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Brauche ich schon bei der Firmengründung eine Buchhaltungssoftware für die Lohnabrechnung?

aktualisiert am 19. November 2012

Viele Buchhaltungssoftwaren bieten nebst dem Modul Finanzbuchhaltung auch eine Lohnbuchhaltung an. Es stellt sich deshalb die Frage, ob man schon ab einer Person ein Buchhaltunsprogramm für die Lohnabrechnung braucht?


Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Lohnabrechnungen immer komplizierter werden. Vom Bruttolohn ist die AHV/IV/EO aber auch die ALV und womöglich der Pensionskassenbeitrag und der Anteil der Krankentaggeldversicherung abgezogen werden. Die Abzüge müssen dann noch richtig verbucht werden und Ende Jahr ist ein Lohnausweis und die Meldelisten für die Sozialversicherungen zu erstellen. Dies alles erledigt ein Lohnprogramm automatisch für Sie!

Empfehlung: Um von Anfang an alles richtig abzurechnen und zu verbuchen, empfehlen wir deshalb schon ab einer Person die Anschaffung eines Lohnmoduls. Es spart dem Neugründer viel Zeit und (bei einer allfälligen Buchprüfung) Ärger mit den Ämtern.

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