Verluste nach der Gründung – steuerliche Verrechenbarkeit mit künftigen Gewinnen (GmbH oder Aktiengesellschaften (AG))
Verluste der ersten Geschäftsjahre einer GmbH oder Aktiengesellschaft (AG) können mit künftigen Gewinnen verrechnet werden. In der Regel ist die Verrechenbarkeit von Verlusten mit künftigen Gewinnen über einen Zeitraum von sieben Jahren möglich.
In machen Kantonen ist eine separate Aufstellung dieser Vorjahresverluste zu führen und der Steuererklärung beizulegen. Andere Kantone haben bereits in der Steuererklärung eine ensprechende Aufstellung – diese ist in diesen Fällen auszufüllen.
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