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Wie lange dauert eine Firmengründung?

ursprüngliche Publikation im Mai 2009; aktualisiert am 26. Oktober 2012

Wer eine Firma gründet, stellt sich oft die Frage, wie lange er auf den Handelsregistereintrag bzw. auf den Handelsregisterauszug warten muss. Dies kann nicht ohne weiteres pauschal beantwortet werden. Grundsätzlich sollte man aber lieber früher als zu spät mit dem Firmengründungsprozess starten.


Firmengründung

Je nach Rechtsform, Domizilkanton und Komplexität der Firmengründung, kann die Firmengründung insgesamt ca. 2-6 Wochen dauern. Am meisten Zeit nimmt in der Regel die Ausarbeitung der juristischen Dokumente (Gründungsurkunde, Statuten, Handelsregisteranmeldung, Erklärungen etc.) durch den Spezialisten in Anspruch. Dies kann je nach Spezialisten 1-2 Wochen dauern. In der Zwischenzeit kann (bei der Gründung einer GmbH oder Aktiengesellschaft) das Gründungskapital bereits einbezahlt werden; die Kapitalbescheinigung erhalten Sie dann innert 2-3 Tagen.

Danach muss bei einer klassischen Gründung ein Termin mit dem Notar für die öffentliche Beurkundung vereinbart werden (je nach Arbeitsanfall beträgt die Wartezeit ca. 1 Woche). Nach dem Gründungsakt werden die Unterlagen dem zuständigen kantonalen Handelsregisteramt gesendet. Die Prüfung der Dokumente durch das Handelsregisteramt dauert ca. 2-3 Wochen; dies ist aber kantonal sehr unterschiedlich.

Faustregeln – je nach Kanton und Gesellschaftsform

Es gelten folgende Faustregeln:

  • kleinere Kantone mit kleineren Handelsregistern (die einen weniger starken Arbeitsanfall haben) sind schneller als Handelsregister von grösseren Kantonen (die eine viel grössere Masse an Geschäften abarbeiten müssen). Von dieser Regel sind die steuergünstigen Kantone wie bspw. Zug aber ausgenommen (da diese viele Firmengründungen haben).
  • Personengesellschaften (Einzelfirma und Kollektivgesellschaft)  werden in der Regel schneller ins Handelsregister eingetragen (da es keine Statuten und keinen notariallen Gründungsakt braucht).
  • Kapitalgesellschaften (AG und GmbH) benötigen Statuten und einen notariellen Gründungsakt, was den Gründungsprozess verlängert. Bei Kapitalgesellschaften ist je nach Kanton – nach Eingabe der Daten auf www.startups.ch – mit ca. 2-4 Wochen zu rechnen, bis die Firma ins Handelsregister eingetragen wurde.

Gut zu wissen – es gibt oftmals ein (kostenpflichtiges) Expressverfahren

Viele Handelsregister bieten ein Express-Verfahren an. Beim Express-Verfahren verkürzt sich die Wartezeit in der Regel um eine Woche. Das Expressverfahren empfiehlt sich vor allem in sehr dringenden Fällen oder bei grossen Handelsregistern (die entsprechend viele Geschäfte zu bewältigen haben) wie Zürich und Bern.

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12 Kommentare zu “Wie lange dauert eine Firmengründung?

  1. Guten Tag,
    ich überlege zum Jahresende hin eine GmbH zu gründen. Da ich in der Anfangsphase noch Unterstützung vom Arbeitsamt bekomme, ist mir natürlich sehr daran gelegen die Gründung bereits in diesem Jahr zu vollziehen, damit ich ab 1.Januar die GmbH habe, während ich zugleich noch für 90 Arbeitstage Unterstützung vom Arbeitsamt erhalte.

    Ich möchte also verhindern, dass ich sozusagen inaktiv/blockiert (aufgrund fehlender Eintragung der GmbH im Handelsregister und damit bspw. kein Telefonanschluss) bin,während ich schon die Gelder beziehe. Müsste ich denn bereits einen Jahresabschluss für das Jahr 2009 machen, wenn ich die Papiere beim Handelsregister in 2009 einreiche oder zählt erst das Datum der Gründung/Eintragung im Handelsregister?
    Vielen Dank für eine kurze Information.
    Freundliche Grüsse,
    Gregor

    • Ich würde Ihnen eine Gründung Anfangs November empfehlen; dann steht sicher alles bis am 1. Januar 2009. Man sollte doch ca. 2 Monate kalkulieren, bis wirklich alles erledigt ist. Sie müssten in Ihrem Fall übrigens den ersten Abschluss erst per 31.12.2010 machen, da Sie im ersten Geschäftsjahr eine “langes Geschäftsjahr” machen dürfen (also 1. November 2009 – 31.12.Dezember 2010). Das ist kein Problem. Die Firmengründung machen Sie natürlich am besten über http://www.startups.ch; dann sind Sie auch nach der Gründung in guten Händen!

  2. Guten Tag
    Ich möchte im Nebenerwerb einen Onlineshop betreiben in der Weinbranche.
    Im Moment bin ich nicht sicher ob ich eine GmbH oder eine Einzelfirma gründen soll.
    Was mich interessieren würde ist, wie hoch die Ausgaben durchschnittlich pro Jahr sind für eine GmbH? Ich erwarte nicht einen hohen Gewinn evtl. 5000 CHF.
    Freundliche Grüsse
    Gabriel

    • Dies ist allgemein nicht zu beantworten da sehr viele Punkte berücksichtigt werden müssen. Am besten rufen Sie mich kurz an um dies zu besprechen oder Sie vereinbaren ein Beratungsgespräch bei mir oder einer unserer Standorte.

  3. Guten Tag
    Kann eine GmbH bereits vor Ihrem Eintrag ins Handelsregister Mitarbeiter einstellen? Oder kann einem Mitgründer bereits in der Gründungsphase ein Lohn ausbezahlt werden?
    Herzlichen Dank für eine Info und freundliche Grüsse
    Martin

    • Guten Tag

      Eine GmbH entsteht erst mit dem Eintrag im Handelsregister. Verträge können in der Gründungsphase aber auch mit dem Firmenzusatz “in Gründung” abgeschlossen werden. Bis zum Eintrag im Handelsregister haften die Gründer jedoch persönlich für Verpflichtungen aus einem solchen Vertrag. Ein Arbeitsverhältnis kann bereits gültig vereinbart werden, bevor ein entsprechender schriftlicher Vertrag aufgesetzt wird. Gründungsaufwendungen können nach Eintrag im Handelsregister in die Buchhaltung der GmbH übernommen werden.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  4. Pingback: Handelsregister Zug - Hinweise Zur Anmeldung Einer Eintragung In ... - Kanton Zug

    • Guten Tag
      Die Dauer der Firmengründung hängt von verschiedenen Faktoren ab (Rechtsformwahl, Dauer der Bearbeitung der Dokumente durch den Notar und das Handelsregisteramt etc.).
      Freundliche Grüsse
      Kassra Palenzona

  5. Pingback: Hra Zürich - Eintragen - Handelsregisteramt - Kanton Zürich

    • Guten Tag
      Die Dauer der Firmengründung hängt von verschiedenen Faktoren ab (Rechtsformwahl, Dauer der Bearbeitung der Dokumente durch den Notar und das Handelsregisteramt etc.).
      Freundliche Grüsse
      Kassra Palenzona

  6. Liebes Team
    Ist bei einer Einzelfirma (im HR eingetragen) mit einem Jahreseinkommen von CHF 10‘000 bereits eine doppelte Buchhaltung nötig? Oder reicht eine Einnahmen/Ausgaben-Übersicht bereits?
    Freundliche Grüsse
    Florin

    • Guten Tag

      Die doppelte Buchführung müssen Sie bei einer Einzelfirma erst ab einem Jahresumsatz von CHF 500’000.00 vornehmen. Davor reicht es, lediglich über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Vermögenslage Buch zu führen (einfache Buchhaltung).

      Freundliche Grüsse

      Kassra Palenzona

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