Wofür braucht es eine Beglaubigung der Unterschriften und wo kann ich das machen lassen?
Die beglaubigte Unterschrift wird benötigt, um Sie mit einer Zeichnungsberechtigung ins Handelsregister eintragen zu lassen. Dies dient dazu, die Identität des Unterzeichnenden einwandfrei nachzuweisen.
Für eine Eintragung im Handelsregister sind folgende Unterschriften zu beglaubigen:
- Anmeldungsunterschriften
- Unterschriften von Zeichnungsberechtigten Personen
Folgende Angaben sind nötig um eine Unterschriftsbeglaubigung bei einer Urkundeperson zu machen:
- Vor- und Familienname
- Jahrgang
- akademische Titel (falls gewünscht)
- Staatsangehörigkeit (bei Schweizer Bürgern Heimatort)
- Wohnort (politische Gemeinde)
Die Beglaubigung der Unterschriften nehmen Notare, Handelsregisterämter und teilweise auch Stadt- und Gemeindeverwaltungen anhand eines gültigen Identitätsausweises vor. Es ist ratsam, sich vorher telefonisch zu informieren und allenfalls einen Termin für die Beglaubigung zu vereinbaren.
Im Ausland vorgenommene Beglaubigungen müssen zusätzlich mit einer Superlegalisation durch die zuständige schweizerische diplomatische oder konsularische Vertretung oder mit Apostille versehen werden.
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Im Kanton Aargau kann man übrigens die Unterschrift auch beim Gemeindeamman auf der Gemeinde beglaubigen lassen. Das kostet nur CHF 20.
Laura
Ja, das geht auch im Kanton Solothurn. Hat auch nur 20 Franken gekostet.
Mein Kolleg hat es bei einem Notar gemacht und das hat 50 Franken gekostet!
Im Kanton Zürich geht das leider nicht, da kann man nur zum Notar. Aber eine gute Nachricht: hat auch nur 20 Stutz gekostet!
Hier findet man alle Notare für eine Unterschriftsbeglaubigung im Kanton Zürich http://www.notariate.zh.ch.
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Danke, Marcel
Auch im Kanton Zürich kann der Gemeindeammann beglaubigungen vornehmen.