Wo kann ich ein Design anmelden?
Ein Design kann beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in Bern hinterlegt werden. Dazu müssen Sie ein Antragsformular ausfüllen und dieses zusammen mit einer qualitiativ guten Abbildung (z.B. Foto) des zu schützenden Designs per Post oder Email ans IGE senden (design@ipi.ch).
Das IGE trägt daraufhin das Design in das Register ein und publiziert die geschützten Objekte. Es prüft aber nicht, ob das Design neu ist und über eine gewisse Eigenart verfügt. Diese Aufgabe übernimmt später das Gericht, sofern es zu Klagen kommt.
Der Designschutz steht bei identischen Designs der Person zu, die es zuerst beim IGE hinterlegt hat. Es ist deshalb ratsam abzuklären, ob das gleiche Design nicht bereits früher hinterlegt wurde. Eine solche Recherche ist nicht einfach, da es kein übersichtliches und einheitliches Register gibt. Am besten klären Sie mithilfe Ihrer Branchenkenntnissen ab, ob identische Logos schon bestehen. Sind Sie sich bezüglich der Einmaligkeit Ihres Designs nicht sicher, empfiehlt es sich, dies trotzdem zu hinterlegen. Es besteht dann das Risiko, dass später jemand gegen Sie klagen wird.
Wollen Sie verhindern, dass die Konkurrenz zu früh von Ihrem Design Kenntnis nimmt, können Sie gegen Entrichtung einer Gebühr einen Aufschub der Publikation beim IGE von bis zu 30 Monaten verlangen. Das IGE hält während dieser Zeit das Design geheim.
Nach Hinterlegung des Designs ist dieses fünf Jahre lang geschützt. Der Schutz kann später um maximal 20 Jahre verlängert werden (vier Perioden à fünf Jahren). Die Verlängerung ist gebührenpflichtig. Die Grundgebühr für die Hinterlegung des Designs kostet CHF 200.- und umfasst die ersten fünf Jahre.
Wichtig: Ob die Konkurrenz Ihre Schutzrechte verletzt, müssen Sie als Inhaber des Designs selber kontrollieren und dagegen allenfalls rechtlich vorgehen.
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Guten Tag,
ich möchte eine Einzelfirma gründen und habe eigentlich schon einen Namen gefunden. Bei der Internetrechereche habe ich festgestellt, dass eine Firma in Deutschland den gleichen Namen bereits hat und wohl rechtlich geschützt hat. Kann ich den Namen trotzdem in der Schweiz verwenden?
Ja, der Firmenschutz geht nicht über die Landesgrenze hinaus. Was man aber noch abklären sollte ist ob diese deutsche Gesellschaft allenfalls eine Marke mit dem gleichen Namen in der Schweiz registriert hat. Falls ja, könnte diese Gesellschaft Ihnen verbieten, den Namen zu verwenden.
Bei einer Firmengründung über STARTUPS.CH helfen wir Ihnen gerne dabei.