Achtung vor Unterversicherung!
Ein KMU erleidet durch Überschwemmungen in seiner Firma einen Schaden an Waren und Einrichtungen, welche im Keller eingelagert waren. Obwohl die Versicherungssumme in der Police für den entstandenen Schadenbetrag genügend hoch war, wurde dieser von der Versicherung wegen Unterversicherung nicht voll vergütet.
Wann liegt eine Unterversicherung vor?
Im Schadenfall wird überprüft, ob der effektive Wert aller Waren und Einrichtungen in der Firma mit der Versicherungssumme in der Sachversicherungspolice übereinstimmt. Nehmen wir also einmal an, Sie hätten in Ihrem Geschäft Waren und Einrichtungen im Gesamtwert von 300’000 Franken. In Ihrer Police haben Sie jedoch die Versicherungssumme auf 200’000 Franken festgesetzt. In einem Schadenfall wären Sie nun unterversichert, weil Sie nicht den vollen effektiven Wert Ihrer Waren und Einrichtungen angegeben und deshalb auch weniger Prämie bezahlt haben. Wenn bei einer Überschwemmung nun ein Gesamtschaden von 30’000 Franken entsteht, werden Ihnen nur 20’000 Franken vergütet, da hier die Proportionalregel greift – da Sie nur 2/3 der Prämie bezahlt haben, erhalten Sie auch nur 2/3 der Schadensumme vergütet. Ein solcher Fall kann zu enormen finanziellen Einbussen für ein Unternehmen führen. Umso wichtiger ist es deshalb, dass Sie mit Ihrem Versicherungsberater Ihre Versicherungssumme für die Waren und Einrichtungen wie auch die Angaben zum Umsatz für die Betriebsunterbrechungsversicherung prüfen, um eine allfällige Unterversicherung und die damit verbundenen Ärgernisse zu vermeiden.
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