Kann ich selber programmierte Software bei der Gründung als Sacheinlage in eine AG oder GmbH einbringen?

25. Oktober 2009 – 11:18 by Michele Blasucci

Die Sacheinlage haben wir bereits allgemein behandelt (vgl. Blogbeitrag). Häufig werden wir angefragt, ob es denn auch möglich sei eigens entwickelte Software als Sacheinlage in eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine GmbH einzubringen.  Dies ist grundsätzlich möglich. Ein offizieller Revisor muss jedoch den Sacheinlagewert der Software bestätigen.

Zur Prüfung wird in der Regel eine detaillierte Liste der Anzahl Stunden, die für die Entwicklung der Software aufgewendet wurden sowie der dazugehörige Stundensatz inkl. Unterlagen zu dessen Begründung (z.B. Branchenüblichkeit) benötigt. Zusätzlich muss die Software vom Revisor getestet werden, d.h. es muss zumindest ein funktionsfähiger Teil vorhanden sein.

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2 Kommentare zu “Kann ich selber programmierte Software bei der Gründung als Sacheinlage in eine AG oder GmbH einbringen?”

  • Ist die Gründung einer GmbH NUR mit Sacheinlagen möglich, oder
    muss immer ein bestimmter minimaler Teil der CHF 20′000 in Bar erfolgen?

    By boris on Nov 4, 2009 20:00
  • Eine Gründung nur mit Sacheinlagen ist möglich. Beachten Sie aber, dass der Aufwand dabei grösser ist weil ein zugelassener Revisor die Sacheinlagen prüfen muss und somit auch die Gründungskosten steigen.
    Ideal ist, wenn Sie für die Sachen die Sie einlegen bereits Dokumente bereit haben, welche deren Wert nachweisen (z.B. Kaufbelege). Melden Sie sich einfach bei uns, wir schauen uns Ihren Fall gerne unverbindlich genauer an.

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