Was ist eine Zweigniederlassung?
Eine Zweigniederlassung ist ein Geschäftsbetrieb, der gegenüber einer Hauptniederlassung wirtschaftlich selbständig ist. Rechtlich ist sie von einem Hauptunternehmen abhängig.
Die Zweigniederlassung ist ein kaufmännischer Betrieb, der rechtlich gesehen ein abhängiger Teil einer Hauptniederlassung ist. Sie übt in eigenen Räumlichkeiten dauernd eine gleichartige Tätigkeit wie das Hauptunternehmen aus und verfügt dabei über eine wirtschaftliche Selbständigkeit. Beispiel: Ein Schweizer Detailhändler hat seinen Hauptsitz in der Stadt Zürich. Die Kette betreibt weitere Verkaufsstandorte in Winterthur, Bülach und Birmensdorf.
Aus Sicht des Hauptunternehmens dienen Zweigniederlassungen dazu, die Geschäftstätigkeit an weiteren Standorten als derjenigen der Hauptniederlassung anzubieten. Rechtlich gesehen handelt es sich nach herrschender Ansicht um eine Zweigniederlassung, wenn eine örtliche Trennung von der Hauptniederlassung vorliegt. Erforderlich ist auch eine längere Dauer der Geschäftstätigkeit und der Geschäftsbetrieb muss unter einer ständigen eigenen Leitung stehen (vgl. Forstmoser/Meier-Hayoz, Schweizerisches Gesellschaftsrecht, S.741). Gemäss dieser Definition sind bspw. Depots, Fabrikationsstellen und Ähnliches deshalb keine Zweigniederlassungen.
Gründung einer Zweigniederlassung
Schweizer Gesellschaften können Zweigniederlassungen in der Schweiz und im Ausland gründen. Die Schweizer Zweigniederlassung muss im Handelsregister eingetragen werden (Art. 935 Abs. 1 OR, vgl. Blogbeitrag). Ausländische Unternehmen können in der Schweiz Zweigniederlassungen gründen und müssen diese zwingend ins Handelsregister am Schweizer Sitz eintragen (Art. 935 Abs. 2 OR, vgl. Blogbeitrag).
Tochtergesellschaft ist rechtlich selbständig
Zweigniederlassungen sind keine Tochtergesellschaften, weil sie rechtlich ein Bestandteil des Gesamtunternehmens bleibt und auch keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Die Tochtergesellschaft besitzt dagegen eine eigene Rechtspersönlichkeit und ist rechtlich selbständig, sie steht jedoch zum Mutterunternehmen in einer wirtschaftlichen Abhängigkeit.
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Guten Tag
Ich habe mein Hauptsitz in Luzern und möchte mein Angebot aber auch explizit im Kanton Wallis anbieten (Herkunfsgründe). Wie gehe ich da vor? Kann ich problemlos eine Zweitadresse hinterlegen auf meiner Website/Google/Visitenkarte hinterlegen oder muss ich da etwas beachten bez. Steuern, Anmeldung?
Es handelt sich um eine Einzelfirma im Beratungsbereich.
Guten Tag
Ihre Frage ist von diversen Faktoren abhängig. Sofern Sie Ihre Beratungsdienstleistung lediglich online anbieten, und demnach keine Zweigniederlassung vor Ort benötigen, können Sie dieselbe Homepage verwenden oder auch eine zweite errichten. Dies muss nicht angemeldet werden.
Um Ihre Situation jedoch näher analysieren zu können, empfehle ich Ihnen bei uns ein Beratungsgespräch zu vereinbaren.
Hallo
Ich habe ein Geschäft im Kanton Zürich und möchte eine Tochtergesellschaft im Ausland (Türkei) gründen.
Muss ich dies im HR eintragen? Was muss ich machen? Könntet Ihr mich dabei unterstützen? Finde auf eurer Seite nur die Offertenerstellung für Zweigstellen innerhalb Schweiz.
Vielen Dank und Gruss
Arici
Guten Tag Arici
Sofern Sie eine Tochtergesellschaft in der Türkei gründen möchten, müssen Sie dies direkt in der Türkei vornehmen und einen ähnlichen Anbieter wie uns finden. Wir verfügen leider über keine Expertise im türkischen Recht.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Hallo
Gilt eine Zweigniederlassung als eine juristische Person?
Oder anders formuliert: Wenn eine Gemeinde für “juristische Personen mit Domizil innerhalb des Gemeindegebiets” gewisse Vorteile bei Immobilienvermietungen bietet, kann eine Zweigniederlassung mit Standort in dieser Gemeinde von diesen Vorteilen profitieren oder nicht?
Vielen Dank im Voraus
Guten Tag
Eine Zweigniederlassung ist keine eigenständige juristische Person. Wenn Sie jedoch tatsächlich ein Büro in der Gemeinde unterhalten, könnte es unter Umständen sein, dass Sie trotzdem von diesen Vorteilen profitieren. Fragen Sie doch bei der Gemeinde nach.
Freundliche Grüsse
Mario Koller
Hallo
Braucht eine Zweigniderlassung in der CH, einer in z.B. in Deutschland niederglassenen Hauptgesellschaft eine eigene Buchhlatung für die CH?
Guten Tag
Ja, es macht Sinn, in der Zweigniederlassung eine eigene Buchhaltung zu führen. Dadurch können Sie die Geschäftstätigkeit besser überprüfen.
Freundliche Grüsse
Nicole Eberle
Liebes Startups Team
Wir besitzen in der Türkei ein Unternehmen (Limited) und planen die Eröffnung einer Zweigniederlassung im Kanton Zürich.
Gerne möchten wir wissen, ob wir in der Schweiz überhaupt eine Zweigniederlassung der türkischen ”Limited” gründen dürfen ? Wenn ja, dürfen wir im Namen der Zweigniederlassung in der Schweiz Geschäfte abschließen, wie jedes andere Schweizer Unternehmen ?
Vielen lieben Dank im Voraus.
Guten Tag
Ja, Sie können in Zürich eine Zweigniederlassung gründen. Diese darf Geschäfte abschliessen, allerdings darf der Tätigkeitsbereich nicht weiter gehen, als im Zweck des Hauptsitzes definiert ist.
Freundliche Grüsse
Nicole Eberle
Guten Tag
Wenn meine Firma eine Zweigniederlassung oder Tochterunternehmen in Polen hat können dann ArbeitnehmerInnen aus der Niederlassung auch für Projekte in der Schweiz arbeiten? Kann ich das irgendwo nachlesen wie die Gesetzgebung hierbei ist?
Guten Tag
Dabei kann es sich um eine Entsendung handeln. Dieses wird im Bundesgesetz über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne geregelt (https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19994599/index.html). Zudem könnten folgende Gesetze einschlägig sein:
– Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration (AIG)
– Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (FZA)
– Sowie die dazugehörigen Verordnungen
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag ich und meine Lebenspartnerin haben in Spanien ein Coiffeur salon und dazu eine Firma gegründet und jetzt hätten wir im Sinn in der Schweiz eine zweigniederlassung eröffnen und da ein Coiffeursalon zu betreiben. Wie funktioniert das.
in Spanien ist die Firma eine GMBH wie wäre es dann in der Schweiz?
Guten Tag
Sie können gerne Ihre Zweigniederlassung bei uns bestellen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess, bis Ihre Zweigniederlassung im Handelsregister eingetragen ist.
https://www.startups.ch/de/services/firmengruendung
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona
Guten Tag
Kann eine Zweigniederlassung eines CH-Unternehmens in Serbien welche Handelswaren an die Hauptgesellschaft verkaufen?
Guten Tag
Es kommt immer auf die jeweilige Gesetzgebung der involvierten Länder an. In der Schweiz ist die Eidgenössische Zollverwaltung (https://www.ezv.admin.ch/ezv/de/home.html) von Bedeutung. Erkundigen Sie sich bei einer Fachperson über das Thema Einfuhr- und Bezugssteuer beim grenzüberschreitenden Handel. Die serbische Zollbehörde sollte ebenfalls kontaktiert werden.
Freundliche Grüsse
MLaw Beat Schüpbach
Guten Tag
Betreffend Rechtsberatung zum Zweitwohnungsgesetz rate ich Ihnen, sich mit einem Rechtsanwalt in diesem Fachbereich in Verbindung zu setzen. Sollte sich Ihr Projekt konkretisieren, unterstützen wir Sie gerne bei der Gründung.
Freundliche Grüsse
Simon Husi
Guten Tag
Kann eine Firma aus Ausland (Östereich) eine Zweigniederlassung in der Schweiz eröffnen? Zu welchen Bedingungen?
Branch : Money Transfer
Guten Tag
Dies ist grundsätzlich möglich. Die Zweigniederlassung braucht einen Sitz und einen Leiter in der Schweiz. Dabei können wir Sie gerne unterstützen. Sie können Ihre Bestellung hier aufgeben: https://www.startups.ch/de/services/firmengruendung
Freundliche Grüsse
Kassra Palenzona