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Kann ich selber programmierte Software bei der Gründung als Sacheinlage in eine AG oder GmbH einbringen?

In einem früheren Blogbeitrag wurde bereits berichtet, was eine Sacheinlagegründung ist. Häufig gibt es aber konkrete einzelne Fragen rund um das Thema der qualifizierten Gründung, bspw. ob es möglich ist eine eigens entwickelte Software als Sacheinlage in eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine GmbH einzubringen.

Die schnelle Antwort lautet: Ja, dies ist grundsätzlich möglich. Damit ein Wertgegenstand als Sacheinlage dienen kann, muss er grundsätzlich folgende Kriterien erfüllen:

  • Bewertbarkeit bzw. Aktivierbarkeit: Es kommen nur Vermögenswerte in Betracht, die einen bestimmten Wert aufweisen und in der Bilanz als Aktivum aufgeführt werden dürfen.
  • Möglichkeit des Rechtserwerbs durch die Gesellschaft muss gegeben sein (Übertragbarkeit): Damit die Gesellschaft eine Sachübernahme erwerben kann, muss das entsprechende Objekt in das Vermögen der Gesellschaft übertragen werden können. Der Übertragung dürfen folglich keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen (wie z.B. ein vertragliches Zessionsverbot).
  • Verwertbarkeit: Das Objekt muss von der Gesellschaft auf Dritte übertragen werden können. Dies ist insbesondere bei der Auflösung der Gesellschaft von Bedeutung. Der eingebrachte Vermögenswert muss verwertbar sein, um den Gesellschaftsgläubigern als Haftungssubstrat dienen zu können. Die Verwertbarkeit setzt das Bestehen eines zumindest beschränkten Marktes voraus. Zudem muss die Übertragung des Vermögenswertes rechtlich zulässig und rechtsbeständig sein.

Ein offizieller Revisor muss jedoch den Sacheinlagewert des einzubringenden Objekts bestätigen. Dies dient zum Schutz von Anlegern oder Personen, welche mit der Unternehmung eine wirtschaftliche Beziehung aufnehmen.

Bei einer Software wird zur Prüfung wird in der Regel eine detaillierte Liste der Anzahl Stunden, die für die Entwicklung aufgewendet wurden sowie der dazugehörige Stundensatz inkl. Unterlagen zu dessen Begründung (z.B. Branchenüblichkeit) benötigt. Zusätzlich muss die Software vom Revisor getestet werden, d.h. es muss zumindest ein funktionsfähiger Teil vorhanden sein.

Ihre Firmengründung oder Umwandlung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.

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16 Kommentare zu “Kann ich selber programmierte Software bei der Gründung als Sacheinlage in eine AG oder GmbH einbringen?

  1. Ist die Gründung einer GmbH NUR mit Sacheinlagen möglich, oder
    muss immer ein bestimmter minimaler Teil der CHF 20’000 in Bar erfolgen?

    • Eine Gründung nur mit Sacheinlagen ist möglich. Beachten Sie aber, dass der Aufwand dabei grösser ist weil ein zugelassener Revisor die Sacheinlagen prüfen muss und somit auch die Gründungskosten steigen.
      Ideal ist, wenn Sie für die Sachen die Sie einlegen bereits Dokumente bereit haben, welche deren Wert nachweisen (z.B. Kaufbelege). Melden Sie sich einfach bei uns, wir schauen uns Ihren Fall gerne unverbindlich genauer an.

  2. Wie steht es mit Patenten als Sacheinlagen? Können die Ausgaben für die Gebühren und Anwälte oder auch ein Wert für die Verwertbarkeit des Patentes geschätzt werden lassen?

    Wenn ich mir das Patent nach der Gründung abkaufen möchte, gilt das auch als privat und ist deshalb nicht möglich?

    Vielen Dank für die Antworten!

    • Gegenstand einer Sacheinlage können alle möglichen Werte sein, sofern sie über einen wirtschaftlichen Wert verfügen, übertragbar, bewertbar, aktivierbar und verwertbar sind. Somit kann auch ein Patent als Sacheinlage dienen. Ausgaben für die Gebühren und Anwälte sind hingegen nicht aktivierbar. Auf jedenfall muss bei der Sacheinlagegründung der Gründungsbericht mit den erforderlichen Unterlagen einem zugelassenen Revisor zur Prüfung vorgelegt werden.
      Das Patent können Sie später Ihrer Gesellschaft (GmbH oder AG) abkaufen. Sofern Sie zu wenig für das Patent bezahlen, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.
      Freundliche Grüsse

      • Wenn ich das Patent der Firma verkaufe, wird dieser Verkaufserlös dann steuerlich belastet? Nehmen wir an, ich habe das Patent in der Freizeit geschrieben.

        • Guten Tag

          Ja sofern mit dem Verkauf des Patents Einkommen erzielt wird, ist dieses steuerbar. Anders verhält es sich, wenn das Patent als Sacheinlage in die Firma gebracht wird und Sie dafür Stammaneile/Aktien erhalten. Dann wäre nur eine allfällige daraus resultierende Dividende steuerpflichtig.

          Freundliche Grüsse
          Deborah Rosser

  3. Durch wen und wie lässt sich der Wert eines Prototyps schätzen? Können Sie mir einen Revisor vermitteln? Mit wieviel Kosten ist zu rechnen?

  4. Ich entwickle gerade ein Online-Software und will später eine 1 Mann GmbH gründen, damit ich es besser vermarkten kann. Dazu will ich vor der Gründung einen neuen Server und Software kaufen. Kann ich die Software und Hardware als Sacheinlage einbringen? Wird der Sachwert der neu eingekauften Materialien zu 100% gerechnet? Wie wird der Stundenpreis für die Programmieraufwand ermittelt?

    • Guten Tag
      Ja, das ist grundsätzlich möglich. Der Wert der Software muss durch einen zugelassenen Revisor abgeklärt werden. Für die Hardware ist der (gegenwärtige) Verkehrswert massgebend. Die Sachen können Sie über STARTUPS.CH bewerten lassen. Um zum Kontaktformular zu gelangen, klicken Sie bitte hier. Ihre Firmengründung (auch durch Sacheinlage) oder Umwandlung einer Einzelfirma führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten.
      Freundliche Grüsse

  5. Guten Tag Herr Regli

    Ich führe im Nebenerwerb einen kleinen Onlinshop. Diesen habe ich jetzt über ein Jahr gepuscht. Viel Zeit und auch Geld investiert. Der Umsatz ist so bei ca. 6000:– bis 7000.– pro Monat. Potential ist durchaus noch da. Die Marge ist bei über 100%. Ich habe auch Inventar für gut drei Monate. Ich überlege mir bei Ihnen eine GmBh zu Gründen. Nun meine Frage: Kann ich den Onlineshop mit Namen usw. an die spätere GmbH verkaufen? Hat der Shop einen Wert? Schliesslich könnte jeder sofort ohne zusätzlichen Aufwand den gleichen Umsatz generieren. Ueber Ihre Antwort würde ich mich freuen.

    • Guten Tag

      Grundsätzlich ja. Man kann den Shop mit den Produkten als Sacheinlage in die neue GmbH einbringen. Der Wert ist aber durch einen Revisor zu prüfen und zu bestätigen. Am besten rufen Sie mich kurz an, damit wir das weitere Vorgehen planen können.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  6. Der Stundensatz für Softwareentwicklung liegt bei einer Zürcher Agentur bei ca. 200 CHF.
    Ist es richtig wenn der Revisor mit 100 CHF rechnet, anstatt den branchenüblichen 200 CHF, weil man ja die Software für sich selber entwickelt hat?

    • Guten Tag

      Der Revisor bewertet eine Software immer zu Herstellungskosten. Er kann zudem den Wert der Gesellschaft nach den effektiven Herstellungskosten bestimmen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  7. Der Post ist zwar schon etwas älter. Wenn man eine Software herstellt, mit Hilfe von extern, rechnet man hier dann die effektiven/bezahlten Kosten oder den Marktwert? Also wenn ich Design und Coding in der Uktranie gemacht habe, wird dies zum effektiven Wert berechnet?

    Und als zweites, wie wird der eigenaufwand zur Planung und Koordination kalkuliert? Oder wird dies einfach “erwartet”? Danke für die Hilfe.

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