Clever eine Firma gründen

Newsletter abonnieren


Blog

Unsere Juristen, Treuhänder und Berater kennen Ihre Anliegen aus zahlreichen persönlichen Beratungsgesprächen. Antworten zu den gängigsten Fragen finden Sie auf unserem Blog.
Navigieren Sie mit Hilfe der Kategoriensuche durch die verschiedenen Themen

Vorsicht vor Registerhaien!

Schreiben oder Rechnungen von Registerhaien, die für einen Eintrag in ein Verzeichnis werben, flattern bei Unternehmen immer wieder ins Haus. Sie wirken offiziell und erwecken so den Eindruck von einer professionellen Behörde wie etwa dem Handelsregisteramt zu stammen. Unterschreibt man, folgt ein paar Tage später eine saftige Rechnung. Wir zeigen Ihnen, was Sie tun können.

 

Die hinterhältige Masche der Registerhaie

Sog. Registerhaie und Adressbuchschwindler versuchen überwiegend kleineren Unternehmen teure Einträge in nutzlosen Branchenregistern zu verkaufen. In den meisten Fällen kontaktieren sie die Firmen per Brief oder Fax, seltener auch telefonisch. Das Schreiben wirkt offiziell und das Layout ist dem einer bestehenden Behörde meist sehr ähnlich: Man denkt, es handle sich um ein Schreiben vom Handelsregister, Branchenverzeichnis oder Telefonbuch. Die Empfänger werden häufig aufgefordert, Ihre Adresse zu überprüfen und das Formular zurückzusenden. Andere senden einen bereits ausgefüllten Einzahlungsschein mit. Doch im Kleingeschriebenen verbirgt sich eine Kostenfalle, denn einige Tage später flattert eine hohe Rechnung ins Haus und erst jetzt realisiert man, dass man einen Vertrag abgeschlossen hat. Weigert man sich, diese zu bezahlen, drohen manche Registerhaie mit einer Betreibung.

Was können Sie tun?

Vorsicht ist besser als Nachsicht! Schauen Sie darum die Schreiben jeweils genau an und weisen Sie auch ihre Mitarbeiter darauf hin. Lesen Sie immer die AGB. Klären Sie im Zweifel ab, ob es sich um ein seriöses Schreiben handelt. Falls nicht, können Sie es entsorgen.

Haben Sie den Vertrag bereits abgeschlossen und eine Rechnung erhalten, müssen Sie den Vertrag unverzüglich mittels eingeschriebenem Brief anfechten. Berufen Sie sich dabei auf Grundlagenirrtum oder absichtliche Täuschung. Weitere Korrespondenz des Registerhais können Sie dann ignorieren.

Im Falle einer Betreibung müssen Sie innert 10 Tagen Rechtsvorschlag erheben. Und helfen Sie anderen, indem Sie den Registerhai wegen unlauterem Wettbewerb mit diesem Formular dem Staatssekretariat für Wirtschaft SECO melden.

 

Haben Sie eine innovative Geschäftsidee, die Sie gerne umsetzen möchten? Die Experten von STARTUPS.CH stehen Ihnen gerne zur Verfügung und begleiten Sie in berufliche Selbständigkeit.

» Recht und Rechtsformen» Online Gründen

Wollen Sie eine Firma gründen? STARTUPS.CH ist der Schweizer Marktleader im Bereich Firmengründungen. Wir bieten Neugründern eine persönliche Beratung vor Ort, Businessplanberatung und eine professionelle Online-Gründungsplattform.

Erfahren Sie hier 9 Gründe warum Sie Ihre Firmengründung über STARTUPS.CH realisieren sollten.

Neuer Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht Pflichtfelder sind * markiert