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Versicherungsbeiträge der Ausgleichskasse für das Jahr 2013

Die Versicherungsbeiträge der Ausgleichskasse für das Jahr 2013 unterliegen diversen Anpassungen. Folgend wird eine Auflistung vorgenommen.



 

Höhere Grenzbeiträge der sinkenden Beitragsskala für Selbständigerwerbende

Die untere Grenze des jährlichen Erwerbseinkommens für Selbständigerwerbende liegt ab dem 1. Januar 2013 neu bei CHF 9’400.00. Die obere Grenze ist neu bei CHF 56’200.00 angesiedelt.

Höhere Mindestbeiträge und höhere Höchstbeiträge an AHV/IV/EO

Der Mindestbeitrag für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige liegt ab cem 1. Januar 2013 neu bei CHF 480.00. Der Höchstbeitrag für Nichterwerbstätige liegt bei CHF 24’000.00.

Höhere Grenzbeträge in der obligatorischen beruflichen Vorsorge

Dei Eintrittsschwelle bzw. der Mindestjahreslohn liegt neu nicht mehr bei CHF 20’880.- sondern bei CHF 21’060.00. Der minimale koordinierte Lohn liegt bei CHF 3’510.00 und der Koordinationsabzug bei CHF 24’570.00. Die obere Limite des Jahreslohns beziffert CHF 84’240.00.
 

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