Ab wann hat mein Unternehmen eigene Rechtspersönlichkeit?
Aktualisiert am 13. Mai 2022
Häufig fragen sich Neugründer, ab welchem Zeitpunkt ihre Gesellschaft im Rechts- und Handelsverkehr als eigene Rechtspersönlichkeit auftritt. Diese Frage ist insbesondere für die Haftung von Relevanz.
Daneben gibt es noch viele andere Auswirkungen. So wird z.B. eine juristische Person (GmbH und AG), die eigene Rechtspersönlichkeit hat, auf andere Weise besteuert als eine natürliche Person.
Einzelfirma: Die Einzelfirma entsteht bereits mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Firma im Handelsregister eintragen lässt oder nicht. Eigene Rechtspersönlichkeit kommt der Einzelfirma jedoch nicht zu. Rechtspersönlichkeit hat nur der Inhaber des Unternehmens als natürliche Person.
Dementsprechend haftet auch der Inhaber der Einzelfirma für alles Geschäfte, welche im Namen der Einzelfirma abgeschlossen werden.
Kaufmännische Kollektivgesellschaft: Die kaufmännische Kollektivgesellschaft entsteht ab dem Zeitpunkt, wo sich die Beteiligten geeinigt haben, ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe gemeinsam zu betreiben.
Danach muss die Gesellschaft zwar im Handelsregister eingetragen werden, doch hat die Eintragung bloss deklaratorischen Charakter. Das bedeutet, die Kollektivgesellschaft entsteht schon vor der Eintragung und die Gesellschafter sind auch bereits für die abgeschlossenen Geschäfte haftbar.
Der Kollektivgesellschaft kommt ähnlich wie der Einzelfirma keine Rechtspersönlichkeit zu. Vielmehr ist sie eine Gemeinschaft zur gesamten Hand (Gesamthandsgemeinschaft).
GmbH und AG: Die GmbH und die AG entstehen erst mit der Eintragung im Handelsregister. Sie sind juristische Personen, d.h. ihnen kommt eigene Rechtspersönlichkeit zu.
Für Rechtsgeschäfte, welche im Namen der Gesellschaft abgeschlossen werden, haftet die GmbH oder die AG, nicht die Gründer. Davon ausgenommen sind illegale Handlungen.
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