Wollen Sie eine Aktiengesellschaft gründen? – Das müssen Sie über die Aktiengesellschaft wissen
Überlegen Sie sich ein eigenes Unternehmen zu gründen? Vielleicht ist eine Aktiengesellschaft die richtige Rechtsform dafür. Die Aktiengesellschaft ist eine der geläufigsten Gesellschaftsformen in der Schweiz. Sie ist insbesondere deshalb so beliebt, weil die einzige Pflicht der Aktionäre in der Einzahlung des Kapitals besteht und die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist.
Aktiengesellschaft gründen einfach erklärt
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Schweizer Gesellschaftsform, die in Art. 620 OR geregelt ist. Bei der Aktiengesellschaft handelt es sich um eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie kann demnach in eigenem Namen klagen und verklagt werden. Zu den wesentlichen Merkmalen einer Aktiengesellschaft gehört ihr Gesellschaftsvermögen: das Aktienkapital. Aktiengesellschaften müssen über ein Aktienkapital von mindestens CHF 100’000 verfügen, wovon mindestens 20 Prozent, in jedem Fall aber mindestens CHF 50’000 liberiert d.h. einbezahlt sein müssen. Die Akquisition des Aktienkapitals geschieht durch die Ausgabe von Aktien an Aktionäre. Bei den Aktionären handelt es sich um Investoren, wie etwa die Firmengründer selbst, Mitarbeiter oder professionelle Kapitalgeber. Es ist auch möglich, dass das gesamte Aktienkapital von einer einzelnen Person, in der Regel dem Gründer, einbezahlt wird. In diesem Fall spricht man von einer Ein-Mann-AG. Die Rechtsform der Aktiengesellschaft eignet sich für die Gründung eines gewinnorientierten Unternehmens. Wenn Sie also Gedenken mit ihrem Unternehmen Profite zu erzielen, ist die Aktiengesellschaft vielleicht das richtige für Sie.
Wer eine Aktiengesellschaft gründen will sollte sich der Vor- und Nachteile dieser Rechtsform bewusst sein.
Vorteile einer Aktiengesellschaft
Ein wesentlicher Vorteil der Aktiengesellschaft besteht darin, dass die Haftung nur auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Sollte der Geschäftsgang also wider Erwarten nicht gut verlaufen und die Gesellschaft Konkurs gehen, ist das Vermögen der Aktionäre bzw. des Firmengründers vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Dies ist wohl der Hauptgrund, weshalb sich die Aktiengesellschaft in der Schweiz grosser Beliebtheit erfreut. Gerade in Krisenzeiten bietet das Wissen, dass sie nicht mit privaten Mitteln für Gesellschaftschulden haften, Gründern eine gewisse Sicherheit. Die Ausgabe von Aktien erlaubt es einer Aktiengesellschaft zudem rasch an Eigenkapital zu gelangen und ermöglicht es den Investoren im Gegenzug weitgehend anonym zu bleiben. Ausserdem ermöglicht die Struktur der Aktiengesellschaft eine einfache Übertragung der Aktien. Wenn beispielsweise ein Gründeraktionär aus dem Geschäft aussteigen will, kann er einfach seine Anteile veräussern, ohne dass die Existenz der Firma vom Abgang direkt betroffen wäre.
Nachteile einer Aktiengesellschaft
Aufgrund der Mindestkapitalanforderungen erfordert die Gründung einer Aktiengesellschaft eine beträchtliche Anfangsinvestition. Gründer, die nicht über ausreichend Kapital verfügen können zwar Aktien an Investoren ausgeben, damit ist aber immer auch eine Kontrollabgabe verbunden. Schliesslich können die Aktionäre im Rahmen der Generalversammlung über die Entwicklung des Unternehmens mitbestimmen. Im Vergleich zu anderen Gesellschaftsformen ist die Aktiengesellschaft relativ stark gesetzlich reguliert. Neben der jährlichen Durchführung der Generalversammlung ist auch die Bestellung eines Verwaltungsrates und unter bestimmten Voraussetzungen auch einer Revisionsstelle vorgeschrieben. Ein weiterer Nachteil der Aktiengesellschaft besteht ausserdem darin, dass die einzige Pflicht der Aktionäre in der Liberierung des Aktienkapitals besteht. Die Aktionäre trifft etwa keine Treuepflicht gegenüber einem Unternehmen. Allerdings besteht die Möglichkeit zusätzliche Pflichten im Rahmen eines Aktionärsbindungsvertrags (ABV) zu vereinbaren. Nicht zuletzt gilt für die Aktiengesellschaft die Doppelbesteuerung. Das bedeutet, dass Profite der Firma als Gewinn besteuert werden und die Aktionäre die ausbezahlte Dividende zusätzlich versteuern müssen.
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