Clever eine Firma gründen

Newsletter abonnieren


Blog

Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
Navigieren Sie mit Hilfe der Kategoriensuche durch die verschiedenen Themen

Checkliste für die Gründung einer Einzelfirma

Die Checkliste für die Gründung einer Einzelfirma beinhaltet die wichtigsten Punkte für die Vorbereitung und Gründung einer Einzelfirma.

Checkliste für die Gründung einer Einzelfirma

Checkliste für die Gründung einer Einzelfirma

Die nachfolgende Checkliste hilft Ihnen alle relevanten Dinge zu beachten, so dass eine Gründung ohne Probleme durchgeführt werden kann. Es wird unterschieden zwischen der Vorbereitung für die Gründung und dem Gründungsvorgang selbst.

Vorbereitung

In der Vorbereitungsphase muss ein Firmengründer folgende Dinge bedenken:

  1. Firmenname (Muss den Familiennamen beinhalten)
  2. Zweck (Es muss mit eigenen Worten ein zutreffender Zweck für die Einzelfirma definiert werden)
  3. Domizil (Sitz der Einzelfirma)
  4. Zeichnungsberechtigte (Unterschriftsberechtigung für die Einzelfirma)
  5. Mehrwertsteuer (Ab einem Umsatz von CHF 100’000 besteht eine Mehrwertsteuerpflicht, darunter ist eine freiwillige Unterstellung möglich)
  6. Pensionskassengelder BVG (Bei Gründung einer Einzelfirma können die Pensionskassengelder vorbezogen werden)
  7. Werbematerialien (Firmenlogo, Briefpapier, Visitenkarten usw.)

Gründung

Nachdem die Vorbereitungsphase abgeschlossen ist, kann die eigentliche Gründung durchgeführt werden. Bei der Gründung zu beachten sind:

  1. Gründung (Berechnen Sie auf www.startups.ch eine Offerte für die Gründung Ihrer Einzelfirma, registrieren Sie sich auf www.startups.ch und geben Sie die notwendigen Daten in das System ein)
  2. Beglaubigung (Unterschreiben Sie die zur Gründung der Einzelfirma notwendigen Dokumente und lassen Sie Ihre Unterschrift beglaubigen)
  3. Eintrag ins Handelsregister (Senden Sie die Handelsregisteranmeldung zurück an STARTUPS.CH)
  4. Erhalt Handelsregisterauszug (Nach 2-4 Wochen (je nach Kanton) erhalten Sie den Handelsregisterauszug, welcher zuerst noch von STARTUPS.CH kontrolliert wird)
  5. Sozialversicherung (Nach Erhalt des Handelsregisterauszuges ist eine Anmeldung bei der kantonalen Ausgleichskasse vorgeschrieben)
  6. Anmeldung Mehrwertsteuer
  7. Werbematerial & Internetdomain (Bestellung der Werbematerialien und Registrierung der Internetdomain)
  8. Treuhanddienstleistungen (STARTUPS.CH stellt ein breites Netz von Treuhand-Partnern zur Verfügung, sofern Sie bei der Buchhaltung oder Steuerabrechnung Unterstützung benötigen)
  9. Markenschutz (STARTUPS.CH hilft Ihnen beim Schutz Ihres Firmennamens oder Logos)
  10. Optional: Vorbezug des Pensionskassengeldes

Die ausführliche Checkliste mit weiteren Informationen und Hinweisen finden Sie auf unserer Homepage.

Weitere Informationen zur Einzelfirma

Offerte rechnen und eine Einzelfirma online gründen

Wollen Sie eine Firma gründen? STARTUPS.CH ist der Schweizer Marktleader im Bereich Firmengründungen. Wir bieten Neugründern eine persönliche Beratung vor Ort, Businessplanberatung und eine professionelle Online-Gründungsplattform.

Erfahren Sie hier 9 Gründe warum Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH realisieren sollten.

20 Kommentare zu “Checkliste für die Gründung einer Einzelfirma

  1. Guten Tag

    Vielen Dank für die tolle Übersicht. Mir stellt sich jedoch noch eine Frage.
    Und zwar wie sieht es aus, wenn man eine Einzelfirma gründen möchte ohne Wohnsitz. Das heisst nicht nur keinen Wohnsitz in der Schweiz sondern vorübergehend gar kein Wohnsitz. (lediglich eine Postadresse ist in der Schweiz vorhanden).

    Es geht darum, auf einer langen Reise mit Affiliate Marketing auf einer Webseite zu arbeiten. Dies geht jedoch nur, wenn man ein Gewerbe angemeldet hat.
    Ist das überhaupt möglich ?
    Vielen Dank.

    • Guten Tag

      Für eine Firmengründung müssen Sie einen Wohnsitz haben, respektive an einem Ort angemeldet sein oder Ihre Schriften deponiert haben.

      Affiliate Marketing kann Auflagen für die Zusammenarbeit erteilen. Daher ist die Vorschrift über die Anmeldung möglich.

      Gerne unterstützen wir Sie bei der Firmengründung. Sie können hier ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren oder eine unverbindliche Offerte rechnen lassen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  2. Guten Tag

    Ich hätte eine kurze Frage. Seit diesem Jahr bin ich nun nebenbei selbständig erwerbend, nun habe ich mitte Jahr meine Wohnsitzt in eine andere Gemeinde im gleichen Kanton gewechselt. Bin ich nun für das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit in beiden Gemeinden steuerpflichtig oder auch nur in dieser, in der ich Ende Jahr war?

    Liebe Grüsse

    • Guten Tag

      Grundsätzlich sind Sie in jener Gemeinde steuerpflichtig, in welcher Sie am 31.12. gemeldet sind. Sie werden von dieser Gemeinde die Steuererklärung erhalten.

      Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich am Besten an einen Steuerberater. Gerne kann ich Ihnen unsere Schwestergesellschaft Findea AG empfehlen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  3. Guten tag
    Meine wichtige frage mein mann und ich möchten eine einzelfirma öffnen aber ich habe betreibungen und mein mann nur ganz wenig! Kann ich trozden eine einzelfirma eröffnen? Danke Mit freundlichen Grüßen

    • Guten Tag

      Ja, Sie können grundsätzlich eine Einzelfirma gründen auch wenn Sie 80% arbeiten. Sie haben jedoch gegenüber Ihrem Arbeitgeber eine sogenannte Treuepflicht, das heisst, Sie dürfen bspw. gegenüber Ihrem Arbeitgeber keine konkurrenzierende Tätigkeit ausüben. Um das Ganze ausführlicher zu besprechen, vereinbaren Sie am besten hier: https://www.startups.ch/de/kontakt/termin einen Beratungstermin bei uns.

      Freundliche Grüsse
      Nicole Eberle

    • Guten Tag
      Ein Einzelunternehmen, dass einen Jahresumsatz von mindestens CHF 100’000 hat und ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt, muss sich im Handelsregister eintragen lassen.
      Freundliche Grüsse
      Kassra Palenzona

  4. Guten Tag.
    Ich arbeite 60% und möchte nebenbei einen einmaligen Auftrag mit 12’000 Gewinn durchführen. Muss ich dafür eine Einzelfirma gründen damit ich das korrekt Versteuern und AHV bezahlen kann, oder geht das auch ohne? Wenns nicht sein muss möchte ich keine Firma haben, da es sich um etwas einmaliges handelt.
    Besten Dank und Viele Grüsse

    • Guten Tag

      Um Aufträge ausführen zu können, müssen Sie sich nicht als Einzelunternehmen im Handelsregister eintragen. Dazu sind Sie erst ab einem Umsatz von CHF 100’000.00 pro Jahr verpflichtet. Sie sind aber verpflichtet, sich bei der Ausgleichskasse anzumelden, sofern Sie ein Einkommen von über CHF 2’300.00 pro Jahr aus selbständiger Erwerbstätigkeit erzielen. Zudem müssen Sie Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit versteuern.

      Freundliche Grüsse

      Kassra Palenzona

  5. Guten Tag
    Ich werde dieses Jahr mit Amazon FBA starten (Import von Ware aus Asien nach Deutschland, um es auf Amazon weiter zu verkaufen).
    Ich habe nun ja noch kein Einkommen von 100’000. Muss ich dennoch schon eine Einzelfirma gründen? Oder gibt es da was anderes zu beachten?

    Vielen Dank und freundliche Grüsse
    Lisa

    • Guten Tag

      Sie sind verpflichtet Ihre Einzelfirma im Handelsregister eintragen zu lassen, sobald Ihr Jahresumsatz mindestens CHF 100’000.00 beträgt. Davor besteht Ihre Einzelfirma schon mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit, auch ohne im Handelsregister eingetragen zu sein.

      Freundliche Grüsse

      Kassra Palenzona

  6. Hallo

    Ich möchte eine Einzelfirma gründen und habe viele Fragen. Aktuell bin ich Arbeitslos und ausgesteuert, verfüge aber noch über etwas Geld auf meinem Sparkonto. Seit geraumer Zeit handle ich über Online-Plattformen mit Haushaltswaren, Technik, Werkzeugen und selbst produzierten Produkten. Letztere sind recht beliebt und verkaufen sich auch ganz gut.
    Ausserdem hatte ich schon einige kleine Aufträge im Innenausbau sowie Renovation. Werkzeuge sowie die meisten Maschinen für diese Tätigkeiten besitze ich. Einige grössere Maschinen sowie Werkbänke könnte ich sehr günstig übernehmen, jedoch kann ich sie nicht in die Wohnung stellen. Um meine Geschäfte und Tätigkeiten zu erweitern fehlt es mir eigentlich nur an Platz. Da es auf dem Arbeitsmarkt nicht besonders rosig für mich aussieht, möchte ich mich offiziell mit einer Einzelfirma selbständig machen. Kann ich das überhaupt? Könnte ich vielleicht auch Geld aus meinem 3.-Säulekonto für den Start benutzen? Muss ich meine Lagerbestände an Handelsware dann meiner Einzelfirma verkaufen um sie übernehmen zu können? Wenn es in einigen Monaten finanziell drin liegt, kann ich dann wieder etwas auf das 3.-Säulekonto einzahlen?
    Jemand sagte mir beim Eintrag ins Handelsregister muss ich eine Doppelte Buchhaltung führen, stimmt das? Soll ich dafür einen Anfängerkurs in Buchhaltung machen oder sollte ich zu einem Treuhänder?

    Liebe Grüsse
    Hannes

    • Guten Tag

      Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Einzelfirma ins Handelsregister eintragen zu lassen. Sie können Ihre Bestellung hier eingeben: https://www.startups.ch/de/services/firmengruendung

      Sobald Sie selbständig sind und die Anerkennung der Ausgleichskasse haben, können Sie Ihr 3a Konto beziehen. Eine Pflicht zur doppelten Buchführung besteht bei der Einzelfirma erst ab einem Umsatz von CHF 500’000.00 pro Jahr. Sie können jederzeit wieder ein 3a Konto einrichten. Je nach Komplexität Ihrer Buchhaltung lohnt es sich, einen Treuhänder beizuziehen. Dabei können Sie gerne ein Beratungsgespräch bei der Treuhandgesellschaft Findea AG buchen: https://www.findea.ch/de/buchen

      Freundliche Grüsse

      Kassra Palenzona

  7. Guten Abent ıch wolte wissen kann man mit eine einzelfirma seine ware verkaufen aber die ware was ich verkaufe muss ich vom turkay lifern und wolte im internet oder in meinem eigenes laden verkaufe? Dass frage ist wass kann man mit einzelfirma machen? Wass führ rechte haben wir? Mit freundlichen Grüßen Ljaki

    • Guten Tag

      Wir raten Ihnen, sich mit diesen Fragen direkt an die türkischen Zollbehörden zu wenden, da die ausländischen Zollvorschriften nicht zu unserem Spezialgebiet gehören.
      Für Fragen zum Schweizer Zoll könnten Sie sich an die Eidgenössische Zollverwaltung wenden: https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home.html

      Freundliche Grüsse
      MLaw Beat Schüpbach

  8. Guten Tag

    ich habe vor kurzem einen Praxisraum eröffnet in welchem ich zusätzlich zu meinem 60- 70% Hauptjob Leistungen auf einem anderen Gebiet anbieten möchte. Mit dem Arbeitgeber ist dies besprochen.
    Für dieses Jahr ist ein langsamer Start vorgesehen, ohne grosses Marketing, mehr von Mund- zu- Mund- Propaganda, was derzeit gut anläuft. Im kommenden Jahr plane ich 20%/Monat damit arbeiten zu können. Marketing ist dann meinerseits vorgesehen. Mein Jahresbudget wird im kommenden Jahr die 2300,-/Jahr übersteigen. 100.000,- werde ich auf keinen Fall übersteigen.
    Was muss ich nun alles tun? Ab wann gelte ich als KMU bzw. muss mich als dieses melden? Ich führe bereits eine einfache Buchhaltung und weiss, dass ich mich ab kommenden Jahr bei der Ausgleichskasse melden muss. Was gilt es sonst noch zu bedenken? Woher weiss ich, welche Versicherungen erforderlich sind?

    Vielen Dank.

    • Guten Tag

      Grundsätzlich sind Sie erst verpflichtet, Ihr Einzelunternehmen ab einem Umsatz von CHF 100’000.- pro Jahr im Handelsregister eintragen zu lassen (Art. 931 Abs. 1 OR).
      Als Selbständigerwerbende ist die Anmeldung bei der AHV obligatorisch. Entsprechend werden Sie Beiträge für die AHV, IV und EO entrichten müssen. Weitere Versicherungen wie bspw. Krankentaggeldversicherung, Berufshaftpflichtversicherung etc. sind nicht obligatorisch, können aber durchaus sinnvoll sein.

      Für detaillierte Auskünfte raten wir Ihnen, sich mit einem Versicherungsberater auszutauschen.
      Gerne unterstützen wir Sie gegebenenfalls bei der Eintragung Ihres Einzelunternehmens ins Handelsregister. Hier finden Sie den Link zum Gründungsprozess.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

Neuer Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht Pflichtfelder sind * markiert