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Änderung des Firmennamens einer GmbH oder AG

Der Firmenname einer GmbH oder AG ist in den Statuten festgehalten. Die Änderung des Firmennamens kann nur mittels Statutenänderung vorgenommen werden.

Eine Änderung der Statuten bedarf eines Beschlusses der Gesellschafter- bzw. der Generalversammlung. Sofern einzig der Firmenname geändert wird, kann ein solcher Beschluss mit der absoluten Mehrheit der an der Versammlung vertretenen Stimmen gefasst werden. Bei der Wahl des neuen Firmennamens sind die Bestimmungen über die Bildung der Firma zu beachten (keine täuschende Firmenbezeichnung, keine identische Firma bereits eingetragen).

Die neuen Statuten sind öffentlich zu beurkunden und zusammen mit dem Beschluss der Gesellschafter- bzw. Generalversammlung dem Handelsregisteramt einzureichen.

Über STARTUPS.CH kann der Firmenname einer GmbH oder AG schnell und preiswert geändert werden.

Wollen Sie eine Firma gründen? STARTUPS.CH ist der Schweizer Marktleader im Bereich Firmengründungen. Wir bieten Neugründern eine persönliche Beratung vor Ort, Businessplanberatung und eine professionelle Online-Gründungsplattform.

Erfahren Sie hier 9 Gründe warum Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH realisieren sollten.

18 Kommentare zu “Änderung des Firmennamens einer GmbH oder AG

  1. Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich möchte meinen jetzigen Firmenname von Paramediform Institut für Gesundheitsberatung GmbH, Luzern auf den Namen Nutri-Bene Institut für Gesundheitsberatung ändern.
    Da ich mein Rämlichkeiten in Luzern per 30.09.12 an der Hirschmattstrasse 42, 6003 Luzern gekündigt habe, möchte ich das Firmendomizil gleichzeitig wiefolgt ändern:
    Staldenweg 3, 6317 Menzingen.

    Was benötigen Sie um die Änderungen durchzuführen?

    Besten Dank und freundliche Grüsse
    Franco Masina

    Tel. 079 812 16 80

  2. Guten Tag zusammen

    Mein guter Freund und ich möchte eine GmbH zusammen gründen. Ich selbst habe seit 4 Jahren eine Einzelfirma im Kanton Solothurn und er seit 13 Jahren eine GmbH (Sitz in Zug). Da wir beide dieselben Geschäftsaktivitäten ausüben, haben wir uns jetzt entschieden zusammen zu tun!

    Somit haben wir daran gedacht, ich kaufe mich mit einem Stammkapital von 10’000.- in die GmbH neu ein und erhalte somit die Hälfte der Stammanteile. Da der Geschäftszweck in den jetzigen Statuten nur gerning mit der neuen Tätigkeit abweicht, dachten wir an eine Zweckänderung und Namensänderung dieser GmbH.

    Ich selbst habe vor, danach die Einzelfirma, wenn dies geht vorerst mal stillzulegen.

    Nun interessiert es mich natürlich, was Sie als Experte dazu meinen, Sollte man eher eine Neugründung vornehmen oder kann man die Kosten mit einer Namensänderung der GmbH nicht tiefer halten. Wie würden in etwa die Kosten ausehen je nach Neu- oder Namensgründung.

    Ich bedanke mich im Voraus ganz herzlich für Ihre Antwort.

    Freundliche Grüsse
    Roland Sandmeier

    • Sehr geehrter Herr Sandmeier

      Am besten nehmen Sie direkt mit uns (info@startups.ch oder 052 269 30 80) Kontakt auf um die zwei Varianten zu besprechen. Der Vorteil bei der Statutenänderung ist, dass Sie das Stammkapital nicht aufbringen müssen und die Rechtsform sofort zur Verfügung haben. Nachteilig können sich aber Altlasten der GmbH auswirken.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  3. Guten Morgen
    Ich möchte den Namen meiner Firma ändern bzw. möchte zwei weitere Namen hinzufügen und somit 3 verschiedene Namen (und damit drei verschiedene Produkte) verwenden. Geht das?
    Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

    • Grüezi Frau Caflisch

      Selbstverständlich geht das. Am besten rechnen Sie online Ihre Offerte zur Handelsregisteränderung, erfassen sämtliche Daten und senden die Bestellung ab. Der zuständige Jurist wird dann innerhalb von 24 Stunden mit Ihnen Kontakt aufnehmen, und die Mutation mit Ihnen besprechen.

      Es würde uns freuen, Sie bei Ihrer Statutenänderung unterstützen zu dürfen!

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  4. Guten Tag
    Ich habe anfangs diesen Jahres eine GmbH geründet, alles schön und recht !
    Doch jetzt kommen bei mir Zweifel auf, ob ich den richtigen Weg eingeschlagen habe.
    Um die Gesetzlichen Vorlagen zu erfüllen braucht es einiges!
    Ich möchte meine Kosten daher so gering wie möglich halten,; geht aber leider nicht.
    Seit Anfangs April bin ich gestartet und muss die Erfahrung machen, dass sich die Ausgaben gegenüber den Einnahmen, nicht die Waage halten können.
    Ich überleg mir nun also, meine GmbH in eine Einzelfirma umzuwandeln.
    Wann ist der richtige Zeitpunkt ?
    Wie muss ich Vorgehen?
    Und mit welchen Kosten muss ich rechnen für die Umwandlung im Handelsregister?

    Freundliche Grüsse
    Gery Wirth

    • Sehr geehrter Herr Wirth

      Eine GmbH lässt sich nicht in eine Einzelfirma umwandeln. Hierfür haben Sie in einem ersten Schritt die GmbH zu liquidieren. Daraufhin steht es Ihnen frei eine Einzelfirma “neu” zu gründen. Die Liquidation der GmbH dauert aufgrund des dreifachen Schuldenrufs rund 1 Jahr bis zur definitiven Löschung im Handelsregister. Die Liquidation können Sie hier vornehmen, indem Sie bei “Handelsregisteränderungen” auf “GmbH” klicken. Die Liquidation bei uns kostet CHF 1’290 (inkl. Handelsregistergebühren).

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  5. Guten Tag
    Wir haben die Möglichkeit, eine AG zu übernehmen.
    Im jetzigen Firmennamen ist der heutige Inhaber noch aufgeführt. Wir möchten dies bei der Übernahme natürlich entfernen und neu die Firma ohne einen Inhabernamen im Handelsregister führen. Wir nehmen an, dass dies machbar sein sollte.

    Frage aber…. Ändert sich durch die Übernahme oder die Namensänderung die MwSt Nummer oder kann die alte beibehalten warden ? Die Frage richtet sich hier eigentlich nur wegen den administrativen Aufgaben die man alle machen muss und die darin verbundenen Kosten.

    Besten Dank und Grüsse
    Michi

    • Guten Tag

      Die Unternehmensidentifikationsnummer (UID) bleibt bei einem Namenswechsel bestehen. Eine neue Nummer würden Sie nur erhalten, wenn die Rechtsform geändert wird oder dann eine neue Gesellschaft gegründet wird.

      Gerne können wir Sie bei dieser Mutation unterstützen. Sie können hier eine kostenlose Offerte berechnen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  6. Grüezi mitenand

    Ich würde gerne eine Namensänderung (Zweck der AG bleibt gleich) einer bestehenden AG durchführen. Die GV, Statutenänderung etc. würde ich über sie initieren.

    Ich habe hierzu noch zwei Fragen:

    Bleiben die bestehenden Verträge (Arbeitsverträge, Mietverträge, Bank-Kreditvertrag etc.) rechtsgültig? Muss hier etwas unternommen werden?

    Parallel würde ich eine neue AG gründen und den alten “Namen” verwenden wollen. Dies sollte ja kein Problem darstellen nehme ich an (?)

    Vielen Dank!
    Alex H.

    • Guten Tag

      Die bestehenden Verträge bleiben rechtsgültig, zumal im Handelsregister eine Namensänderung (resp. jegliche Änderungen) nachvollziehbar ist.
      Sie können für die neue AG durchaus den “alten” Namen verwenden.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  7. Hallo

    Wenn ich ein Start-Up Unternehmen gründen möchte (Einzelfirma) und im ersten Jahr aufgrund der Forschung kein Geld damit verdienen werde, mit welche Kosten muss ich jährlich an Steuern oder sonstigen Ausgaben rechen?

    Was würde mir ein Gründung Einzelfirma kosten?

    • Guten Tag

      Wenn Sie keinen Gewinn erwirtschaften, müssen Sie keine Steuern bezahlen und auch keine Sozialversicherungsbeiträge entrichten (sofern der Mindestbeitrag bezahlt wurde). Die Preise zur Gründung der Einzelfirma können Sie unserer Homepage entnehmen: https://www.startups.ch/de/preise, gerne können Sie bei uns einen Beratungstermin vereinbaren, um die Gründung Ihres Unternehmens zu besprechen.

      Freundliche Grüsse
      Nicole Eberle

  8. Guten Tag

    Ich interessier mich sehr für die Namensänderung einer Einzelfirma.

    Ich bin als selbständiger Videograf tätig und meine Einzelfirma trägt aktuell meinen vollen Namen (Raul Pfammatter). Vor kurzem habe ich eine neue Website und ein neues Logo erstellt mit dem Namen “Alma Film”.

    Gerne würde ich nun den Namen meiner Einzelfirma ändern in etwas wie “Alma Film, Inhaber Raul Pfammatter”, damit ich auch auf Rechnungen den Namen Alma Film einbauen kann. Ist das möglich und wenn ja, wie?

    Ist es alternativ auch zulässig auf Rechnungen den Namen Alma Film auf eine separate Zeile zu schreiben (siehe unten)?

    Alma Film
    Raul Pfammatter
    Adresse

    Freundliche Grüsse
    Raul

    • Guten Tag
      Ja eine Namensänderung auf Alma Film, Inhaber Raul Pfammatter ist möglich. Die Namensänderung müssen Sie dem Handelsregisteramt mitteilen.
      Freundliche Grüsse
      Nicole Eberle

  9. Ich möchte eine Firma Gründen mit meinem Freund, jetzt haben wir gesehen das unser Firmennamen den wir wollen schon vergeben ist. Jedoch ist diese Firma in Liquidation.

    Können wir diesen Firmennamen abkaufen oder übernehmen?

    Freundliche Grüsse
    Cyril

    • Guten Tag

      Solange die Firma noch im Handelsregister eingetragen ist, ist es nicht möglich, eine identische Firma eintragen zu lassen (auch wenn sich diese in Liquidation befindet).
      Die Prüfung betreffend Firmenidentität erfolgt durch das Handelsregisteramt, daher würde eine Einwilligung der bestehenden Firma leider nichts an der Eintragungsmöglichkeit ändern.

      Freundliche Grüsse
      Hana Janacek

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