Wie sorgt ein selbständig Erwerbender gegen das Unfallrisiko und den Lohnausfall durch Krankheit vor?
Der selbständig Erwerbende ist nicht obligatorisch gegen Unfall versichert. Das heisst, dass er sich für die Heilungskosten über die Krankenkasse mit einem Unfallzusatz versichern muss. Damit ist aber der Lohnausfall durch eine unfallbedingte Erwerbsunfähigkeit noch nicht gedeckt.
Dazu braucht es eine freiwillige Unfallversicherung, die Unfalltaggeld und Renten versichert. Mit der gleichen Police kann er sich im Übrigen auch für die Heilungskosten im Unfall versichern und sie dafür in bei der Krankenkasse ausschliessen.
Einkommenseinbussen bei Krankheit kann der selbständig Erwerbende über freiwillige Krankentaggeldpolicen abdecken. Taggelder werden während bis zu zwei Jahren entrichtet. Gegen die längerfristige Invalidität ist er zwar wie ein Arbeitnehmer über die Invalidenversicherung (IV) versichert. Diese deckt allerdings den Lebensbedarf nicht. Um gegen die Invalidität durch Krankheit adäquat vorzusorgen, ist weitere Vorsorge nötig. Wenn der selbständig Erwerbende in eine Pensionskasse einzahlt, also freiwillig BVG versichert ist, hat er bei längerfristiger Invalidität auch Anspruch auf eine Erwerbsunfähigkeitsrente der Pensionskasse. Oftmals schliessen sich selbständig Erwerbende der Pensionskasse ihres Personals oder – wenn vorhanden – ihrer Berufsgruppe an. Anstatt mit einer Pensionskasse vorzusorgen oder in Ergänzung dazu, wählen selbständig Erwerbende auch die Abdeckung der Vorsorgebedürfnisse über die dritte Säule, wo die Leistungen noch individueller gestaltet werden können.
Der Inhaber und die Inhaberin einer AG oder GmbH müssen sich für das Unfallrisiko obligatorisch nach Unfallversicherungsgesetz (UVG) wie ein Arbeitnehmer versichern. Das gleiche gilt auch für die Pensionskasse. Die Absicherung gegen die kurzfristige Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit mit einer Krankentaggeldversicherung grundsätzlich nicht obligatorisch, sollte aber unbedingt geprüft werden.
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Grüezi Herr Pernter
Ich bin zu 60% in einem Anstellungsverhältnis und arbeite zusätzlich in einer Teilselbständigkeit. Über die Anstellung bin ich ja grundsätzlich berufs- wie auch nichtberufsunfall versichert. Gilt dieser Unfallschutz auch dann wenn ich während der Ausführung meiner Teilselbständigkeit einen Unfall habe? Oder muss ich für die Teilselbständigkeit separat noch eine Unfallversicherung abschliessen?
Guten Tag
Es kommt hier auf die Bestimmungen Ihrer Unfallversicherung an. Meist sind eine gewisse Anzahl Stunden selbständige Tätigkeit in der Unfallversicherung abgedeckt.
Ich empfehle Ihnen, direkt bei der Unfallversicherung Ihres Arbeitgebers nachzufragen.
Freundliche Grüsse
Nadja Mehmann
Guten Tag! Mein Mann hat eine Einzelfirma und eine Unfalldeckung über die Krankenversicherung. Was genau deckt das ab? Auch Berufsunfälle? Oder sollte da eine separate Unfallversicherung (mit Taggeld usw.) wie oben erwähnt abgeschlossen werden? Besten Dank!
Guten Tag
Fragen bezüglich der optimalen Versicherungsdeckung müssen immer unter Zuhilfenahme der konkreten Policen beantwortet werden. Die Vorsorge bezüglich Risiken wie Unfall, Alter und Invalidität ist bei selbständig Erwerbenden ein Punkt, welcher individuell mit einem Versicherungsberater Ihres Vertrauens besprochen werden sollte. Gerne hilft Ihnen ein Kundenberater der AXA bei Vorsorge- und Versicherungsfragen weiter.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Guten Tag
Wie kann der Invaliditätsfall versichert werden, wenn zu Beginn der Selbständigkeit (AG) kein Lohn ausbezahlt wird und damit der versicherte Lohn BVG sehr klein ist oder keine BVG abgeschlossen wird?
Freundliche Grüsse
Guten Tag
Ich empfehle Ihnen diesbezüglich einen Versicherungsberater zu konsultieren.
Freundliche Grüsse