Voraussetzungen für die Unterstützung durch die Arbeitslosenversicherung
Um bei der Planung einer selbständigen Erwerbstätigkeit von der Arbeitslosenversicherung (ALV) unterstützt zu werden, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. (Hier finden Sie den Blogbeitrag zu den verschiedenen Unterstützungsmassnahmen der ALV.)
Versicherte können Unterstützung beanspruchen wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
1. Berechtigung für den Bezug von Arbeitslosenentschädigung
In den 2 Jahren vor der Arbeitslosigkeit müssen Sie während mindestens 12 Monaten als Arbeitnehmer Arbeitslosenversicherungsbeiträge bezahlt haben oder von der Erfüllung der Beitragszeit befreit sein.
2. Arbeitslosigkeit ohne eigenes Verschulden
Die letzte Anstellung darf nicht gekündigt worden sein, um sich selbständig zu machen.
3. Mindestens 20 Jahre alt
4. Vorlegen eines Geschäftskonzeptes zur Aufnahme einer wirtschaftlich tragfähigen und dauerhaften selbständigen Erwerbstätigkeit
Je nach Kanton werden teilweise weitere Voraussetzungen gefordert. Z.B. verlangt der Kanton Zürich zusätzlich einen Nachweis von angemessenen Kenntnissen in der Geschäftsführung oder zumindest die Unterstützung durch eine geeignete Fachperson.
Weitere Voraussetzungen für die Verlustrisikogarantie:
– Nachweis angemessener beruflicher Kenntnisse im angestrebten Tätigkeitsfeld;
– Nachweis angemessener Geschäftsführungskenntnisse;
– Vorlage eines ausgearbeiteten Projektes (Businessplan);
– Detaillierte Unterlagen über Kapitalbedarf und Finanzierung (Businessplan);
– Zusage einer Bank für einen Kredit unter Vorbehalt der Gewährung einer Bürgschaft durch eine Bürgschaftsgenossenschaft (inkl. Kontaktperson).
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