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Wieviel Lohn bezahle ich meinen Mitarbeitern?

In der Schweiz gibt es keine Mindestlöhne im eigentlichen Sinn. Der Lohn kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer grundsätzlich ohne Höchst- oder Mindestgrenze festgelegt werden. Dies ist Ausfluss der Vertragsfreiheit.

Lohn
 
Ein konkretes Arbeitsverhältnis kann aber einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstehen, welcher Lohntarife vorsieht.

Lohntarife können auch in Normalarbeitsverträgen (NAV) enthalten sein. Normalarbeitsverträge sind nicht Verträge, sondern Gesetze. Für Arbeitsverhältnisse in der Landwirtschaft und im Hausdienst sind die Kantone verpflichtet, Normalarbeitsverträge zu erlassen (Art. 359 Abs. 2 OR).  Lohntarife in Normalarbeitsverträgen können durch Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geändert werden. Werden innerhalb einer Branche oder einem Beruf die orts-, berufs- oder branchenüblichen Löhne wiederholt in missbräuchlicher Weise unterboten und liegt kein Gesamtarbeitsvertrag mit Bestimmungen über Mindestlöhne vor,  kann die zuständige Behörde zur Bekämpfung oder Verhinderung von Missbräuchen einen befristeten Normalarbeitsvertrag erlassen, der nach Regionen und gegebenenfalls Orten differenzierte Mindestlöhne vorsieht (Art. 360a Abs. 1 OR). Durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer darf dann nicht mehr von diesen Mindestlöhnen abgewichen werden (Art. 360d Abs. 2 OR).

In der Regel können Firmengründer die Löhne mit ihren Mitarbeitern also frei vereinbaren. Um sich ein Bild zu verschaffen, wieviel ein Arbeitnehmer mit welcher Ausbildung in welcher Branche an welchem Ort verdienen sollte, empfiehlt sich der Besuch von lohnrechner.ch.

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1 Kommentare zu “Wieviel Lohn bezahle ich meinen Mitarbeitern?

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