AHV-Pflicht des Arbeitgebers
Zur Bezahlung von AHV-Beiträgen ist grundsätzlich jeder Arbeitgeber verpflichtet, egal wieviele Mitarbeiter er beschäftigt oder wie hoch deren Einkommen oder das Arbeitspensum ausgestaltet ist.
Sofern ein Mitarbeiter beim betreffenden Arbeitgeber einem Nebenerwerb nachgeht und sein Lohn weniger als CHF 2’300 im Jahr beträgt, ist der Arbeitgeber nur auf Verlangen des Arbeitnehmers AHV- und ALV-beitragspflichtig.
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