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Was ist der Selbständige Zwischenverdienst?

Als selbständiger Zwischenverdienst wird eine vorübergehende, zeitlich beschränkte und investitionsarme Tätigkeit verstanden, die jederzeit zugunsten einer zumutbaren unselbständigen Tätigkeit aufgegeben werden kann.


 
Diese Selbständigkeit muss mittels dem Zwischenverdienst-Formular abgerechnet werden, da es sich nicht um eine AHV-rechtliche Anstellung handelt. Ob die Tätigkeit im Sinne der AHV wirklich selbständig ist, wird durch die Arbeitslosenkasse nicht kontrolliert. Dies liegt in der Verantwortung der versicherten Person.

Beim Selbständigen Zwischenverdienst besteht keine Absicht auf Dauerhaftigkeit und die Selbständigkeit ist somit nicht das Ziel. Deshalb ist die Kundensuche nicht zentral, sondern die Tätigkeit eher eine Reaktion auf eine Kundenanfrage.

 

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42 Kommentare zu “Was ist der Selbständige Zwischenverdienst?

  1. Hallo,

    muss man als Selbständiger im Zwischenverdienst auch AHV Beträge zahlen? Ich melde mein Einkommen immer der Arbeitslosenkasse.

    • Grüezi

      Sofern Sie Arbeitslosentaggeld beziehen und nebenbei Selbständigerwerbend sind, müssen für den erzielten Zwischenverdienst auch AHV-Beiträge abgeliefert werden.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  2. Wenn ich mich in meiner GmbH in Teilzeit anstelle, kann ich dieses Einkommen als Zwischenverdienst der Arbeitslosenkasse angeben?

    • Guten Tag

      Wenn Sie bei Ihrer GmbH tätig sind, so erlischt der Anspruch auf Arbeitslosengeld in diesem Rahmen. Wenn Sie z.B. 60% in Ihrer eigenen GmbH arbeiten, so haben Sie für diese 60% keinen Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Wir empfehlen Ihnen auf alle Fälle, dies mit Ihrem Berater, Ihrer Beraterin der Arbeitslosenkasse zu besprechen und allfällige Änderungen jeweils mitzuteilen.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  3. Ich bin ein arbeitsloser Informatiker. Kann jedoch einer Gruppe von Privaten zweimal pro Woche Office Unterricht geben. Jetzt kommt mir aber eine Verfügung für den Besuch eines Kurses dazwischen. Wie kann ich mich da verhalten.
    Auf der einen Seite kann ich Geld verdienen als selbständiger Zwischenverdienst und auf der anderen Seite sollte ich einen Kurs besuchen mit der Androhung bei Nichtbesuch von Einstelltagen.

    Wisst Ihr da Rat?

    • Guten Tag

      Grundsätzlich würde ich dies mit Ihrem Berater von der Arbeitslosenkasse besprechen.
      Auf jeden Fall wird Ihnen das erwirtschaftete Einkommen von der Arbeitslosenauszahlung abgezogen.

      Da solche Situationen sehr individuell sind, empfehle ich Ihnen alles mit Ihrem Berater zu besprechen. Er kennt Ihre genaue Situation und kann Ihnen sicherlich bestens weiterhelfen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  4. Guten Tag

    Ich habe im 2014 für 4 Monate eine selbstständige Tätigkeit ausgeführt und daraus einen kleinen Gewinn erzielt. Muss ich diesen Gewinn versteuern?

    • Guten Tag

      Sofern Sie mit der selbständigen Erwerbstätigkeit ein höheres Einkommen als CHF 2’300.- erzielt haben, sind darauf Sozialversicherungsabgaben zu entrichten. Zudem ist das Einkommen in der Steuererklärung entsprechend zu deklarieren.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  5. Ich bin seit fünf Jahren zu 100% selbstständig und hatte nach zwei Jahren noch einen Teilzeitjob im Abenddienst angenommen zu 25% . Nun wurde mir dieser Nebenjob (25%) gekündigt. Mir wurde gesagt das ich dafür Arbeitslosengeld bekomme, da ich diesen Job 2.5 Jahre gemacht habe. Auch meine RAV Beraterin hat mir gesagt, dass mir das zusteht.(rein versicherungstechnisch) Ich war jetzt schon zweimal bei der Unia am Schalter und wurde aufs Warten vertröstet. Ausserdem hat mir der Mitarbeiter dort gesagt, dass ich meine Selbstständigkeit wahrscheinlich als Zwischenverdienst angeben muss. Kann das sein? Da bekäme ich ja gar nichts, da ich ja von meiner Selbstständigkeit mehr Einkommen hatte /habe als von meinem Nebenjob/Arbeitslosengeld. Auch ist noch nicht klar was für Belege ich dann jeweils von meiner Selbstständigkeit einreichen muss, da ich keinen Fixlohn habe.
    Muss ich der Unia wirklich Umsätze, Privatbezüge, Kontoauszüge aus meiner Selbstständigkeit aushändigen? ich will ja keine Almosen sondern nur der Arbeitsausfall des Nebenjobs.
    Könnte es Probleme geben weil ich mit diesen zwei Jobs mehr als 100% gearbeitet habe?

    Freundliche Grüsse

    Monika Mischler

    • Guten Tag Frau Mischler

      Grundsätzlich muss jede Erwerbstätigkeit gemeldet werden um die Abklärungen bezüglich Arbeitslosengeld tätigen zu können. Ebenfalls kann es sein, dass weitere Unterlagen angefordert werden, um Ihren spezifischen Fall beurteilen zu können.
      Wir empfehlen Ihnen daher, weiterhin direkt mit der Unia und Ihrer RAV-Beraterin zu schauen, welche Unterlagen eingereicht werden müssen.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  6. Hallo
    Ich bin zur zeit Arbeitslos und möchte gerne eine GmbH oder einzelfirma gründen, welche ist für besser damit ich im Arbeitslos bleiben kann und für anfang als zwischenverdiens machen kann?
    Gruss
    Mervan

    • Guten Tag Mervan

      Sobald Sie mit einer GmbH im Handelsregister eingetragen sind, entfällt der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dies sollte mit einer Einzelfirma im Nebenerwerb möglich sein.
      Ich empfehle Ihnen zuerst mit Ihrem RAV-Berater zu sprechen und ihm die Situation zu erklären.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  7. Guten Tag,

    Ich bin jetzt seit über einem Jahr im Rav angemeldet (60%). Nun möchte ich mich selbständig machen, da ich aber noch ganz am Anfang bin kann ich noch nicht viel Geld damit machen, da ich mein Geschäft aufbauen muss und natürlich Werbung machen. Meine Frage ist kann/darf ich mich selbständig machen und Unterstützung vom Rav bekommen. Würde auch gerne bei Ihnen die Kurse Besuchen. Übernimmt die Arbeitslosenkasse die kosten dafür?
    Danke im Voraus
    Freundliche Grüsse

    • Guten Tag

      Bitte melden Sie sich diesbezüglich bei Ihrem zuständigen RAV. Sofern die Selbständigkeit eine realistische Option ist, so übernimmt das RAV auch gewisse Initialisierungskosten.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  8. Grüezi
    Ich bin zu 80% arbeitslos. Vorher habe ich 4 Jahre im Büro gearbeitet.
    Nebenher hatte ich schon immer selbständige Aufträge von ca. 500.- pro Monat, die ich nun auch weiterführe. Muss ich diesen Nebenerwerb als Zwischenverdienst angeben oder ist das separat?
    Vielen Dank

    • Guten Tag

      Selbständiger Erwerb kann als Zwischenverdienst angesehen werden. Wir empfehlen auf jeden Fall dies mit Ihrem Betreuer bei der Arbeitslosenkasse zu besprechen.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  9. Grüezi,
    Ich bin seit Juli arbeitslos. Ausgehend von meinen Bewerbungen habe ich ein selbständigen Zwischenverdienst in Oktober angenommen und mit eigener Rechnung abgerechnet. Dies wurde mit RAV abgestimmt und auch mit Arbeitslosenkasse mittels Formular Zwischenverdienst abgerechnet.
    Wie muss ich diese Einkünfte versteuern, mit Aufenthaltsbewilligung B?
    Welche Stelle ist dafür Zuständig.
    Welche Vorrausetzungen müssen erfüllt sein damit es als selbstängiger Zwischenverdienst bei AHV annerkannt wird? Aktuell habe ich seitens AHV die Info dass der Verdienst nicht als selbständiger Zwischenverdienst annerkant wird, da ich nicht mehrerere Arbeitgeber habe. Seitens Arbeitslosenkasse darf man nicht aktiv auf Kunden/ Auftragsuche gehen, sondern es ist vielmehr eine Reaktion auf die Bewerbungen. Jetzt weiss ich nicht wie ich hier vorgehe
    freundliche Grüsse
    Daniel Ras
    Der Verdienst ist nur kurzfristig und nicht auf Dauer ausgelegt

    • Guten Tag Herr Ras

      Grundsätzlich müsste es sich in Ihrem Fall nicht um einen selbständigen Zwischenverdienst, sondern um eine temporäre Anstellung handeln, zumal Sie von der SVA nicht als Selbständigerwerbender anerkannt wurden. Dies hat grundsätzlich zur Folge, dass die Zahlung als Lohn zu qualifizieren ist und Ihr Auftraggeber für Sie die Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten hätte.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  10. Guten Tag

    Ich habe vorher 100% im Büro gearbeitet und zusätlich eine personalvermittlungsfirma gegründet (selbstständigkeit im Nebenerwerb) habe auch einen HR Eintrag als Einzelunternehmung.

    Habe meinen Job verloren und mich bei der Arbeitslosenkasse gemeldet.

    Jetzt meine Frage, habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?
    Die selbstständigkeit im Nebenerwerb beinträchtigt mich ja nicht 100 zu arbeiten.

  11. Guten Tag

    Ich habe während meiner 7-monatigen Arbeitslosigkeit Freelancing-Jobs im Bereich Grafik ausgeübt und bin dabei mit meinen Gewinnen knapp über die 2’300 Franken gekommen. Die Arbeitslosenkasse bezeichnete diese Beträge als “Zwischenverdienste zur Schadensminderung” und ich musste die Beträge entsprechend deklarieren – sie wurden mir natürlich jeweils vom Arbeitslosengeld abgezogen.
    Ich bin seit Januar 2019 wieder zu 100% angestellt.
    Muss ich mich nun rückwirkend bei der AHV als Selbständig-Erwerbender anmelden/bewerben, um grössere Bussen zu vermeiden, da 2018 ich mehr als 2’300 Franken durch selbständiges Arbeiten verdient habe und nicht als Selbständig-erwerbender angemeldet war?

    • Guten Tag Herr Leist

      Sofern Sie neben Ihrem 100% Haupterwerb Ihre Selbständigkeit im Nebenerwerb noch immer ausführen und einen Umsatz von mindestens CHF 2’300.00 erzielen, empfehle ich Ihnen, sich bei der Ausgleichskasse anzumelden.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  12. Guten Abend Ich bin zur Zeit arbeitslos und möchte gern eine GmbH oder Einzelfirma gründen, ist das möglich dass ich beim Arbeitslos als zwischenverdienst bleibe für am Anfang, weil nicht so viel Aufträge habe als Selbständige. Gruss und ich bedanke mich für die antwort

    • Guten Tag

      Ich empfehle Ihnen, Ihre Pläne mit den RAV abzusprechen. Oftmals erhalten Sie dort auch Unterstützung bezüglich Selbständigkeit.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  13. Guten Tag,
    ich bin neu 80% arbeitslos und seit Jahren 20% selbständig im Nebenberuf bei der SVA gemeldet, hatte aber meistens ein selbständiges Einkommen, das unter 2300 Fr war. jetzt seit dem ich meinen Job verloren habe, kann ich vom Ex Arbeitgeber Aufträge bekommen, die ich im Rahmen der selbständigen nebenberuflichen Tätigkeit abrechnen kann, die auch Investitionen bedingen und deren Tagessatz höher als mein Versicherter Verdienst ist, jedoch zeitlich weniger als 20%, also innerhalb des selbständigen Nebenerwerbs. Die Arbeitslosenkasse meint, es interessiert sie nicht, was ich in den 20% selbständigkeit tue, ich bin ja nur 80% arbeitslos. Ich finde keine gesetzliche Grundlage diesbezüglich, ob das als selbständiger Nebenerwerb gelten kann oder ob es als selbständiger Zwischenverdienst angegeben werden muss. Da ich auch Hardware Investitionen machen muss, freue mich, wenn dieser Nebenverdienst nicht angerechnet wird, möchte aber auch keine Gefahr von Fehlverhalten oder Sanktionen laufen. Danke für eine Antwort Freundliche Grüsse Burba

    • Guten Tag Herr Burba

      Leider können wir Ihnen in diesem spezifischen Themengebiet nicht weiterhelfen. Wir raten Ihnen sich bei einem anderen RAV zu erkundigen, um eine Zweitmeinung zu erhalten oder sich an einen Spezialisten im Bereich Sozialversicherungsrecht zu wenden.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  14. Guten Tag, ich habe nebenbei eine GmbH ohne angestellte. Klar bin ich im handelsregister eingetragen. einen GmbH habe ich einfach aus rechtlichen gründen zur absicherung gemacht statt selbstädig erwerbend. Nun arbeite ich zu 100% an meiner normalen arbeitsstelle. Was passiert wenn ich diesen Job verliere? Bekomme ich Taggelder vom RAV?

  15. Hallo ich habe mich seit März 2020 bei der Arbeitslosenkasse angemeldet und seit dem monatlich etwa 150 Franken auf einer online platform nebenbei verdient, es wird nicht mit der AHV abgerechnet, zudem ist es sehr unregelmässig manchmal habe ich gar keinen verdienst im Monat, muss ich das rückwirkend melden als selbständiglkeit?, gibt es da Einbussen? vielen dank

    • Guten Tag

      Sie müssen sich ab einem Jahresgehalt von rund CHF 2’300.-, welchen Sie im Nebenerwerb verdienen, bei der kantonalen Ausgleichskasse anmelden.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  16. Grüezi, ich bin zurzeit arbeitslos und hätte nun die Möglichkeit 2 unterschiedlichen selbständigen Freelance-Aufträgen nachzugehen. Kann ich diese annehmen und im Rahmen eines Zwischenverdienstes dem RAV und der Arbeitslosenkasse melden?
    Danke!

  17. Hallo, ich beziehe Taggelder vom Rav. Verkaufe nebenbei handgemachte Lebensmittelprodukte und möchte somit eine selbständigkeit aufbauen. Ich hatte aber einige Ausgaben/Investitionen und verdiene noch nicht wirklich geld. Wie muss ich mich gegenüber dem Rav verhalten? Vielen Dank für die Hilfe.

  18. Guten Tag

    Ich mache mir etwas Sorgen, wenn ich diesen Blog mitverfolge:

    Ab 01.06.2021 bin ich voraussichtlich arbeitslos. Bisher war ich IMMER “normal” angestellt.

    Jedoch habe ich seit 2004 eine Hobby-GmbH, aus der ich bis heute nie einen Lohn bezogen habe.

    Wenn ich nun diesen Blog richtig deute, habe ich KEINEN Anspruch auf Arbeitslosengeld und zwar nur weil ich im Handelsregister eine GmbH eingetragen habe. Nochmals: Ich war immer normal angestellt und die GmbH war nur ein Hobby ohne Lohnzahlung.

    Danke für Ihre Rückmeldung

    • Guten Tag

      Wir empfehlen Ihnen, unverzüglich die kantonale Arbeitslosenkasse zu kontaktieren. Letztendlich ist die Verfügung der Arbeitslosenkasse von Bedeutung. Gegen diese Verfügung könnten Sie das nötige Rechtsmittel ergreifen.
      Als Selbständigerwerbender hätten Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosentaggelder.

      Freundliche Grüsse
      MLaw Beat Schüpbach

  19. Guten Tag,
    ich bin beim RAV gemeldet und habe nun von einer Firma in der USA angeboten bekommen remote für sie zu arbeiten. Normalerweise läuft das dort so, dass man sich in der Schweiz selbstständig macht und der Firma in den USA Rechnungen schreibt. Bei mir wäre es keine 100% Stelle, sondern eher dazu gedacht mich auf dem Arbeitsmarkt attraktiver zu machen (durch die Erfahrung, die ich dabei sammle) und etwas mehr in der Summe zu verdienen (es wird ja dann mit dem RAV verrechnet).
    Nun hab ich mich gefragt, ob ich mich dann auch selbstständig melden muss, also bei der SVA eintragen etc. oder ob dies nicht nötig ist, wenn man gleichzeitig beim RA gemeldet ist und es nur als Zwischenlösung bis man eine Festanstellung findet betreibt.
    Vielen Dank und ein frohes neues Jahr!
    Karla

    • Guten Tag

      Sobald Sie eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnehmen, sind Sie verpflichtet, sich bei der SVA anzumelden. Allerdings wäre es nicht auszuschliessen, dass die SVA Ihre Tätigkeit für lediglich ein in den USA domiziliertes Unternehmen nicht als selbständige Erwerbstätigkeit, sondern als Arbeitsverhältnis qualifiziert. Für detaillierte Fragen, empfehle ich Ihnen, sich direkt mit der SVA Ihres Wohnkantons in Verbindung zu setzen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  20. Ich habe einen Zwischenverdienst in einem Monat verdient, der über dem Betrag ist, ab dem man AHV zahlen muss, liegt. Nun habe ich das Problem, dass der Auftraggeber, bei dem ich diesen Verdienst erwirtschaftet habe (Honorarzahlung), mir diesen nur auszahlen will/kann, wenn ich einen Selbständigennachweis erbringe, den ich aber klarerweise nicht besitze (dies war ein einmaliger Auftrag und ich habe nicht vor mich selbständig zu machen) und auch nicht erhalten werde (Angabe der Ausgleichskasse) weil ich nur diesen einen Auftrag hatte und mindestens 2 andere Aufträge benötigen würde. (1) Wie komme ich nun zu meinem Honorar? Was soll ich hier tun? (2) Falls ich noch 2 andere Rechnungen stellen könnte (habe ja noch bis Ende Jahr Zeit) und einen Selbständigenstatus erlangen würde, fällt mein Recht auf Arbeitslosenzahlungen dann weg?

    • Guten Tag

      Wenn Sie mit Ihrem Auftraggeber einen Vertrag geschlossen haben (mündlich oder schriftlich) ist dieser Verpflichtet, die Zahlung zu leisten. Ihr Recht auf Arbeitslosenzahlung fällt nicht weg durch die Anerkennung der Selbständigkeit. Sie müssen den Verdienst einfach beim RAV angeben und erhalten dann weniger Arbeitslosengeld.

      Freundliche Grüsse

      Nicole Eberle

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