Wie viele Personen braucht die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG)
Die Gründung einer Aktiengesellschaft bedarf nach neuem Recht nur noch eine Person. Somit wurden auch Einpersonen-AG’s möglich.
Für die Gründung einer Aktiengesellschaft braucht es gemäss revidiertem Aktienrecht (in Kraft seit 1.1.2008) nur noch eine Person (Aktionär).
Nach altem Recht brauchte es mindestens drei Personen (Aktionäre).
Ihre Firmengründung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.
Auf STARTUPS-TV können Sie interessante Filmbeiträge zum Theme “Erfolgreiche Firmengründung” schauen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.
Weitere Informationen zur AG
|
Offerte rechnen und AG online gründen
|
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde mich sehr freuen, wenn Sie meine Frage beantworten können.
Wie viel Personen bedarf die Gründung eines VVaG? Gibt es Einmann-VVaG? Ab 01.01.2016 in Kraft tretenden Aufsichtsgesetz wird die Lage so bleiben oder gibt es eine Änderung in Bezug auf die Gründerzahl?
Ich interessiere mich für die deutschen Regeln, also nicht schweizere VAG, wenn jemand dafür Ahnung hat.
Mit freundlichem Gruss,
Zsanett Hozó
Guten Tag Frau Hozó
Leider sind wir auf das Schweizer System spezialisiert und können daher Ihre Frage nicht mit Sicherheit beantworten.
Am Besten kontaktieren Sie einen Juristen in Deutschland.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann