Was ist die Business Judgement Rule?
Im Nachhinein ist es immer einfach zu sagen ein Unglück sei vorhersehbar gewesen, kaum eine Situation hat das so deutlich gezeigt wie die Finanzkrise. Die Business Judgement Rule soll verhindern, dass Manager durch Gerichte für negative Geschäftsergebnisse trotz vorsichtigen Handelns abgestraft werden.

Angst vor Entscheidungen
Die Business Judgement Rule stellt Regeln für Gerichte bzw. Richter auf, wie sie Handlungen der Geschäftsleitung und des Verwaltungsrats zu prüfen haben. Letztere müssen oftmals schwierige Geschäftsentscheide treffen, die unter Umständen hohe Gewinne bringen aber meist auch ein nicht minder grosses Risiko bergen. Die Lancierung einer neuen Produktereihe etwa kann viel Geld in die Kasse spülen oder aber ein Unternehmen an den Rand des Ruins treiben, wenn die Produkte nicht den gewünschten Erfolg erzielen. Weil Verwaltungsräte und Geschäftsführer für den Schaden verantwortlich sind (Art. 754 OR), welchen sie einer Gesellschaft zuführen, müssen sie Vorsicht bei der Fällung von Geschäftsentscheiden walten lassen. Diese Regelung ist auch durchaus sinnvoll, verhindert sie doch, dass Manager zu grosse Risken eingehen. Ein zu stricktes Haftungsregime birgt jedoch die Gefahr, dass Geschäftsführer sich scheuen lohnende Risiken einzugehen. Insbesondere weil es für Aussenstehende im Nachhinein immer einfach ist zu sagen eine Krise wäre vorhersehbar gewesen. Die Business Judgement Rule soll genau dies verhindern.
Richterliche Zurückhaltung
Gemäss der Business Judgement Rule müssen sich Richter bei der nachträglichen Überprüfung von Management-Entscheiden in Zurückhaltung üben. Wenn gewisse Kriterien erfüllt sind, haften die Geschäftsführer auch dann nicht, wenn ihre Entscheidungen negative Konsequenzen für die Unternehmung nach sich ziehen. Die Verantwortlichkeit entfällt, wenn die Führungskräfte einen unabhängigen und informierten Entscheid anhand objektiver Prüfkriterien gefällt haben. Das bedeutet, bei der Vornahme einer (riskanten) Geschäftsentscheidung dürfen sich die Manager nicht in einem Interessenkonflikt befinden. Dies ist der Fall, wenn sich die Eigeninteressen der Geschäftsführer und jene des von ihnen geführten Unternehmens nicht in die Quere kommen. Zudem muss die Entscheidung auf Basis qualitativ und quantitativ ausreichender Informationen gefällt werden. Die Führungskräfte müssen also unter Umständen auch Expertenmeinungen einholen. Es muss zudem eine sorgfältige Risikoabwägung zwischen den Kosten und dem Nutzen eines Geschäftsentscheids getätigt werden.
Dokumentation entscheidend
Zur Beurteilung, ob die Kriterien der Business Judgement Rule erfüllt sind, wird in der Praxis oft auf das Vorhandensein eines formalen Entscheidungsprozesses abgestellt. Das heisst es wird geschaut, ob die Geschäftsführer ein sorgfältiges Prüfsystem implementiert und umgesetzt haben, welches bei der Vornahme von riskanten Abwägungen angewendet wird. Ein solches System vereinfacht nicht nur die Entscheidfindung, sondern dient auch als Dokumentation und trägt somit zum Haftungsausschluss bei. Folglich machen es gewissenhaft geführte Dokumente einfacher für Führungskräfte einem Gericht den Nachweis zu erbringen, dass sie mit der nötigen Sorgfalt gehandelt und ihre Pflichten nicht verletzt haben.
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