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Welche Fähigkeiten und Nachweise braucht es um einen Gastronomiebetrieb zu führen?

Das Gastgewerbegesetz ist ein kantonales Gesetz. Je nach Kanton sind somit unterschiedliche Fähigkeiten und Nachweise zu erbringen um ein Gastronomiebetrieb führen zu können. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der kantonalen Regelungen per 01. Januar 2012.

Dieser Beitrag wurde am 10. Juni 2016 aktualisiert.
gastronomiebetrieb

Kantone ohne vorausgesetzte Ausbildungen oder Kenntnisse für einen Gastronomiebetrieb

In den Kantonen Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, Neuenburg, Schwyz, Uri, Zug und Zürich bedarf es weder eine bestimmte Ausbildung noch vorausgesetzte Fähigkeiten um einen Gastronomiebetrieb führen zu können.

Voraussetzungen für den Kanton Aargau
Im Kanton Argau bedarf es des AG-Fähigkeitsausweises oder einen anderen vom Kanton anerkannten Fähigkeitsausweis, um einen Gastronomiebetrieb zu führen.

Voraussetzungen für den Kanton Appenzell Innerrhoden
Bewerber für ein Gastgewerbepatent müssen über eine erfolgreiche bestandene Fachprüfung für den Wirteberuf verfügen.

Voraussetzungen für den Kanton Bern
Berner-Prüfung (nach Vorbereitungskurs) oder Abschlüsse Berner Berufsverbände oder weitere Ausweise, Ausbildungen und berufliche Tätigkeiten, die zur Leitung eines Gastgewerbebetriebes berechtigen.

Voraussetzungen für den Kanton Basel-Land
Nachweis der fachlichen Eignung.

Voraussetzungen für den Kanton Basel-Stadt
BS-Wirtefachprüfung mit Fähigkeitsausweis.

Voraussetzungen für den Kanton Freiburg
Ein Fähigkeitsausweis, Diplome oder genügend erworbene Berufserfahrung.

Voraussetzungen für den Kanton Genf
GE-Prüfung nach Modulsystem.

Voraussetzungen für den Kanton Jura
Kurs von 19 Tagen auf Modulbasis.

Voraussetzungen für den Kanton Luzern
Nachweis ausreichender Kenntnisse.

Voraussetzungen für den Kanton Nidwalden
Diplom einer anerkannten höheren gastgewerblichen Fachhochschule oder anerkannter Fachausweis oder eidgenössischen Fähigkeitszeugnis über die Berufslehre und mindestens drei Jahre Berufserfahrung in Gastgewerbebetrieben oder mind. fünf Jahre praktische Erfahrung als Stellvertreter des Patentinhabers.
Keine Fachkenntnisse sind für Imbissstuben mit weniger als 20 Sitz oder Stehplätzen nötig.

Voraussetzungen für den Kanton Obwalden
Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder gleichwertiger Fachausweis oder mind. drei Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet der Lebensmittelhygiene oder Dipolm einer anerkannten gastgewerblichen Fachschule oder anerkannter Fachausweis anderer Kantone.

Voraussetzungen für den Kanton Solothurn

Im Kanton Solothurn benötigt man seit Januar 2016 ein Wirtepatent (siehe Blogbeitrag). Wer eine Bewilligung beantragen möchte, muss einen Fähigkeitsausweis für Gastronomie vorweisen können.

Voraussetzungen für den Kanton St. Gallen
Eidgenössischer Fachausweis über eine BBT-anerkannte Berufslehre oder mind. drei Jahre Berufserfahrung in Lebensmittelhygiene im Gastgewerbe oder Diplom einer anerkannten höheren gastgewerblichen Fachschule oder anerkannter Fachausweis anderer Kantone oder SG-Prüfung über Lebensmittelhygiene und Suchtprävention oder Gastrogrundausbildung mit GS-Zertifikat.

Voraussetzungen für den Kanton Schaffhausen
Personen, welche um die Bewilligung für einen Dauerbetrieb ersuchen, haben ihre Eignung nachzuweisen.

Voraussetzungen für den Kanton Tessin
Vorbereitung und Prüfung sind nicht mehr obligatorisch. Für das Diplom sind zusätzlich mind. acht Monate Praktikum obligatorisch, ausser für Personen, die bereits im Besitz eines Diploms einer anerkannten schweizerischen Hotellerieschule sind.

Voraussetzungen für den Kanton Thurgau
Personen, die sich um ein Patent bewerben, haben sich durch eine Prüfung über die Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen für das Führen eines Gastgewerbebetriebes sowie der Grundsätze der Suchtprävention auszuweisen.

Voraussetzungen für den Kanton Waadt
Neues Prüfungsreglement in Kraft seit dem 01. Januar 2007.

Voraussetzungen für den Kanton Wallis
Der Vorbereitungskurs ist fakultativ, die kantonale Prüfungs aber obligatorisch ausser man verfügt über eine anerkannte Ausbildung oder genügend Berufserfahrung.
Was haben Sie für Erfahrungen in diesem Bereich gemacht? Teilen Sie uns diese mit!

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63 Kommentare zu “Welche Fähigkeiten und Nachweise braucht es um einen Gastronomiebetrieb zu führen?

  1. Welche Vorausetzungen werden zum Führen eines Gastronomiebetriebes ( kleine Crêperie mit max. 16 sitzplätze ) in Schaffhausen benötigt?
    da ich aus Kanton SG komme, habe ich bereits Modul 1 – Lebensmittelhygiene u. Suchtpräventionkurs besucht und die Prüfung erfolgreich vor der kantonalen SG Prüfungskommission bestanden. gilt diese Kurs auch für Kanton SH?

    Freundliche grüsse

    Zoran

    • Guten Tag

      Für das Führen eines Gastronomiebetriebes im Kanton Schaffhausen wird kein Wirtepatent benötigt. Trotzdem kann der Erwerb eines Wirtepatentes durchaus Sinn machen. Sie finden hier nähere Informationen dazu.

      Gerne sind wir Ihnen bei der Gründung Ihres Gastronomiebetriebes behilflich. Zögern Sie nicht uns unter 052 269 30 80 oder info@startups.ch zu kontaktieren.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  2. Guten Tag

    Wir planen die Gründung eines Catering-Unternehmens und werden vorerst in den Kantonen Bern, Baselland und Baselstadt aktiv sein. Welche Voraussetzungen gelten für einen solchen Betrieb?

    Freundliche Grüsse
    Simon Rindlisbacher

    • Grüezi Herr Rindlisbacher

      Da Sie durch den Cateringbetrieb vor allem bei Ihren Kunden tätig sind – und nicht selbst ein Lokal führen, ist ein Wirtepatent unseres Erachtens nicht nötig.
      Jedoch müssen natürlich die Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes beachtet werden.
      Nichtsdestotrotz empfehlen wir Ihnen, sich mit den zuständigen Behörden in Verbindung zu setzen. Sie finden hier mehr Informationen über das Wirtepatent.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  3. Können Sie ein paar mehr Angaben oder Verweis auf Statuten/ Gesetze machen bzgl. der Voraussetzungen im Kanton Tessin? Ihre Angaben, dass kein Fähigkeitsnachweis (Wirtepatent) mehr benötigt wird, stattdessen aber ein achtmonatiges Praktikum obligatorisch sind, kann ich in keiner Veröffentlichung des Kantons so finden. Bin etwas irritiert, was nun richtig ist. Besten Dank. MfG Isabelle Nünninghoff

    • Guten Tag

      Im Kanton Solothurn ist das Erlangen eines Wirtepatents nicht Voraussetzung für das Führen eines Gastronomiebetriebes. Zu beachten sind jedoch die Hygienevorschriften, welche durch die kantonale Lebensmittelkontrolle überprüft werden. Auch bezüglich der Rechtsform gibt es keine Vorschriften speziell für Gastronomiebetriebe. Wenn Sie einen Umsatz von 100’000.- CHF/Jahr erreichen, so wäre der Eintrag im Handelsregister obligatorisch (als Einzelfirma). Falls Sie eine GmbH oder AG gründen möchten ist eine Eintragung im Handelsregister zwingend.

      Bei Ihrer Firmengründung sind wir Ihnen gerne behilflich. Auf unserer Homepage können Sie eine Offerte rechnen sowie alle Angaben zum Unternehmen eingeben, anschliessend werden wir mit gerne mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, an einem unserer Standorte ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  4. Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich bin die Hauswirtschaftsleitung im Alterszentrum Breite wo ich unter anderem die
    Cafeteria mit Alkoholausschank führe. Wir fragen uns ob es für das ein Patent braucht?
    Besten Dank für ihr Feedback
    Mit freundlichen Grüssen
    Yvonne Vogelsanger

    • Guten Tag Frau Vogelsanger

      Grundsätzlich benötigt man für den Verkauf und Ausschank von Alkohol eine kantonale Bewilligung. Spitäler, Heilstätten und Heime sind im Rahmen ihrer Zweckerfüllung teilweise von dieser Bewilligungspflicht befreit. Um genau abzuklären, ob Sie eine Bewilligung benötigen bitte ich Sie, sich bei der kantonalen Gewerbepolizei zu erkundigen.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

    • Guten Tag Herr Weisskopf

      Um diese Frage beantworten zu können braucht es ein paar Informationen mehr. Ich schlage Ihnen vor, dass Sie in unserer Vertretung in Basel ein Beratungsgespräch vereinbaren um alle Ihre Punkte zu klären. Sie können das Beratungsgespräch ganz einfach über diesen link beantragen.

      Freundliche Grüsse und viel Erfolg

      Walter Regli

  5. Sehr geehrte Damen und Herren. ich will mich mit einem Hotdog push Cart im Raum Basel/land selbständig machen.Ich wäre Ihnen sehr dankbar,wenn sie mir schreiben könnten,was es für Fähigkeiten und Bewilligungen es dazu braucht? Mit freundlichen Grüssen Alex Weisskopf

  6. Sehr geehrte Damen und Herren. Ich will demnächst im Raum Basel und land,mit einem Hotdog Fahrrad auf Kundenjagd gehen.Was für genehmigungen brauche ich dazu?darf ich auf öffentlichen plätzen verkaufen usw.Ich danke Ihnen schon jetzt für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüssen Alex Weisskopf

  7. Guten Tag ich komme aus dem Kt.AG. Seit einem Jahr ist mein Wirtepatent auf ein Restaurant.
    Jetzt habe ich eine Anfrage für ein kleines Takeaway laden mit ca. 15sitzplätze bekommen, ob ich dort mein Wirtepatenr einsetzen kann.
    Ist das möglich?
    Freundliche Grüsse
    Donatella

    • Guten Tag

      Sofern Sie den Takeaway auch im Kanton Aargau führen, ist keine Bewilligung notwendig. Diese ist nur dann notwendig, wenn die Speisen auch an Ort und Stelle verzehrt werden könnten.
      Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Firmengründung. Am besten rechnen Sie Ihre persönliche Offerte online.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  8. Guten Tag, ich komme aus dem Kanton St.Gallen und mein Kollege und ich möchten gerne an Märkten Pizzas aus dem Holzbackofen verkaufen so wie an Anlässen wo man uns buchen könnte (Catering), wir haben vorgesehen nur Alkoholfreie Getränke zu verkaufen.
    Nun meine Frage, was für Ausbildungen / Kurse benötige ich, damit wir dies Hauptsächlich in den Kantonen SG / TG / ZH ausüben könnten?

    Besten Dank für Eure Antwort.
    Mit freundlichen Grüssen
    Stefan Hengartner

  9. Ich baue ein Dessert-Catering in Zürich auf, in einer ersten Phase bei mir zuhause. Muss ich hierfür eine Genehmigung (Polizei/ Bauamt) einholen, abgesehen von der Registrierung beim Kantonslabor?
    Besten Dank für Ihre Hilfe.

    • Guten Tag

      Grundsätzlich kann die Firma, auf welche das Patent registriert ist, entscheiden, wem sie die Erlaubnis erteilt das geschützte Produkt/Verfahren etc. zu produzieren oder verwenden.

      Ist das Patent also auf die Firma in Zürich eingetragen und Sie haben eine Zweigniederlassung in Bern, ist dies die gleiche Unternehmung und Sie können das Patent verwenden.
      Um ganz sicher zu gehen, empfehle ich Ihnen jedoch dies vom Geschäftsführer des Hauptsitzes schriftlich zu bestätigen lassen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

    • Guten Tag

      Für die Führung einer Gastwirtschaft im Kanton Basel-Land benötigen Sie folgende Unterlagen:

      a. Antragsformular
      b. Strafregisterauszug
      c. Betreibungsregisterauszug
      d. Kopie Identitätskarte oder Reisepass
      e. Kopie des Mietvertrages
      f. Kopie des Arbeitsvertrages (Arbeitnehmer)
      g. Kopie des Fähigkeitsausweises oder Diploms

      Des weiteren benötigen Sie ab 10 Plätze ein Wirtepatent. Sie finden diese Informationen im Merkblatt “Einrichtung oder Erweiterung einer Gastwirtschaft” auf der von Ihnen genannten Internetseite.

      Gerne beraten wir Sie bezüglich der Gründung an einem unserer Standorte. Sie können hier ein Beratungsgespräch vereinbaren oder eine unverbindliche Offerte für die Gründung rechnen lassen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  10. Hallo brauche ich eine wirtepatent um ein klub eröffnen in Kanton Schaffhausen nur Sandwich Getränke ohne Alkohol danke für Ihr antwort

    • Guten Tag

      Der Ausschank von Alkohol ist nicht der einzige Grund für die Notwendigkeit des Wirtepatents. Sie benötigen eine Bewilligung auch wenn Sie Speise oder Getränke ausschenken.

      Am Besten wenden Sie sich an die Gewerbepolizei des Kantons Schaffhausen. Sie können Ihnen die genaue Anforderungen angeben.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  11. Guten Tag
    Was braucht es für ein kleines Gästehaus (max. 10 Gäste) ohne Abgabe von Speisen und Getränken? Die Gäste werden mehrheitlich über die Plattform Airbnb beherbergt. Im Kanton Zürich.
    Besten Dank!

    • Guten Tag

      Für den Betrieb eines Gästehauses benötigen Sie je nach Kanton eine Betriebsbewilligung für Hotelbetriebe. Sie finden hier mehr Informationen dazu. Am einfachsten gründen Sie die Firma mit STARTUPS.CH. Sie können entweder online eine Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  12. Guten Tag
    Wir haben einen Bauernhof und gestalten gerade neu eine Homepage.
    Ich überlege mir nun, auf der Homepage Brot, Kuchen, Cake und Torten auf Bestellung ab Hof anzubieten. Was für Richtlinien muss ich dazu einhalten? Kann, darf ich das in meiner eigenen Küche machen? Auf was muss ich sonst noch achten?
    Vielen Dank und freundliche Grüsse

  13. Guten tag, sie schreiben im tessin brauche es 8. monate erfahrung und kein wirtepatent mehr? Wir führen seit 8 jahren ein kleines “albergo” da wir kein wirtepatent (nur eidg. diplom hotelfachangestellte) dürfen wir kein frühstück machen und laufen unter “afitta camere” . Hat sich da wirklich was verändert beim gesetz?

    • Guten Tag Frau Landolt

      Nein, da hat sich nichts geändert. Wer im Kanton Tessin einen Gastgewerbe­betrieb eröffnen möchte, braucht für die Bewilligung fast immer das Wirtepatent Tessin und 8 Monate Gastgewerbeerfahrung.

      Freundliche Grüsse
      Brenda Schönenberger

  14. Hallo
    Was müssen wir beachten, wenn wir Brunch Events (in Zürich) in bestehenden Restaurants anbieten wollen.
    Müssen wir irgendetwas anmelden? Wenn ja was und wo? Muss man dazu eine Firma gründen? Die Events sind 1x pro Monat, und immer im gleichen Restaurant.
    Danke für Antwort!

    Lieber Gruss
    Jelena

    • Liebe Jelena

      Wenn man ein eigenes Unternehmen starten möchte, muss man ganz viele Sachen beachten. Welche Rechtsform bei Ihnen am sinnvollsten wäre und welche Anmeldungen sodann notwendig sind, können wir am besten bei einem individuellen Beratungsgespräch klären.

      Freundliche Grüsse
      Brenda Schönenberger

    • Guten Tag
      Ja, nach dem aargauischen Gesetz
      über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit
      alkoholhaltigen Getränken (Gastgewerbegesetz, GGG) benötigt wer einen Betrieb führt, in dem gewerbsmässig Speisen oder Getränke zum
      Konsum an Ort und Stelle abgegeben werden, einen aargauischen oder vom
      Kanton anerkannten Fähigkeitsausweis.

      Freundliche Grüsse
      Brenda Schönenberger

  15. Hallo!
    Ich bin auf der Suche nach Informationen betreffend Wirtepatent in Italien. Ziel wäre zwei bis drei Gastzimmer mit Vollpension und Pferden/Reitangebot in Italien. Wenn ich richtig informiert bin ist ein schweizer Wirtepatent in Italien nicht gültig. Wissen Sie ob es für unser Vorhaben eines braucht? Was die Voraussetzungen sind und wo man das machen könnte?
    Herzlichen Dank!
    R.Berva

    • Guten Tag Frau Berva

      Leider kann ich Ihnen diese Frage nicht beantworten und Sie müssen sich an eine italienische Stelle wenden.

      Wenn Sie nicht fündig werden, rufen Sie am Besten auf die italienische Botschaft an. Dort kann Ihnen mit Sicherheit weitergeholfen werden.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  16. Guten Tag. Ich habe bereits in diesen Kommentaren die Anfrage gelesen, wobei es darum geht von zu Hause aus Kuchen und Torten auf Bestellung zu backen. Meine Frage nebst den Hygienevorschriften lautet: Brauche ich eine Lizenz wenn ich mich in den Sozialen Medien bekannt machen will und eine Bestell-Homepage errichte?

    Besten Dank.

    • Guten Tag

      Um Werbung für Ihr eigenes Unternehmen zu machen, sei dies über Social Media oder anderen Kanälen, benötigen Sie keine Lizenz.
      Sie müssten eine URL “kaufen”, welche Sie dann verwenden können.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  17. Guten Tag.
    Ich möchte gerne von zuhause aus privat backen und Torten liefern. Darf ich dass? Ich weiss dass es in Deutschland verboten ist und die Küchen eindeutig räumlich getrennt werden müssen. Darf ich also meine private Küche zum backen nutzen und Torten dann ausliefern und abholen lassen? Und wenn ja muss ich meine Küche prüfen lassen? Und brauche ich da eine Bewilligung? Und muss ich ein Gewerbe anmelden (also zum Beispiel Einzelfirma) oder reicht es wenn ich 1 mal im Jahr Steuern abgebe mit dem Verdienten Geld der Torten?
    Und wo kann ich mich da genauer informieren?

  18. Guten Tag

    Ich beabsichtige den Aufbau eines FoodAtelier, es ist eine Mischung aus Atelier, Foto und kochstudio für Produktionen, Workshops. Die Küche soll aber auch für Events und privat dining genutzt werden. Inwiefern sind Bewilligungen und Patente nötig? Alkohol soll an den Events auch ausgeschenkt werden. Vieleln dank

    • Guten Tag

      Die Anforderungen an Gastronomiebetriebe sind kantonal unterschiedlich. In einigen Kantonen wird noch immer eine Art “Wirtepatent” verlangt, in den meisten muss aber zumindest angemeldet werden, wenn gewerbsmässig Lebensmittel hergestellt werden. Sie dürfen sich gerne im Rahmen eines Gesprächs weiter beraten lassen oder gelangen an die Verwaltung des Sitzkantons Ihrer Gesellschaft.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  19. Guten Tag

    Ich möchte im Kanton Zürich ein Kochtudio eröffnen. Dieses soll für private Feiern bis 50 Personen, Anlässe, Kochkurse, Fotoshootings und kleine Caterings genutzt werden. Muss ich dafür ein Hygienekonzept schreiben? Darf ich Alkohol ausschenken? Eine Betriebsbewilligung liegt bereits vor.
    Ebenfalls möchte ich meine eigenen Produkte verkaufen, einerseits im Studio direkt und andrerseits über die Homepage. Welchen Gesetzen bin ich unterstellt?

    Ich hoffe sie können mir weiterhelfen.

    Herzliche Grüsse
    Nadine

    • Guten Tag

      Das Gastgewerbegesetz ist ein kantonales Gesetz. Je nach Kanton sind somit unterschiedliche Fähigkeiten und Nachweise zu erbringen um ein Gastronomiebetrieb führen zu können.
      Im Kanton Zürich benötigen Sie ein Gastwirtschaftspatent. Grundsätzlich erhält man durch das Patent (je nach Bewilligungsart) ebenso eine Bewilligung für den Handel mit Alkohol. Gastronomiebetriebe fallen unter das Lebensmittelgesetz und die Aufnahme der gastgewerblichen Tätigkeit muss der Lebens­mittel­behörde gemeldet werden. Zudem muss ein Hygiene­konzept zur Selbstkontrolle eingereicht werden.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  20. Ich bin in Thurgau Kanton
    komme aus Österreich Ich bin gelernter Koch und ich habe im eine andere Beruf
    Der Meister Titel was Muss ich wir Prüfung Machen
    Natürlich alles Österreich Titel
    MFG. Marijo

    • Guten Tag

      Gerne sende ich Ihnen folgenden Link zur Webseite des Gastroverbandes des Kantons Thurgau. Hier können Sie Ihre Fragen anbringen.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  21. Guten Tag

    Kann ich mit meinem Wirtepatent im Kanton BL auch zwei Restaurant führen? Und gilt ein Wirtepatent nur für einen Kanton?

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

    Beste Grüsse
    Anna Theler

  22. Ich habe zwar bisher noch keinen Imbisswagen gekauft, doch ist das ganze deshalb nicht so einfach, weil hier verschiedene Vorschriften unterschiedlichster Art Anwendung finden. Zunächst einmal muss der Anhänger der Straßenverkehrsordnung bzw. der Straßenverkehrszulassungsordnung entsprechen. Also wird der Anhänger diesbezüglich in einer regelmäßigen Hauptuntersuchung überprüft.

    Ist zudem noch eine Gasanlage verbaut, kommt noch eine weitere Überprüfung hinzu (Gasdruckprüfung). Die Unterschiedlichkeit der anzuwendenden Vorschriften macht hier das Problem aus! Unter https://trovas.ch/?title=imbisswagen gibt’s übrigens gebrauchte Imbisswagen – sollte jemand auf der Suche sein. Wichtig ist auch ein durchdachtes Marketing-Konzept. Am Anfang steht dabei immer die Frage: welche Küche möchte man mit dem Imbisswagen überhaupt anbieten?

  23. Gerne würden wir mit einem mobilen Cargo Fahrrad gelegentlich an der Aare im Kanton Aargau, Getränke ohne und mit Alkohol bis max. 15% Vol. Verkaufen.. zuzüglich im Winter Suppen und im Sommer Würste vom Grill verkaufen.. was brsucht es dazu?

  24. Guten Tag

    Ich würde gerne Pizzas ab einem Privatgrundstück Take Away, ohne Verkauf von Alkohol, im Kanton Aargau anbieten. Welche Bestimmungen gibt es und welche Anforderungen müssen erfüllt sein?

    Danke und freundliche Grüsse
    T. Currle

  25. Guten Tag,
    Möchte einen Imbisswagen auf Räder oder einen Imbisscontainer im Kt.ZH aufstellen. Auf einem Privatgrundstück bewirtschaftet werden nur Take away Leute und Delivery Sitzplätze gibt es nur eine Bank für 8 Personen. Toilette verfügbar. Was braucht man hier für eine Bewilligung?

    Da ich leider sonst nichts gefunden habe im Internet über fixen Imbissstand in ZH hoffe das ihr mir weiterhelfen könnt. Auf dem Formular der Stadt ZH – Formular für das Ordentliche Verfahren
    – Formular Industrie und Gewerbe

    Werde ich leider nicht schlau, da ich ja nur ein Imbisswagen oder Container auf ein Privat Grundstück platzieren möchte.
    Das ich mich beim KT.Lebensmittel Labor melden muss ist mir bewusst.

    Danke euch im Voraus
    Gruß Roman.K

    • Guten Tag

      Am besten wenden Sie sich mit Ihrer Frage direkt an die entsprechende Gemeinde, in der sich das Privatgrundstück bzw. der Imbisswagen befindet.

      Beste Grüsse
      Manuele Spaar

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