Voraussetzungen für die Gründung einer GmbH
Die Voraussetzungen für die Gründung einer GmbH werden durch das Obligationenrecht (OR) definiert. Grundsätzlich kann jede handlungsfähige Person eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründen.
Voraussetzungen für die Gründung einer GmbH
Die GmbH entsteht mit dem Eintrag in das Handelsregister. Um eine Handelsregisteranmeldung vornehmen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Firmengründer müssen bei der Anmeldung folgendes beachten: Die Statuten für die GmbH müssen schriftlich vorliegen, die Geschäftsführer sowie die Revisionsstelle müssen bestellt sein.
Mindestkapital und Personenanzahl
Für die Gründung einer GmbH muss ein Kapital von mindestens CHF 20’000 vollständig liberiert sein (Art. 773 OR). Die einzelnen Stammanteile müssen einen Nennwert von mindestens CHF 100 aufweisen und müssen zum Nennwert ausgegeben werden. Als Stammkapital kann sowohl Bar- als auch eine Sacheinlage eingebracht werden.
Eine einzelne Person kann eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen. Selbstverständlich können aber mehrere Personen gemeinsam eine GmbH gründen. Auch juristische Personen können eine GmbH gründen. Massgeblich ist hierfür Artikel 775 OR.
Zweck und Name
Der genaue Zweck der GmbH muss in den Statuten umschrieben werden. Der Firmennamen kann frei gewählt werden. Zu beachten ist hier allerdings, ob bereits eine andere Gesellschaft denselben Namen gewählt hat. In diesem Fall wäre der geplante Namen nicht mehr verfügbar und die Gründer wären gezwungen einen anderen Namen zu suchen. Firmennamen die Anlass geben zur Täuschungen oder die nicht den Tatsachen entsprechen sind verboten. In jedem Fall muss als Zusatz des Firmennamens die Abkürzung “GmbH” angefügt werden.
Mehr zum Thema GmbH erfahren Sie auf unserer Homepage.
Weitere Informationen zur GmbH
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Guten Tag
Muss das “GmbH” auch im Logo sichtbar sein (Wort-Bild-Marke), oder reicht es, wenn es bei der Adresse, im Impressum,… steht?
Guten Tag
Ich meine Partner geschaeften in Italien, moechten aber eine weitere Geschaeftstaetigkeit mittels einer GmbH in der Schweiz eroeffnen. Koennen Auslaender eine GmbH in CH eroeffnen? Gibt es Unterschiede im Gruendungsprozess?? Welche?? Muessen bestimmte Voraussetzunger erfuellt sein (bspw. ist der Wohnsitz in CH eines Partners/Geschaeftsfuehrers voraussetzung?).
Herzlichen Dank im Voraus fuer den Support
Vincenzo
Guten Tag Vincenzo
Grundsätzlich ist es möglich für Ausländer in der Schweiz eine GmbH oder auch AG zu gründen. Für die Gründung muss jedoch ein Geschäftsführer mit Einzelunterschrift seinen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Der Gründungsprozess bleibt der Selbe.
Die Schwestergesellschaft von STARTUPS.CH bietet einen Domizil- als auch einen Geschäftsführerservice an. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn Sie Hilfe bei der Gründung benötigen, können Sie ein hier ein Beratungsgespräch vereinbaren oder auch eine unverbindliche Offerte berechnen lassen.
Beste Grüsse
Nadja Mehmann
HALLO
wie meinen Sie genau mit dem: Als Stammkapital kann sowohl Bar- als auch eine
Sacheinlage eingebracht werden.
heisst es das ich mein Auto auch als Stammkapital bei dem bak angeben kann?
Liebe Grüsse Anes
Guten Tag
Sie dürfen Ihr Fahrzeug als Sacheinlage in Ihre Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) einbringen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unsere Blogkategorie “Sacheinlage & Sachübernahme”.
Freundliche Grüsse
Simon Jakob
Kann eine ausländische Ltd. als Holding eine GmbH in der Schweiz gründen?
Angestellt wäre am Anfang nur ein Geschäftsführer, der ebenfalls der Geschäftsführer der Ltd ist und ebenfalls im Ausland wohnt. Ein Office in der Schweiz kann selbstverständlich angemietet werden.
Guten Tag
Für die Gründung einer GmbH in der Schweiz muss zwingend mindestens ein Geschäftsführer wohnhaft in der Schweiz sein und es bedarf ein Rechtsdomizil in der Schweiz.
Freundliche Grüsse
Lorena Belardo
Guten Tag
Ab wann lohnt sich nebenberuflich eine Trading GmbH zu gründen?
(Geschäftszweck: Handel mit Wertschriften aller Art, ausschliesslich mit eigenem Vermögen auf eigene Rechnung.)
Freundliche Grüsse
Max
Guten Tag
Die Gründung einer GmbH empfiehlt sich insbesondere dann, wenn Sie ihre persönliche Haftung reduzieren möchten.
Freundliche Grüsse
Simon Husi
Hallo
eine Frage eines Kunden
Er möchte sich abmelden von der CH, da er auf Weltreise geht. Somit ist er ja Staatenlos.
Nun möchte er aber eine GmbH gründen und auf der Weltreise bereits div. Einkäufe tätigen. Dass wenn er zurück kommt, schon etwas weiter ist. Die Einkäufe mit den Rechnungen sollten auf die GmbH lauten.
Nun kann er die GmbH gründen, wenn sein Vater ebenfalls als Gesellschafter drin ist. Sein Vater hat Wohnsitz in der CH. Der Vater hätte einfach den minimalsten Betrag an Anteile. Nach der Weltreise wird dann der Vater ganz raus sein.
Theoretisch müsste er jedes Mal sich in den Ländern die er bereist sich anmelden und dem HR-Amt die Änderungen durchgeben, Beglaubigen lassen, usw… was ja nicht wirklich viel Sinn Macht. Ohne eine Adresse irgendwo auf der Welt eine Firma zu grünen, geht ja nicht.
– Also würde man ihm empfehlen, sich angemeldet zu lassen in der CH und dann die Steuern zahlen und Krankenkasse usw… (was ja sein Grund ist für die Abmeldung – Geld Sparen)
– Das ganze sein zu lassen, und starten wenn er wieder in der CH angemeldet ist.
Oder habt Ihr da eine andere Lösung.
LG
Guten Tag
Ich empfehle Ihnen ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, um diese konkrete Situation zu besprechen.
Beste Grüsse
Tanja Balseiro