Was sind die Voraussetzungen, damit eine deutsche Gesellschaft Aktionärin einer schweizerischen AG werden kann?
Damit eine deutsche Gesellschaft Aktionärin einer schweizerischen Gesellschaft werden kann muss deren Existenz bewiesen werden.
Zwischen der Schweiz und Deutschland besteht diesbezüglich ein spezielles Staatsabkommen. Gemäss diesem genügt ein vom Amtsgericht beglaubigter Handelsregisterauszug der deutschen Gesellschaft.
Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Team von STARTUPS.CH gerne zur Verfügung.
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