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Was kann als Sacheinlage für die Gründung einer Kapitalgesellschaft verwendet werden?

Von einer Sacheinlagegründung spricht man, wenn bei der Gründung einer AG oder GmbH das Kapital nicht mit Geld einbezahlt wird. Stattdessen wird das Kapital durch das Einbringen von Vermögenswerten liberiert. Die Vermögenswerte müssen jedoch gewisse Kriterien erfüllen.

Nicht jeder Vermögensgegenstand kann für die Sacheinlagegründung verwendet werden. Nur Gegenstände, welche einen Verkehrswert besitzen und nach den Grundsätzen der ordnungsgemässen Rechnungslegung aktiviert werden können, qualifizieren sich für eine Sacheinlagegründung. Damit soll sichergestellt werden, dass man die Werthaltigkeit der Vermögensgegenstände sicherstellen und klassifizieren kann. In Zweifelsfällen ist demnach darauf abzustellen, was aus Sicht der Gesellschaft einen Wert haben kann. Zudem muss die Einlage verwertbar sein, damit der Haftungsanspruch der Gläubiger gesichert ist.

Es lassen sich folgende Voraussetzungen identifizieren:

  • Bewertbarkeit bzw. Aktivierbarkeit: Nur jene Vermögenswerte kommen in Betracht, welche einen bestimmten Wert aufweisen und in der Bilanz als Aktivum aufgeführt werden dürfen.
  • Möglichkeit des Rechtserwerbs durch die Gesellschaft muss gegeben sein (Übertragbarkeit): Um als Sacheinlage dienen zu können, muss das entsprechende Objekt bei der Gründung oder Kapitalerhöhung in das Vermögen der Gesellschaft übertragen werden können. Es dürfen demnach keine rechtlichen Hindernisse der Übertragung entgegenstehen (wie z.B. ein vertragliches Zessionsverbot).
  • Verfügbarkeit (oder bedingungsloser Eintragungsanspruch, z.B. ins Grundbuch): Sobald die Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen wurde, muss sie unverzüglich und bedingungslos über den betreffenden Vermögenswert verfügen können.
  • Verwertbarkeit: Das Objekt muss von der Gesellschaft auf Dritte übertragen werden können. Diesem Kriterium kommt besonders mit Blick auf die Auflösung der Gesellschaft eine Bedeutung zu. Vermögenswert welche als Sacheinlage eingebracht wurden muss verwertbar sein, um den Gesellschaftsgläubigern als Haftungssubstrat dienen zu können. Die Verwertbarkeit setzt das Bestehen eines zumindest beschränkten Marktes voraus. Zudem muss die Übertragung des Vermögenswertes rechtlich zulässig und rechtsbeständig sein.

Grundsätzlich geeignete Sacheinlagengegenstände sind zum Beispiel:

  • Bewegliche Sachen
  • Grundstücke (v.a. Liegenschaft / Stockwerkeigentum)
  • Grunddienstbarkeiten
  • Aktien, Stammanteile an einer GmbH
  • Geschäft mit Aktiven und Passiven
  • Geistiges Eigentum wie Patente, Marken, Urheberrechte (z.B. Software)

» Recht und Rechtsformen» Online Gründen

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6 Kommentare zu “Was kann als Sacheinlage für die Gründung einer Kapitalgesellschaft verwendet werden?

  1. Hallo,
    uns stellt sich eine delikate Frage zur Gründung einer AG.
    Der Gesellschaftszweck des neu zu gründenden Unternehmens würde auf der Nutzung einer Fertigungstechnologie basieren. Der Technologieinhaber stellt die Anwendungen gegen Zahlung einer Lizenz bereit. Da die Lizenzgebühr erheblich ist und von uns (den Neugründern) nicht innerhalb einer Bargründung beglichen werden kann, würde der Lizenzgeber auch Aktien der neuen AG übernehmen. Ziel ist es, die Aktien des Lizenzgebers aus zukünftigen Fertigungserträgen der Lizenznehmer AG zurück zu kaufen.
    Ist es möglich die Fertigungstechnologie als Sacheinlage bei der AG Gründung zu integrieren?

    freundliche Grüsse

    Anne Suter

    • Guten Tag Frau Suter

      Als Sachanlage kann jeder Vermögenswert dienen, sofern er bilanzierungsfähig und verwertbar ist. Als Sacheinlage eignen sich demnach auch Immaterialgüterrechte. Es ist jedoch ein Gutachten zu erstellen, welches über den Wert der Fertigungstechnologie Auskunft gibt. Zudem ist eine Sacheinlagegründung mit höheren Kosten verbunden als eine Bargründung. Des Weiteren ist die Sacheinlagegründung resp. die Sache und deren Wert im Handelsregister öffentlich einsehbar.

      Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Firmengründung. Am besten rufen Sie uns kurz an, dann können wir Ihre Möglichkeiten am Telefon besprechen.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  2. Ich frage mich ob eine online Plattform also eine Programmierleistung mit seinen üblichen hohen Stundenansätzen als Sacheinlage akzeptiert ist. Bevor sich ein eigentlicher Marktwert einstellt wird sie in dieser Höhe sicherlich nicht verwertbar sein.

    • Guten Tag

      Damit eine online Plattform eingebracht werden kann, muss eine selbstentwickelte Software im Hintergrund stehen. Hierfür wird eine Auflistung der Anzahl Entwicklungsstunden, den dazugehörigen Stundensatz sowie eine Funktionsbeschreibung benötigt. Des weiteren muss mind. einen Teil funktionsfähig sein, damit dieser von einem Revisor überprüft werden kann.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  3. Guten Tag

    Ich plane den Launch eines Online Shops mit Firmengründung im Februar. Nun hatte ich die einmalige Möglichkeit, meine zu verkaufenden Textilien in Portugal produzieren zu lassen und dies vor meiner Firmengründung. Zudem werde ich im Januar in meinem Urlaub mit einem externen Firma für Marketingzwecke Werbefotos produzierenWas ist zu beachten, um diese Textilien richtig als Sacheinlage in die Firma einzubringen?
    Ich danke Ihnen vielmals für Ihre Einschätzung.

    Mit freundlichen Grüssen

    Tom Christen

    • Guten Tag

      Eine vorgängige Firmengründung, bei der die Gesellschaft die Textilien gekauft hätte, wäre sicher vorteilhafter gewesen. Nun gilt es einfach möglichst umfassend dokumentiert zu sein um die Werte überhaupt einbringen zu können. Dabei ist z.B. an Kaufverträge und Zahlungsnachweise zu denken.

      Freundliche Grüsse

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