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Was ist eine Aktiengesellschaft (AG)? Wieviel Kapital benötige ich zur Gründung einer AG?

Der Aktiengesellschaft (AG) kommt eigene Rechtspersönlichkeit zu. Sie ist eine (juristische) Person oder genauer gesagt eine Personenverbindung mit Rechtsfähigkeit (sog. Körperschaft).


 
Das bedeutet, dass die AG im Rechtsverkehr selbständig als Trägerin von Rechten und Pflichten auftritt. Die AG erwirbt durch die Handlungen ihrer Organe (Geschäftsführer, Verwaltungsrat, Bevollmächtigte, Vorstand) selber Eigentum, geht Schulden ein, schliesst Verträge ab, kann klagen oder wird selber verklagt. Die AG ist Alleineigentümerin der ihr gehörenden Sachen. Bei der AG schliessen sich mehrere (natürliche oder juristische) Personen zusammen, bringen ein bestimmtes Kapital ein und werden dadurch zu Aktionären. Eine AG kann aber auch nur durch eine Einzelperson gegründet werden.

Um eine AG zu gründen, ist ein Mindestkapital von CHF 100’000.- nötig (Art. 621 OR). Davon muss aber bei der Gründung nur ein Teil einbezahlt oder durch Sacheinlagen in die Gesellschaft eingebracht worden sein (vgl. Art. 632 Abs. 2 OR):
1. Für mindestens 20% des Nennwerts jeder Aktie müssen Einlagen geleistet sein.
2. In allen Fällen müssen die geleisteten Einlagen mindestens CHF 50’000.- betragen.

Das restliche Kapital besteht in Forderungen der AG gegenüber ihren Aktionären. Wenn die AG in einem späteren Zeitpunkt auf flüssige Mittel angewiesen ist, kann sie die Forderungen geltend machen.
Bei der Ausgabe von Inhaberaktien und Stimmrechtsaktien besteht die Ausnahme, dass diese immer voll liberiert sein müssen (Art. 683 Abs. 1 [Inhaberaktien] und 693 Abs. 2 OR [Stimmrechtsaktien]).

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6 Kommentare zu “Was ist eine Aktiengesellschaft (AG)? Wieviel Kapital benötige ich zur Gründung einer AG?

  1. Hallo,

    “1. Für mindestens 20% des Nennwerts jeder Aktie müssen Einlagen geleistet sein.
    2. In allen Fällen müssen die geleisteten Einlagen mindestens CHF 50’000.- betragen.”

    Heißt das, dass man eine AG mit 250.000 CHF Aktienkapital (bspw. 250 Aktien zu je 1.000 CHF) gründen kann, 50.000 CHF Einlagen erbringen muss und die restlichen 200.000 CHF (ohne Kapitalerhöhung) mit der Zeit an Investoren veräußern kann, um so zu Einlagen zu kommen?

    • Guten Tag

      Nein, jeder Aktionär hat dann eine Aktie, die nur zu 20% liberiert worden ist. D.h. es werden für Investoren keine neue Aktien gezeichnet. Die Aktionäre haften aber privat für die restlichen 80% des Nennwertes. Sollten die Aktien zu einem späteren Zeitpunkt nachlibiert werden, so müssen die restlichen 80% eingeschossen werden.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  2. Hallo, ab wann muss eine AG ein Aktienkapital von 250.000 bereitstellen? Gilt das ab einer bestimmten Umsatzgrenze oder woran ist das geknüpft?

    • Guten Tag

      Eine AG muss ein Mindestkapital von CHF 100’000.- ausweisen. Es gibt dann keine weiteren Grenzen, ab welchen ein höheres Aktienkapital notwendig wäre. Allenfalls können Investoren ein höheres Aktienkapital fordern oder es kann aus Gründen der Grösse des Unternehmens sinnvoll sein, auch das Aktienkapital zu erhöhen. Rechtlich sind Sie dazu jedoch nicht verpflichtet.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  3. Guten Tag

    Ich habe eine Frage zum Aktienkapital im Zusammenhang mit einer Übernahme:

    Ausgangslage:
    Ich habe das Angebot, eine schuldenfreie Aktiengesellschaft (oder besser den Mantel) zu kaufen. Zum Zeitpunkt der Gründung war das Aktienkapital von CHF 100’000 voll liberiert. Stand heute verfügt die Gesellschaft jedoch über kein Geld mehr und es gibt keine Forderungen gegenüber der Gesellschaft, respektive es liegt ein rechtsgültiger Forderungsverzicht seitens des bisherigen Aktionärs vor hinsichtlich eines früheren Aktionärsdarlehens (d.h. nach Übernahme wären Aktiven = 0, Passiven = 0). Sämtliche Abgaben für die Sozialversicherungen und MWSt wurden geleistet.

    Frage mit Hinblick auf das Aktienkapital:
    Muss ich nach dem Kauf der Gesellschaft das gesetzliche Mindestkapital wiederherstellen (da es ursprünglich ja bereits voll liberiert war), oder kann ich rechtlich gesehen auf dieser Kapitalbasis operieren? Besten Dank für Ihre Auskunft.

    Freundliche Grüsse
    MW

    • Guten Tag

      Grundsätzlich rate ich davon ab, einen solchen Mantel zu kaufen. Die Gefahr, dass noch unbezahlte Rechnungen bestehen für welche Sie haften würden, ist gross. Falls Sie sich trotzdem dazu entscheiden, müssen Sie das fehlende Kapital nicht einzahlen. Sie können das Unternehmen auch mit weniger als CHF 100’000.- Kapital führen.

      Freundliche Grüsse
      Nicole Eberle

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