Abschreibungsbetrag berechnen
Der Abschreibungsbetrag kann auf verschiedene Arten berechnet werden. Die Wichtigsten sind die linerae (gleichmässige) und die degressive (abnehmende) Abschreibung.
Damit der jährliche Abschreibungsbetrag berechnet werden kann, müssen folgende Grössen bekannnt sein:
– Anschaffungswert
– geschätzte Nutzungsdauer
– erwarteter Liquidationswert (Wiederverkaufswert)
Es gibt zwei verschiedene Abschreibungsverfahren:
Lineare (gleichmässige) Abschreibung:
Hier bleibt der Abschreibungsbetrag von Jahr zu Jahr gleich, weil davon ausgegangen wird, dass sich die betreffende Sachanlage fortlaufend und gleichmässig (linear) entwertet. Als Basis für die Berechnung der linearen Abschreibungen dient der Anschaffungswert. Um den jährlichen Abschreibungssatz zu ermitteln, teilt man 100% durch die Anzahl Jahre der Nutzungsdauer.
Degressive (abnehmende) Abschreibung:
Bei dieser Abschreibungsmethode wird der Abschreibungsbetrag von Jahr zu Jahr kleiner. Sie eignet sich insbesondere für Anlagen, die sich am Anfang der Nutzung stark entwerten, wie z.B. Computer und Fahrzeuge. Als Basis für die Berechnung dient im ersten Jahr der Anschaffungswert und in den folgenden Jahren der Buchwert, d.h. den Restwert gemäss Buchhaltung.
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Guten Abend
Wie funktioniert das mit dem Restwert genau bei der linearen Abschreibung? Wenn ich z.B. ein Fahrzeug kaufe und es linear abschreibe, hat es am Ende der Abschreibung ja immer noch einen tatsächlichen Restwert.
– Wer bestimmt den Restwert, da dieser ja relevant für die Abschreibungssätze ist?
– Muss der Restwert vom Steueramt genehmigt werden oder wie wird das schlussendlich abgerechnet?
– Kann man auch einfach auf 0.- abschreiben und dementsprechen die höheren Abschreibungsbeträge als Geschäftsaufwand verbuchen? Wenn ja, was sind die Vor- und Nachteile? Ansonsten würde es ja keinen Sinn machen einen Restwert anzugeben.
– Wie lange wird ein Fahrzeug linear abgeschrieben und gibt es gewisse Grössen, die steuertechnisch und finanziell am miesten Sinn ergeben?
Bei der Degressiven ist es mir klar, da dort kein Restwert angegeben und nie auf 0.- abgeschrieben wird.
Besten Dank für die Auskunft
Freundliche Grüsse
Nicola
Guten Tag
Bei Ihrer Fragestellung handelt es sich um eine treuhänderische Frage, die Sie gerne in einer Beratung bei unserem Treuhandbüro Findea besprechen können:
https://www.findea.ch/de/service/kontakt
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona