Wollen Sie ein Einzelunternehmen gründen? – Das müssen Sie über das Einzelunternehmen wissen
Überlegen Sie sich ein eigenes Unternehmen zu gründen? Vielleicht ist ein Einzelunternehmen die richtige Rechtsform dafür. Das Einzelunternehmen eine der gebräuchlichsten Rechtsformen in der Schweiz, denn es erfordert keine Mindestkapitaleinlage. Aus diesem Grund eignet sich die Einzelfirma besonders für die Gründung eines Kleinunternehmens.
Einzelunternehmen gründen einfach erklärt
Das Einzelunternehmen ist nach wie vor eine beliebte Wahl unter Firmengründern. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 14’858 Einzelfirmen gegründet. Besonders geeignet ist das Einzelunternehmen für Tätigkeiten, die stark vom Geschäftsinhaber abhängig sind. Handwerker, Ärzte oder Anwälte etwa entscheiden sich oftmals für die Einzelfirma. Unabhängig von der konkreten Tätigkeit bietet sich die Rechtsform des Einzelunternehmens für natürliche Personen an, die allein eine kaufmännische Tätigkeit ausüben wollen (sog. Einmannbetriebe).
Wer ein Einzelunternehmen gründen will, sollte sich der Vor- und Nachteile dieser Rechtsform bewusst sein.
Vorteile eines Einzelunternehmens
Das Einzelunternehmen ermöglicht die unkomplizierte und formlose Aufnahme einer Geschäftstätigkeit. Anders als etwa bei der AG oder GmbH ist keine Einzahlung eines fixen Grundkapitals erforderlich, auch wenn gewisse Investitionen für die Gründung und Aufrechterhaltung des Betriebs zwangsläufig notwendig sein werden. Ferner unterliegt das Einzelunternehmen vergleichsweise wenig gesetzlichen Regulierungen. Liegt der Umsatz eines Einzelunternehmens beispielsweise unter CHF 500’000, unterliegt das Geschäft nicht den üblichen Buchführungs- und Rechnungslegungspflichten, sondern muss lediglich Buch über die Einnahmen, Ausgaben sowie die Vermögenslage führen («Milchbüechlirechnung»). Ausserdem besteht eine Pflicht zum Handelsregistereintrag erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000. Nicht zuletzt unterliegen die Gewinne des Einzelunternehmens nicht der steuerlichen Doppelbelastung.
Nachteile eines Einzelunternehmens
Anders als etwa die Aktionäre einer AG haften die Gründer eines Einzelunternehmens mit ihrem Privatvermögen für Geschäftsschulden. Dies ist der Hauptgrund weswegen sich Einzelgründer gegen die Rechtsform des Einzelunternehmens entscheiden und stattdessen etwa eine GmbH oder Einmann-AG gründen. Gerade die aktuelle Corona-Krise führt einem die Gefahren, welche mit einer unbeschränkten Haftung verbunden sind, noch einmal deutlich vor Augen. Die unbeschränkte Haftung kann sich im Geschäftsverkehr aber auch als vorteilhaft erweisen, da sie die Kreditwürdigkeit und das Vertrauen der Vertragspartner erhöht. Wer ein Einzelunternehmen betreibt, trägt nicht nur finanzielle Lasten, sondern auch die gesamte Verantwortung allein. Dies ist ebenfalls einen Faktor, den es zu berücksichtigen gilt. Während manche Unternehmer die Zügel gerne selbst in die Hand nehmen, bevorzugen es andere wiederum, wenn ihnen die Entscheidungskraft und der damit verbundene Druck nicht allein obliegt. Besonders junge, unerfahrene Gründer profitieren oftmals von den Erfahrungen anderer Geschäftsführer.
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Sehr geehrten Damen und Herren
2018 habe ich ein Einzelunternehmen gegründet. Eigenkapital aus der PK bezogen.
Leider habe ich das Ziel nicht erreicht. (Corona bedingt, keine Ware mehr erhalten usw)
Jetzt habe ich noch Geld auf dem G-Konto. Möchte da ein Teil 80-90% wieder in die Vorsorge investieren. Wie geht man da am besten vor? Was macht da Sinn.
Die Firma wird nicht gelöscht, sondern still gelegt auf Ende Jahr 2021. Also keine weitere Aktivitäten.
Haben Sie mir Tipps?
Freundliche Grüsse
mp
Guten Tag
Am besten kontaktieren Sie dazu Ihre ehemalige Pensionskasse.
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona