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Volksabstimmung vom 13. Juni 2021: COVID-19-Gesetz – Darum geht’s!

Am 13. Juni 2021 stimmt die Schweiz über das COVID-19-Gesetz ab. Das Gesetz soll die finanziellen Folgen der Corona-Pandemie lindern und die medizinische Versorgung gewährleisten. Wird das Gesetz nicht angenommen, tritt es am 25. September 2021 ausser Kraft.

Unterstützung für COVID-19-Betroffene

Im Frühling 2020 hat der Bundesrat Finanzhilfen zur Linderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie beschlossen. Zu diesem Zweck und um die medizinische Versorgung zu gewährleisten, hat er verschiedene Regelungen per Notrecht erlassen. Weil die notrechtlichen Bestimmungen eine beschränkte Gültigkeitsdauer von sechs Monaten haben, erliess das Parlament sodann das COVID-19-Gesetz.

Finanzhilfen und medizinische Versorgung

Das als dringlich erklärte Gesetz trat im September 2020 in Kraft. Es erlaubt dem Bundesrat, die Kurzarbeitsentschädigung zu erweitern und Kantone, Unternehmen sowie Arbeitnehmende, die von den Folgen der Pandemie besonders betroffen sind, finanziell zu unterstützen. Ausserdem ermöglicht das Gesetz, Ausnahmen bei der Zulassung von Medikamenten zu beschliessen. Ausnahmen bei der Zulassung von Impfstoffen sind nicht vorgesehen. Die meisten Regelungen des Gesetzes gelten bis Ende 2021, einzelne Bestimmungen sollen bis 2022 Gültigkeit haben.

Abstimmung über COVID-19-Gesetz am 13. Juni 2021

Weil gegen das COVID-19-Gesetz das Referendum ergriffen wurde, stimmt die Schweiz am 13. Juni 2020 darüber ab. Wird das Gesetz angenommen, bleibt es weiterhin in Kraft. Lehnen die Schweizer Stimmbürger das Gesetz ab, tritt es per 25. September 2021 ausser Kraft.

Pro-Argumente

Die Befürworter des COVID-19-Gesetzes bringen vor, dass viele Personen und Unternehmen die darin vorgesehene finanzielle Unterstützung benötigen würden. Besonders Kulturschaffende und Sportvereine seien auf die Nothilfen angewiesen. Durch die Annahme des COVID-19-Gesetzes würde verhindert werden, dass es zu erhöhter Arbeitslosigkeit und Unsicherheit in der Bevölkerung komme. Ausserdem sei das COVID-19-Gesetz vom Parlament demokratisch beschlossen worden, weshalb es die Beteiligung der Kantone sicherstellen würde.

Contra-Argumente

Das Referendumskomitee und die Gegner des COVID-19-Gesetzes argumentieren, das Parlament würde am Ziel vorbeischiessen und die Bedürfnisse des Volkes nicht respektieren. Es wird kritisiert, dass das beschlossene Notrecht nicht zweckdienlich sei und das Parlament es unterlassen habe, dessen Wirksamkeit zu überprüfen. Dieses Verhalten sei verfassungswidrig. Mit dem COVID-19-Gesetz würde das Notrecht auf undemokratische Weise immer weiter verlängert werden. Das Gesetz würde zudem neben positiven Elementen auch schädliche Subventionen für die Medien beinhalten.

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