Wie erhalte ich eine Betreibungsauskunft?
Der nachfolgende Beitrag gibt Auskunft darüber, unter welchen Bedingungen man eine Betreibungsauskunft für sich oder eine andere Person erhält.
Erhalt einer Betreibungsauskunft
Telefonisch ist eine Betreibungsauskunft nicht möglich, da die Berechtigung der Auskunft nicht überprüft werden kann. Ein Auszug muss persönlich oder mittels einem schriftlichem Gesuch beim zuständigen Betreibungsamt angefordert werden. Für den Erhalt des eigenen Betreibungsauszuges genügt der Nachweis der Identität mittels einer Identitätskarte oder einem Pass.
Sofern man Einsicht nehmen will in den Betreibungsauszug einer anderen Person so muss ein Interesse dafür geltend gemacht werden. Dieses Einsichtsinteresse kann etwa bei Abklärungen der Kreditwürdigkeit von Vertragspartnern gegeben sein. Der Interessensnachweis ist durch Verträge, Offerten oder Ähnliches zu erbringen.
Was beinhaltet der Betreibungsauszug und wie lange ist er gültig?
Der Betreibungsauszug gibt über einen Zeitraum von fünf Jahren Auskunft über laufende Betreibungen, nicht weiterverfolgte Betreibungen, Betreibungen mit Verlust- und Pfandausfallscheinen sowie auch über hängige oder abgeschlossene Konkurse. Sofern ein Betreibungsauszug leer ist, bedeutet dies, dass keine Einträge vorhanden sind und die Person somit noch nie betrieben wurde, die Betreibung zurückgezogen oder die Betreibung aufgrund eines richterlichen Urteils gelöscht wurde.
Da die Betreibungsauskunft lediglich eine Momentaufnahme darstellt, gilt sie grundsätzlich auch nur in dem Moment in dem sie ausgestellt wurde. In der Praxis wird ein Auszug in der Regel bis zu zwei Monaten nach der Ausstellung akzeptiert.
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