pferd

    • Guten Tag Herr Pferd

      Grundsätzlich muss am Firmensitz die Verwaltungstätigkeit der Firma stattfinden. Das heisst, es müsste mindestens ein Büro an Ihrer Adresse vorzufinden sein.
      Sie können aber als Privatperson nicht belangt werden. Einzig wird die Post an Ihrer Adresse zugestellt.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  14. Ist es möglich eine GmbH zu gründen wenn ein unterschriebener Mietvertrag für eine Büro vorhanden ist, jedoch der Mietbeginn erst ca. 1 Monat in der Zukunft liegt?

    • Guten Tag

      Sie benötigen für die Gründung ein Domizil für die Gesellschaft. Das heisst, wenn Sie die Büroräumlichkeiten erst zu einem späteren Zeitpunkt beziehen, müssten Sie ein anderes Domizil auswählen.

      Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung. Sie können hier eine unverbindliche Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.

      Freundliche Grüss
      Nadja Mehmann

  15. Guten Tag

    Ein Freund von uns arbeit bei einer Umzugsfirma und das die Firma besser läuft möchte er bei uns privat die Firma anmelden. Wir haben mit dieser Firma nichts zu tun kennen noch der Chef oder sonst wer.
    Wenn er die Adresse angibt und der Chef keine Rechnungen mehr bezahlt oder Pakete zu uns sendet müssen wir dafür haften?
    Müssen wir auch ein Einverständnis der Verwaltung haben?
    Herzlichen Dank

    • Guten Tag

      Sofern sich nur das Domizil bei Ihnen befindet, Sie aber nicht als Geschäftsführer resp. Gesellschafter eingetragen sind, müssen Sie keine Haftungsrisiken befürchten.
      Es ist jedoch nicht möglich, das Domizil einer Gesellschaft einfach an einer x-beliebigen Adresse einzutragen. Sie müssen ein administratives Leistungsangebot gewährleisten können. Ansonsten ist eine c/o-Adresse eingetragen. Dann sieht man aber auch Ihren Namen im Handelsregister. Sofern Sie nichts über diese Gesellschaft wissen, würde ich Ihnen davon eher abraten. Zudem ist auch das Einverständnis der Verwaltung einzuholen.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  16. Guten Abend
    Auf dem Mietvertrag für Geschäftsräume steht unter Mieter mein Firmenname mit kompleter Firmenadresse. Zusätzlich steht da noch mein Name mit Privater Adresse.
    Muss die Privatadresse im Mietvertrag stehen. Mieter ist doch die Firma?
    Vielen Dank für die Antwort.

    Gruss Anita

    • Guten Tag

      Grundsätzlich reicht es, wenn der Mietvertrag nur auf den Firmennamen lautet bzw. die Firma als Partei im Vertrag aufgeführt wird. Auf diese Weise würde der Mietvertrag mit der Firma und nicht mit Ihnen als Privatperson bestehen.

      Freundliche Grüsse
      Burcin Bülbül

  17. Guten Abend

    Bezüglich diesem Thema meine Fragen:

    Der Hauptsitz unserer GmbH steht fest, welcher mittels Domizilbestätigung (Räume im Mietrecht) vom Eigentümer bestätigt werden muss. Der Hauptsitz ist in den Statuten erwähnt.

    Was für Vor- und Nachteile bewirkt der Zweitsitz?

    Soll der Zweitsitz (meine private Wohnadresse >im Mietrecht) ebenfalls in den Statuten eingetragen werden und falls ja, muss dies ebenfalls von der Verwaltung bestätigt werden?

    • Guten Tag

      Eine “weitere Adresse” kann bsp. ein Postfach oder auch ein Geschäftslokal sein. Es ist jedoch klar zu unterscheiden von einer Zweigniederlassung. Eine Zweigniederlassung hat eine gewisse wirtschaftliche Selbständigkeit, was eine “weitere Adresse” nicht hat.
      Grundsätzlich erhöhen Sie die Transparenz gegenüber Ihren Kunden mit der Eintragung, müssen jedoch sämtliche Änderungen ebenfalls beim Handelsregisteramt melden.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  18. Guten Tag

    Ich möchte gerne die Adresse von meiner GmbH ändern im gleichen Dorf, was fallen da für Kosten an und wie muss ich vorgehen?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe und Bemühungen.

    Freundliche Grüsse
    M. Huber

    • Guten Tag Herr Huber

      Wenn die Adresse innerhalb der politischen Gemeinde ändert, ist dies einzig eine Änderung beim Handelsregisteramt. Ändert die politische Gemeinde müssten neue Statuten erstellt werden, welche wiederum beim Notar beurkundet werden müssten.
      Daher ist die Adressänderung innerhalb der politischen Gemeinde das “einfachere” unterfangen.

      Gerne unterstützen wir Sie mit der Adressänderung. Sie können hier Ihre Offerte rechnen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  19. Guten Tag
    Ich habe eine GmbH im Kanton Bern und bin selber aber in den Kanton Freiburg umgezogen. Mit welchen Kosten muss ich rechnen, wenn ich den Sitz auch in den Kt. Freiburg verlegen will. Ich habe keine Angestellten.
    Muss ich hierbei die GmbH im Kt. Bern auflösen und im Kt. Freiburg neu gründen?
    Besten Dank für eine kurze Antwort.

    • Guten Tag

      Nein, Sie müssen die GmbH nicht neu gründen.
      Sie können einen Sitzwechsel der GmbH durchführen. Da dies eine Statutenänderung benötigt, sind die Kosten höher als bei einer Adressänderung (ca. CHF 500 plus Handelsregisterkosten)
      Sie können hier eine Offerte berechnen.

      Bei weiteren Fragen können Sie auch ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  20. Guten Tag

    Mein Geschäftspartner und ich sind soeben dran, eine AG zu gründen. Nun sind wir mit der Frage konfrontiert, wo die AG den Firmensitz haben wird, da ich selber im Kt. Zürich wohne und mein Geschäftspartner in Chur GR. Die Firma wird gegründet um ein Mehrfamilienhaus zu bauen. Nebst dem wird das Mehrfamilienhaus im Kt.Solothurn gebaut und nicht im KT. Zürich oder GR.

    Nun meine Frage:
    Ist es möglich den Firmensitz beispielsweise im Kt. Zug zu hinterlegen? Was genau braucht man für die Festlegung einer Firmensitz? (Büro, Räumlichkeit oder genügt auch nur ein Postfach oder eine Postanschrift?)

    Wie würden wir Steuerlich besser fahren? Die Wohnungen an sich werden im Schlusseffekt einzel verkauft.

    Auf eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

    Liebe Grüsse
    B.L

    • Guten Tag

      Zumal es sich primär hier um eine steuertechnische Anfrage handelt, bitte ich Sie sich direkt mit Findea AG in Verbindung zu setzen.

      Von juristischer Perspektive ist eine Gründung grundsätzlich in allen von Ihnen erwähnten Kantonen möglich.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  21. Ich möchte eine Einzelfirma gründen und lebe in einer Mietwohnung.
    Darf die Firmenadresse identisch mit meiner Privatadresse sein und was gibt es für den Vermieter und mich zu beachten?

    • Guten Tag

      Grundsätzlich können Sie Ihre Einzelfirma bei Ihnen zuhause anmelden. Bestenfalls klären Sie dies aber mit dem Vermieter ab. Falls Ihre Einzelfirma erhebliche Emissionen verursacht (wie bspw. Laufkundschaft), so könnte er dies Ihnen unterbieten.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  22. Guten Tag

    Ich habe vor kurzem eine GmbH gegründet, der Hauptsitz befindet sich an meiner Privatadresse. Die Mietkosten meiner Wohnung bezahle ich stets mit meinem privaten Vermögen, das heisst meine GmbH übernimmt keine Mietkosten. Ich möchte gerne weiterhin die Mietkosten meiner Wohnung selber bezahlen und nicht über die GmbH, ist das steuerrechtlich o.ä. ein Problem?

    Besten Dank & Freundliche Grüsse
    A Dean

  23. Guten Tag,

    Ich besitze eine Einzelfirma im Kanton Solothurn, wo Adresse der Firma identisch ist mit meiner privat Adresse. Nun möchte ich eine zweite Filiale meiner Firma im Kanton Basel gründen. Dafür möchte ich dort einen Atelier mieten. Darf das Atelier als meine Filiale-Adresse sowie gleichzeitig als Privat-Adresse meines Freundes benutz werden?

    Danke
    Holbig

    • Guten Tag

      Sie können beim Handelsregisteramt eine zusätzliche Adresse eintragen lassen.

      Freundliche Grüsse
      MLaw Beat Schüpbach

  24. Guten Tag

    Ich werde eine Einzelfirma gegrundet.Der Hauptsitz befindet sich an meiner Privatadresse.
    Den Briefkasten mit dem Firmennamen zu beschriften oder als c/o?
    Vorteil ind Nachteil?
    Vielen Dank.
    Schonen Tag.

    L.G
    Ivelina Ivanova

    • Guten Tag

      Vielfach macht es für Lieferanten und Neukunden einen besseren Eindruck, wenn der Briefkasten mit der Firma beschriftet ist. Der Handelsregistereintrag muss stets wahr sein und zu keinen Täuschungen Anlass geben.
      Wenn Sie sich für c/o entscheiden, müssen Sie dem Handelsregisteramt eine Domizilhaltererklärung einreichen. Darin steht, dass Sie als Privatperson der Einzelfirma Domizil gewähren.

      Freundliche Grüsse
      MLaw Beat Schüpbach

  25. Für meine GmbH im Kanton A möchte ich ein zweites Büro im Kanton B in einer eigenen Lokalität eröffnen. Benötigt das für die zweite Adresse zwingend einen separaten HR-Eintrag oder ist das die Zweitadresse ohne eigenen Eintrag möglich?

    • Guten Tag

      Die GmbH geht grundsätzlich erst mit der Löschung des Handelsregistereintrages unter.

      Weist eine Rechtseinheit keine Geschäftstätigkeit mehr auf und hat sie keine verwertbaren Aktiven mehr, so löscht das Handelsregister­amt sie aus dem Handelsregister. Das Handelsregisteramt fordert die Gesellschaft auf, ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags mitzuteilen. Bleibt diese Auf­forderung ergebnislos, so fordert es weitere Betroffene durch dreimalige Publikation im Schweizerischen Handelsamtsblatt auf, ein solches Interesse mitzuteilen. Bleibt auch diese Aufforderung ergeb­nislos, so wird die Rechtseinheit gelöscht. Machen weitere Betroffene ein Interesse an der Aufrechterhaltung des Eintrags geltend, so überweist das Handelsregisteramt die Angelegenheit dem Gericht zum Entscheid (Art. 934 Abs. 1 bis 3 OR).

      Freundliche Grüsse
      MLaw Beat Schüpbach

  26. Guten Tag

    Ich möchte gerne eine Firma Gründen GmbH über Ihren Service. Ich wohne im Kanton ZH und mein Elternhaus ist im Kanton TG. Kann ich die Firma auch in meinem Elternhaus Gründen ohne dass es dann eine C/O Adresse ist. Was ist genau das Kriterium für eine C/O Adresse? Würde das gehen wenn ich z.B. 2-3 Mal im Monat in meinem Elternhaus Büroarbeiten mache und die Post hole das als Firmenhauptsitz anzugeben, wenn ich auch noch in meiner Wohnung im Kanton ZH arbeiten mache für die Firma?

    Danke fürs Feedback

    • Guten Tag

      Am besten nutzen Sie für die Gründung unsere Onlineplattform: https://www.startups.ch/de/services/firmengruendung

      Bezüglich dem Firmendomizil gilt Folgendes: Die GmbH muss an der eingetragenen Adresse tatsächlich erreicht werden können.

      Unter einem eigenen Rechtsdomizil (Büro-/Geschäftslokal) sind Räumlichkeiten zu verstehen, über die die GmbH aufgrund eines Rechtstitels (z.B. Eigentum, Miete, Untermiete etc.) tatsächlich verfügen kann.

      Davon abzugrenzen ist c/o: Verfügt die GmbH über kein eigenes Rechtsdomizil, muss der Domizilhalter angegeben werden (c/o Felix Muster). Der Domizilhalter hat in der schriftlichen Domizilhaltererklärung zu bestätigen, dass er der GmbH an deren Sitz ein Rechtsdomizil gewährt. Der Domizilhalter muss deshalb zwingend über ein eigenes Rechtsdomizil verfügen.

      Die Anmeldung des Rechtsdomizils würde also wie folgt aussehen:
      – Eigenes Rechtsdomizil: Muster GmbH, Sonnenbergstrasse 100, 8004 Zürich (empfohlen wird die Erwähnung von: eigene Büros)
      – Kein eigenes Rechtsdomizil: Muster GmbH, c/o Frank Muster, Sonnenbergstrasse 100, 8004 Zürich (ergänzt mit einer Domizilhalter-Annahmeerklärung)

      Das Handelsregisteramt darf entsprechende Beweismittel für die Existenz eines eigenen Rechtsdomizils zu verlangen (Art. 117 Abs. 4 Handelsregisterverordnung). Es empfiehlt sich deshalb, Miet- und Untermietverträge, Arbeitsverträge, Vertretungsvollmachten etc. schriftlich abzuschliessen.

      Freundliche Grüsse
      MLaw Beat Schüpbach

  27. Guten Tag

    Wie sieht es aus wenn ich als Geschäftsführerin welche keine Gesellschafterin ist, den Firmensitz an meiner Privatadresse haben möchte?

    • Guten Tag

      Der Firmensitz ist nicht auf die privaten Wohnsitze der Gesellschafter beschränkt. Entsprechend kann der Firmensitz auch an Ihrem privaten Wohnsitz als Geschäftsführerin sein, obschon Sie nicht Gesellschafterin sind.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  28. Guten Tag
    Soweit ich das hier alles gelesen habe ist es möglich eine GmbH auf die Privatadresse zu gründen. Jetzt möchte ich aber nicht das wenn jemand nach nach meiner Firma sucht meine Hausadresse hat. Privatsphäre gemeint. (für 0815 Leute/Kunden gemeint nicht handelsregister) kann ich beim handelsregister das so eingeben das meine Privatsphäre geschützt bleibt?

    Danke schön ganz herzlichst für eure Hilfe 🙂

    • Guten Tag

      Ja, es ist möglich, den Sitz einer GmbH an der Privatadresse zu haben. Allerdings ist diese Adresse dann im Handelsregister eingetragen und kann nicht verborgen werden, eine solche Möglichkeit besteht nicht. Die Adresse der GmbH muss für alle öffentlich einsehbar sein.

      Freundliche Grüsse

      Nicole Eberle

  29. Guten Tag

    Ist es möglich den Firmensitz einer GmbH in einem anderen Kanton zu haben als die Postadresse.
    z.B. Firmensitz in Schwyz und ein Postfach in St.Gallen?

    Besten Dank

    Lukas Brun

    • Guten Tag

      Die Gesellschaft muss an ihrem Firmendomizil bzw. dem Firmensitz Post empfangen können. Sie können Ihre Kunden jedoch anweisen, Post an eine andere Adresse zu senden. Allerdings ist ein Briefkasten am offiziellen Firmensitz unerlässlich.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  30. Hallo,
    Ich habe ein GMBH mit sitz bzw domicile in Zug (ich wohne immernoch in Luzern), das GMBH ist in dem pharma Bereich tätig ich möchte jedoch jetzt das Domizil nach Grindelwald bewegen in eine gekauften Wohnung dies gilt NICHT als zweit Wohnsitz. Ist diese Änderung möglich

  31. Hallo

    Ich habe einen Hobbyraum mit einem Briefkasten, den ich nicht brauche. Darf ich diesen Briefkasten an eine Firma vermieten?

    Freundliche Grüsse
    Andreas

    • Guten Tag

      Bevor Sie Ihren Hobbyraum mit dem Briefkasten als Domiziladresse für Unternehmen anbieten, empfehlen wir dies zuerst mit ihrem Vermieter abzuklären, ob das zulässig ist.

      Am Sitz der Gesellschaft müssen Sie Korrespondenz empfangen können. Entsprechend ist der Briefkasten mit dem Namen der Gesellschaft zu beschriften.

      Freundliche Grüsse
      Tanja Balseiro

  32. Hallo
    Ich habe eine Einzelfirma (im HR nicht eingetragen) und mit dem Vermieter meines Geschäftsraums leider kein gutes Verhältnis. Nun würde ich gerne meine Einzelfirma als GmbH weiterführen und den Sitz bei meiner privaten Adresse gründen. Ich werde an meiner privaten Adresse ein Zimmer als Büro nutzen.

    Muss ich das dem Vermieter des Geschäftslokals mitteilen und kann ich diese Miete des Ladens weiterhin auf meinem Namen belassen und die Miete über GmbH zahlen?

    Der Mietvertrag im Geschäft lautet auf mich privat bzw. Einzelfirma und da der Vermieter ein Grund sucht um den Mietvertrag vorzeitig zu künden möchte ich keinen neuen Mietvertrag auf GmbH machen.

    Danke für Antwort.

    Walter

    • Guten Tag

      Es ist grundsätzlich möglich, Ihre Einzelfirma in eine GmbH umzuwandeln und den Sitz der GmbH an Ihrer privaten Adresse zu gründen.

      Allerdings sollten Sie prüfen, ob Ihr Mietvertrag eine Untervermietung oder eine Änderung des Vertragspartners erlaubt. Es kann sein, dass der Vermieter sein Einverständnis zur Übertragung des Mietvertrags auf die GmbH geben muss. In diesem Fall müssen Sie den Vermieter darüber informieren und ihn um Zustimmung bitten.

      Ich empfehle Ihnen ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, um Ihre Situation zu besprechen, dass Sie bei der Umwandlung Ihrer Einzelfirma in eine GmbH und der Übertragung des Mietvertrags auf die GmbH alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und rechtliche Konflikte vermeiden.

      Freundliche Grüsse
      Tanja Balseiro

  33. Guten Tag
    Ist es möglich, das Domizil meiner 1-Mann-AG, welches momentan bei mir zu Hause ist, neu an der Wohnadresse eines zusätzlichen Verwaltungsrats anzumelden?
    Mietvertrag gäbe es keinen, da unentgeltliche zur Verfügungstellung.
    Merci & Grüsse Manu

    • Guten Tag

      Ja, dies ist möglich. In diesem Fall muss der Briefkasten angeschrieben werden (andernfalls wäre es eine c/o Adresse, welche eine Domizilannahmeerklärung braucht).

      Beste Grüsse
      Manuele Spaar

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