Anstieg der AHV- und IV-Renten um 1.75 %
Die AHV- und IV-Renten werden vom Bundestrat an die aktuelle Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Die Aufwertung tritt per 1. Januar 2011 in Kraft und beträgt 1.75 %. Die Minimalrente steigt um CHF 20, die Maximalrente um CHF 40. Ebenfalls angepasst werden die Berechnungsgrundlagen der beruflichen Vorsorge.
Die jährlichen Mindestbeiträge für selbständig Erwerbstätige für AHV/IV/EO werden von CHF 460 auf 475 erhöht. Für die freiwillige AHV/IV erhöht sich der Mindestbeitrag von CHF 892 auf 904.
Bei der beruflichen Vorsorge (2. Säule) steigt die Eintrittsschwelle von CHF 20’520 auf 20’880. Diese Anpassung erfolgt ebenfalls per 1. Januar 2011.
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