Clever eine Firma gründen

Newsletter abonnieren


Blog

Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
Navigieren Sie mit Hilfe der Kategoriensuche durch die verschiedenen Themen

Wie viele Personen braucht die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG)

Die Gründung einer Aktiengesellschaft bedarf nach neuem Recht nur noch eine Person. Somit wurden auch Einpersonen-AG’s möglich.


Für die Gründung einer Aktiengesellschaft braucht es gemäss revidiertem Aktienrecht (in Kraft seit 1.1.2008) nur noch eine Person (Aktionär).

Nach altem Recht brauchte es mindestens drei Personen (Aktionäre).

Ihre Firmengründung führen Sie am besten über STARTUPS.CH aus! Bei STARTUPS.CH werden Sie vor und nach Ihrer Firmengründung professionell beraten. Sie können sich hier für ein Beratungsgespräch anmelden oder kostenlos Unterlagen anfordern.

Auf STARTUPS-TV können Sie interessante Filmbeiträge zum Theme “Erfolgreiche Firmengründung” schauen – mit vielen Informationen, Tipps und Tricks.

Weitere Informationen zur AG

Offerte rechnen und AG online gründen

Wollen Sie eine Firma gründen? STARTUPS.CH ist der Schweizer Marktleader im Bereich Firmengründungen. Wir bieten Neugründern eine persönliche Beratung vor Ort, Businessplanberatung und eine professionelle Online-Gründungsplattform.

Erfahren Sie hier 9 Gründe warum Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH realisieren sollten.

2 Kommentare zu “Wie viele Personen braucht die Gründung einer Aktiengesellschaft (AG)

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich würde mich sehr freuen, wenn Sie meine Frage beantworten können.

    Wie viel Personen bedarf die Gründung eines VVaG? Gibt es Einmann-VVaG? Ab 01.01.2016 in Kraft tretenden Aufsichtsgesetz wird die Lage so bleiben oder gibt es eine Änderung in Bezug auf die Gründerzahl?

    Ich interessiere mich für die deutschen Regeln, also nicht schweizere VAG, wenn jemand dafür Ahnung hat.

    Mit freundlichem Gruss,

    Zsanett Hozó

    • Guten Tag Frau Hozó

      Leider sind wir auf das Schweizer System spezialisiert und können daher Ihre Frage nicht mit Sicherheit beantworten.

      Am Besten kontaktieren Sie einen Juristen in Deutschland.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

Neuer Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht Pflichtfelder sind * markiert