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Verluste und Verlustverrechnung einer GmbH oder AG im Schweizer Steuerrecht

Im Schweizer Steuerrecht gilt für juristische Personen (AG, GmbH) das sogenannte Massgeblichkeitsprinzp. Das bedeutet, dass grundsätzlich die Erfolgsrechnung und Bilanz am Ende des Geschäftsjahres als Grundlage für die Steuererklärung und somit auch die Steuerberechnung dienen.

Somit kann man den Steuerbetrag ermitteln, indem man den Gewinn mit dem für Kanton und Bund massgebenden Steuersatz multipliziert (zum Steuersatz vgl. früheren Blogbeitrag).

Gerade in der Gründungs- und Wachstumsphase eines Unternehmens kann es aber zu Verlusten kommen. Was nun? Macht man alles richtig, kann man diese Verluste später steuerlich ideal nutzen. Die gemachten Verluste können nämlich in den folgenden sieben Jahren mit Gewinnen verrechnet werden, wodurch der steuerbare Gewinn reduziert wird und somit Steuern gespart werden können.

Dazu ein Beispiel: Die InternetServices GmbH wurde 2000 gegründet und musste zu Beginn viel Aufbauarbeit leisten. Darum machte die Gesellschaft 2000 – 2005 jährlich rund CHF 15’000 Verlust. Im Jahr 2006 kann die InternetServices GmbH zum ersten mal einen kleinen Gewinn von CHF 1’000 ausweisen. Von diesem kann sie nun aber steuerlich den Verlust aus dem Jahr 2000 (CHF 15’000) abziehen, sie macht also aus steuerlicher Sicht keinen Gewinn (CHF 1’000 – CHF 15’000 = Gewinn von CHF 0 für 2006; es bleiben als restliche Verluste aus dem Jahr 2000 noch CHF 14’000) und muss darum 2006 auch keine Gewinnsteuern bezahlen. 2007 läuft das Geschäft hervorragend und die Gesellschaft macht CHF 18’000 Gewinn. Sie kann nun mit diesem Gewinn die übrig gebliebenen Verluste aus dem Jahr 2000 verrechnen ( CHF 18’000 – CHF 14’000= CHF 4’000). Somit sind die Verluste aus dem Jahr 2000 alle verrechnet. Nun kann sie damit beginnen, die Verluste aus 2001 zu verrechnen (CHF 4’000 – CHF 15’000 = Gewinn von CHF 0 für 2007; es bleiben als restliche Verluste aus dem Jahr 2001 noch CHF 11’000). Wiederum muss die InternetServices GmbH keine Gewinnsteuern zahlen. Dieses Beispiel kann fortgesetzt werden bis sämtliche Verluste verrechnet sind.

Besonders wichtig ist, dass (wie bereits erwähnt) Verluste nur sieben Jahre lang verrechnet werden können. Fällt also erst im Jahr neun erstmals ein Gewinn an, sind die Verluste aus dem ersten Jahr verfallen und können nicht mehr steuerlich berücksichtigt werden. Auch besonders wichtig ist es, der Steuererklärung jährlich eine Aufstellung über die angehäuften Verluste der vergangenen sieben Jahre beizulegen und genau aufzuzeigen, wann man welche Gewinne mit welchen Verlusten verrechnet.

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7 Kommentare zu “Verluste und Verlustverrechnung einer GmbH oder AG im Schweizer Steuerrecht

  1. Pingback: Muss ich 2009 schon einen Jahresabschluss erstellen wenn ich erst diese Jahr gegründet habe? (verlängertes oder verkürztes Geschäftsjahr) | STARTUPS.CH - clever gründen

  2. Guten Tag
    Wir sind eine neue textilreinigung also haben wir eine Firma gegründet und nach 4 Monaten haben wir erfahren das hier in Dietikon wird eine grosse Baustelle und das dauert 2-3 jahren und sofort die Kunde haben kein Lust mehr hier zu kommen es ist sehr schwer für mich gleich in Start so was passieren. Also wir sind nicht mehr in dem Zustand Miete oder irgendwas zu leisten.Bitte wenn sich uns helfen können mit irgendwelchen Ideen oder …
    Danke und freundlichen Grüssen
    B.Salltakaj

    • Guten Tag Frau Salltakaj

      Bitte entschuldigen Sie, jedoch sind wir für Lösungsvorschläge und Ideen nicht die richtige Anlaufstelle für diese Situation.
      Im Falle, dass Ihre GmbH oder AG bereits überschuldet ist, sind Sie verpflichtet, dies beim Konkursgericht zu melden, um das Konkursverfahren zu eröffnen.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  3. Guten Tag

    In Ihrem Beitrag schreiben Sie “Fällt also erst im Jahr acht erstmals ein Gewinn an, sind die Verluste aus dem ersten Jahr verfallen und können nicht mehr steuerlich berücksichtigt werden.” In verschiedenen Wegleitungen der kantonalen Steuerämter steht aber folgendes “Vom Reingewinn können Verluste aus sieben der Steuerperiode vorausgegangenen Geschäftsjahren abgezogen werden”. Auch in Ihrem Beispiel schreiben Sie, dass die Firma InternetServices GmbH die Gewinne des Jahres 2007 (= achtes Geschäftsjahr) noch mit den Verlusten von 2000 (= erstes Geschäftsjahr) verrechnen kann. Was stimmt nun?

    Freundliche Grüsse

    Stève Mérillat

    • Guten Tag

      Sie können Verluste aus den sieben der Steuerperiode vorangegangenen Geschäftsjahren verrechnen. Für Gewinne in der Steuerperiode 2019 kann man somit Verluste bis 2012 verrechnen.

      Freundliche Grüsse

      Kassra Palenzona

  4. Hallo
    Wenn man z.b. im 2020 einen Verlust von 100`000 hat und im 2021 einen Gewinn von 50`000. Dann muss man im 2021 keine Steuern zahlen.
    Frage: Kann man im 2021 trotzdem einen Spende Abzug von 20% vom Reingewinn machen oder wird so eine Spende als verdeckte Ausschüttung klassifiziert da es kein Gewinn hat?
    Vielen Dank

    • Guten Tag
      Für spezifische Steuerfragen rate ich Ihnen, einen Spezialisten/in in diesem Gebiet zu konsultieren. Diese können ihnen die Fragen exakt beantworten.
      Freundliche Grüsse
      Nicole Eberle

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