AHV-Pflicht des Einzelunternehmers – ab welchem Einkommen?
Verschiedentlich wird die Auffassung vertreten, dass bei geringen Löhnen keine AHV-Beiträge zu bezahlen sind. Das stimmt nicht. Im Normalfall ist jedes Einkommen AHV pflichtig.
Das Gesetz (AHVG) macht bei Selbständigerwerbstätigen eine Ausnahme, wenn:
1. Das Einkommen von einem Nebenberuf her stammt. Ein Nebenerwerb kann nur vorliegen, wenn die Person zusätzlich einem Haupterwerb nachgeht.
2. Dieses Einkommen den Betrag von CHF 2’300.– nicht übersteigt.
3. Für den Lohn von in Privathaushalten beschäftigten Personen
müssen die Beiträge in jedem Fall entrichtet werden. Dasselbe gilt für den Lohn der Personen, die von Tanz- und Theaterproduzenten, Orchestern, Phono- und Audiovisionsproduzenten, Radio und Fernsehen sowie von Schulen im künstlerischen Bereich beschäftigt werden.
Fazit: Die Behauptung stimmt nicht, dass AHV-Beiträge erst ab einem Einkommen von CHF 2’300.– zu bezahlen sind. Vielmehr müssen alle drei der vorne genannten Voraussetzungen vorliegen, damit keine AHV-Beiträge bezahlt werden müssen. In der Praxis ist dies nur sehr selten der Fall.
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AHVV Art. 19* besagt:
Geringfügiger Nebenerwerb aus selbstständiger Erwerbstätigkeit:
Vom Einkommen aus einer nebenberuflich ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit, das 2300 Franken im Kalenderjahr nicht übersteigt, werden die Beiträge nur auf
Verlangen des Versicherten erhoben.
*Fassung gemäss Ziff. I der V vom 24. Sept. 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 4573).
Guten Tag
Ich bin 100% Angestellt in der Schweiz und habe nun in Deutschland ein Einzelunternehmen gegründet.
Der Gewinn der Einzelfirma wird in Deutschland versteuert.
Diesen Gewinn gebe ich auch in der Steuererklärung an und mein Einkommen aus der Schweiz wird in einer höheren Steuerklasse versteuert.
Muss ich nun zusätzlich noch AHV Beiträge bezahlen vom Gewinn aus Deutschland?
Vielen Dank für die Antwort.
Guten Tag
Bei solchen grenzüberschreitenden, sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen darf ich gerne an unsere Schwestergesellschaft, die Findea AG, verweisen.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob