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Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
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AHV-Pflicht des Arbeitgebers

Zur Bezahlung von AHV-Beiträgen ist grundsätzlich jeder Arbeitgeber verpflichtet, egal wieviele Mitarbeiter er beschäftigt oder wie hoch deren Einkommen oder das Arbeitspensum ausgestaltet ist.

AHV-Pflicht
 
Sofern ein Mitarbeiter beim betreffenden Arbeitgeber einem Nebenerwerb nachgeht und sein Lohn weniger als CHF 2’300 im Jahr beträgt, ist der Arbeitgeber nur auf Verlangen des Arbeitnehmers AHV- und ALV-beitragspflichtig.

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