Wo kann man das Kapital für die Gründung einer GmbH/AG einzahlen?
Das Kapital für die Gründung einer GmbH oder einer AG kann man bei jeder beliebigen Schweizer Bank auf ein Kapitaleinzahlungskonto einzahlen. Das Geld bleibt auf diesem Konto bis zur Gründung gesperrt und kann nicht ausbezahlt werden.
Kapital für die Gründung
Das Stammkapital der GmbH beträgt im Minimum CHF 20‘000 und das Aktienkapital der AG muss mindestens CHF 100‘000 betragen (vgl. Blogbeitrag). Das benötigte Kapital für die Gründung kann man bei jeder beliebigen Schweizer Bank einzahlen. Die FINMA führt eine Liste mit den Banken, die eine Bewilligung besitzen (vgl. Website der FINMA).
Kosten für die Kapitaleinzahlung
Die Kosten für die Eröffnung eines Kapitaleinzahlungskonto betragen – je nach Bank – zwischen CHF 200 bis 400.
Die Credit Suisse bietet Ihnen ein Kapitaleinzahlungskonto für nur CHF 150.- an, sofern Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH erfolgt. Eröffnen Sie auch das Geschäftskonto bei der Credit Suisse, so beteiligt sich Credit Suisse zusätzlich an Ihren Gründungskosten bei STARTUPS.CH mit CHF 100 bei Personengesellschaften und CHF 200 bei Kapitalgesellschaften.
Das Antragsformular für die Eröffnung des Kapitaleinzahlungskontos erhalten Sie zusammen mit den Gründungsdokumenten direkt von STARTUPS.CH.
Freigabe der Einzahlung
Die Einzahlung auf dem Sperrkonto wird freigegeben, sobald der Eintrag ins Handelsregister erfolgt ist. Für die Freigabe muss man der Bank eine Kopie des Handelsregistereintrages schicken. Das Stamm- bzw. Aktienkapital kann nach der Gründung nicht auf ein privates Konto überwiesen werden. Es wird zwingend ein Geschäftskonto benötigt.
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