Welche Steuern fallen bei oder nach der Gründung einer Kapitalgesellschaft an (GmbH oder Aktiengesellschaft (AG))?
Grundsätzlich fallen bei Firmengründung keine Steuern an. Allerdings ist es in gewissen Fällen möglich, dass man trotzdem Abgaben bei der Gründung bezahlen muss, namentlich die Emissionsabgaben.
Emissionsabgabe:
Die Emissionsabgabe auf neues Eigenkapital (Steuersatz 1%) greift erst ab einem Eigenkaptal von CHF 1 Million, Gründungen mit geringerem Eigenkapital sind grundsätzlich steuerbefreit.
Gewinnsteuer und Kapitalsteuern:
Sie erhalten allerdings nach dem Eintrag ins Handelsregister eine provisorische Gewinn– und Kapitalsteuer-Rechnung. Sie bezahlen pro Geschäftsjahr für den Gewinn und das Kapital eine Kantonssteuer (abhängig vom Ort des Sitzes Ihrer Gesellschaft) und eine direkte Bundessteuer (fixer Satz in der ganzen Schweiz).
Die Gewinnsteuer ist erheblich höher als Kapitalsteuer und diese kann von Kanton zu Kanton (und innerhalb der Kantone von Gemeinde zu Gemeinde) erhebliche Unterschiede aufweisen! Das Domizil ist also sehr sorgfältig auszuwähen um dem Faktor “Steuerbelastung” ausreichend zu berücksichtigen.
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