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Der Verein

Der Verein ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) ab Art. 60 geregelt. Ein Verein ist ein Zusammenschluss von Personen und/oder Gesellschaften, welche gemeinsam einen gemeinnützigen, nichtwirtschaftlichen Zweck verfolgen wollen.

Der Verein

 

 

 

 

 

 

 

Das heisst, der Zweck des Vereins muss gemeinnützig sein. Grundsätzlich zulässig sind gesellige, politische, wissenschaftliche oder wohltätige Zwecke, wie beispielsweise “Organisation von Sportveranstaltungen für Kinder”.

Nicht erlaubt wäre beispielsweise   “Zweck des Vereins ist es, für seine Mitglieder finanzielle Vorteile zu erwirtschaften”. Dabei gilt es aber zu beachten, dass es einem Verein durchaus erlaubt ist,  ein sogenanntes “nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe” zu betreiben. Dies jedoch nur als Mittel um seinen Zweck zu erreichen. Zur Illustration ein paar Beispiele:

  • Ein Verein mit dem Zweck des Tierschutzes darf ein vegetarisches Restaurant betreiben und mit allfälligen Gewinnen seine Kampagnen finanzieren.
  • Ein Sportverein darf am jährlichen Dorffest eine Bar führen um seine Vereinskasse aufzubessern.
  • Ein Verein zur Unterstützung blinder Menschen darf gegen eine Gebühr Kurse für Blindenhunde anbieten.
  • Ein Verein der Spanienfreunde darf ein Clubhaus mit Restaurant als Treffpunkt für seine Mitglieder und Freunde führen.
  • Martin, Melanie und Mirko wollen einen Verein gründen, der mir ihrem freien Vermögen Börsengeschäfte machen soll um nebenbei etwas dazu zu verdienen. Das ist nicht erlaubt.
  • Die drei oben genannten dürfen auch keinen Verein gründen nur um gemeinsam ein kleines Unternehmen zu führen.

Etwas vereinfacht gesagt kann man Folgendes festhalten: Wollen die Vereinsgründer ihren Lebensunterhalt oder einen Teil davon durch Einnahmen des Vereins generieren, wäre das wohl kaum zulässig. Dazu muss eine Organisationsform aus dem Obligationenrecht (z.B. Einzelfirma, Kollektivgesellschaft, GmbH oder AG) gewählt werden.

Führt ein Verein ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe, hat er sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Dies hat zur Folge, dass auch die Regeln der kaufmännischen Buchführung eingehalten werden müssen (eine einfache “Milchbüchleinrechnung” o.ä. genügt dann nicht mehr).

Für Schulden haftet nur das Vereinsvermögen. Dies gilt auch wenn kein Mitgliederbeitrag festgesetzt wurde. 

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112 Kommentare zu “Der Verein

  1. wer leitet bei einem Gewerbeverein di Versammlung bis zum Schluss der Gv?

    Ich bin Vizepräsident und habe den Verein interimistisch bis zur nächsten GV übernommen.

    Der Revisor ist der Meinung ich müsste nach der Revison das Feld dem Revisor überlassen, damit er die Gv zu Ende führen könne

    Ich bin der Meinung, dass der Vize die GV zu Ende führen kann.

    Was ist gemäss OR korrekt?

    Ein Vize der sich für den Verein seit 12 Jahren nachweislich verdient gemacht hat.

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüssen
    Elio Camponovo
    Präsident ad interim
    Gewerbeverein Kreis 5 Zürich-West

    • Guten Tag

      Meines Erachtens muss der Vorsitzende des Vereins nicht zwingend der Präsident sein und somit kann der Vositzende die Versammlung zu Ende führen, auch wenn seine Funktion als Präsident ändert. Weiter kommt es auch darauf an ab wann der neue Präsident im Amt sein soll.

      Freundliche Grüsse

      Walter Regli

  2. Wäre es nicht möglich einen Verein zu gründen, bei dem man Dienstleistungen anbietet (als Mittel zum Zweck), um mit dem Gewinn den man erwirtschaftet dem Vereinszweck nachzugehen; Der Vereinszweck sind aber die Dienstleistungen; Diese werden von den Vereinsgründer angeboten und ausgeführt und die Vereinsgründer bzw. Arbeiter verdienen so ihren Lbensunterhalt? Das stellt ja jede Organisationsform aus dem Obligationenrecht in Frage.

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

    Freundliche Grüsse Kasimir Schuler

    • Grüezi Herr Schuler

      Nein, das ist nicht möglich, da der Verein dann nicht mehr einen gemeinnützigen Zweck verfolgt, sondern nach Gewinn strebt. Der Verein darf keiner wirtschaftlichen Aufgabe nachgehen, sondern muss einen politischen, wissenschaftlichen, wohltätigen, geselligen oder religiösen Zweck verfolgen.

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  3. darf ein verein einen lehrer oder coach zu einem festen honorar oder lohn anstellen wenn der lehrer selber disem verein angehört?

    • Grüezi Frau Wildi

      Ja das ist ohne Probleme möglich. Ein Verein ist zwar gemeinnütziger Natur, kann aber auch Arbeitnehmer beschäftigen. Wichtig ist, dass Sie den Verein im Handelsregister anmelden, sofern dieser ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt (Art. 61 Abs. 2 ZGB).

      Freundliche Grüsse

      Deborah Rosser

  4. Guten Tag,

    Ich betreibe nebenerwerblich einen Computer Support Dienst und gebe auch Schulungen.
    Nun Spiele ich mit dem Gedanken einen Verein zu Gründen und für die Mitglieder Reduzierte Preise anzubieten sowie vor allem Schulungen für Pensionierten unter den Preisen von pro senectute anzubieten. Der Zweck des Vereins ist das man sich auf der Platform kostenlos gegenseitig helfen kann und nur wen man nicht weiter kommt den vergünstigten vor Ort Support in Anspruch nimmt.
    Der Verein ist nicht Gewinn Orientiert und soll zur gegenseitigen selbsthilfe helfen.

    Gilt die beschriebene tätigkeit schon als Kaufmänisch geführt und muss ich einen HR Eintrag machen?

    Wie ist es wegen der MwsT? Kann man als Verein der MwsT Unterstellen?

    Freundliche Grüsse

    • Grüezi Herr Schaub

      Als ein kaufmännisch geführtes Gewerbe gilt eine selbständige, auf dauernden Erwerb gerichtete wirtschaftliche Tätigkeit. Da dies im von Ihnen geschilderten Sachverhalt m.E. der Fall ist, würde ich Ihnen empfehlen, den Verein im Handelsregister eintragen zu lassen. Als Verein können Sie sich auf für die MWST anmelden. Den Anmeldefragebogen finden Sie hier.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  5. Grüezi Herr Rosser

    Sowie ich das verstehe, darf mein Verein nebenbei ein Gewerbe führen, um die Vereinsziele, die allgemeinnützig sind unter dem Vorbehalt, dass keine Gewinne an die Mitglieder ausschüttet.
    Nehmen wir mal das Beispiel mit dem Restaurant vom Tierschutz Verein, muss der Verein einen HR Eintrag veranlassen, wenn die Gewinne maximal 100’000 im Jahr bleiben und somit nicht steuerpflichtig sind?
    Freundliche Grüsse
    Comandante

    • Guten Tag

      Sofern der Verein ein Restaurant führt, betreibt ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe und muss sich deshalb zwingend im Handelsregister eintragen lassen (Art. 61 Abs. 2 ZGB). Ob die Gewinne die Grenze von CHF 100’000.- im Jahr übersteigen oder nicht spielt dabei keine Rolle.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  6. Hallo
    Aktuell betreiben wir eine 24-Stunden-Betreuungsagentur, eigentlich ähnlich zu einer Spitex, einfach 24 Stunden und ohne Behandlungspflege. Mir ist die MwSt. ein Dorn im Auge und möchte nun einen Verein gründen. Geht das so ohne weiteres? Was muss ich speziell beachten? Wäre evtl. eine Stiftung die bessere Wahl?
    Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe im Voraus.

    • Guten Tag Frau Maag

      Sobald ein Verein ein kaufmännisch geführtes Gewerbe führt besteht die Pflicht zur Eintragung im Handelsregisteramt. Das heisst sobald die Organisation einen gewissen administrativen Aufwand beinhaltet und eine Organisation besteht, kann man von einem kaufmännischen Gewerbe ausgehen.
      Bezüglich der Mehrwertsteuer ist man befreit, sofern man ein nicht gewinnstrebiger, ehrenamtlich geführter Sport- oder Kulturverein oder als gemeinnützige Institution im Inland weniger als 150’000 CHF Umsatz/Jahr aus steuerbaren Leistungen erzielt. Unabhängig davon, ob Sie als Verein oder Stiftung organisiert sind ist es für die Merhwertsteuer relevant, inwiefern der Zweck ehrenamtlich oder gewinnstrebend ist.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  7. Guten Tag.

    Meine Frage konnte mir bisher noch niemand so richtig beantworten. Jeder behauptet was anderes.

    Wir haben einen Verein gegründet deren Aufgabe es ist mit mehreren verschiedenen Events im Jahr das Gesamtbild der Gemeinde Glarus Süd zu verbessern damit auch im Hinterland eine Möglichkeit besteht neue Leute kennen zu lernen und Leben ins Hinterland zu bringen.

    Der Verein ist gegründet und die Statuten sind erfasst.

    Jetzt meine Frage.

    Was muss ich beachten beim Verkauf von Alkohol innerhalb des Vereinslokals an Mitglieder des Vereins? (Nur mit Mitgliederausweis)

    Was Brauche ich für den Ausschank und Verkauf von Alkohol an Vereinsmitglieder?

    Der Jugendschutz wird dabei eingehalten.

    Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.

    Freundliche Grüsse Ehrensperger Thomas

    • Guten Tag

      Grundsätzlich benötigen Sie gemäss Alkoholgesetz für jeglichen Verkauf von Alkohol eine Bewilligung. Am besten wenden Sie sich mit Ihrer Frage an das Justiz- und Polizeidepartement des Kantons Glarus.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  8. Guten Tag startups.ch Blog

    Ich möchte gerne einen wohltätigen Verein gründen, welcher aktiv spenden eintreibt. Ich nehme an bei Schenkungen muss man einen Verein als solchen im Handelsregister eintragen lassen? Wir sammeln spenden und zahlen Gelder aus für Hilfsprojekte.

    Können Sie uns kurz sagen, wie hier die Rechtslage ausschaut?

    Müssen wir unter 100’000 Spendengelder diese dem Steueramt melden, respektive eine ordentliche Buchführung machen?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Mfg,
    Esther Bolliger

    • Guten Tag Frau Bolliger

      Sofern der Verein kaufmännisch organisiert ist, muss er im Handelsregister eingetragen werden. Zudem ist dann auch eine ordentliche Buchführung zu machen.

      Gerne sind wir Ihnen bei der Gründung Ihres Vereins behiflich. Am besten setzen Sie sich mit uns unter 052 269 30 80 in Verbindung.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  9. Sehr geehrtes Team,

    Ich habe vor 2 Jahren einen Verein gegründet, welcher eine Schule in Indien finanziell unterstützt. Nun, plane ich ein Sozialunternehmen zu gründen, bei welchem der ganze Reingewinn (Nach Bezahlung der Löhne und Adminkosten) an das Projekt in Indien (und weitere Non-Profit Projekte) gespendet wird. Müssen hierbei die Einnahmen versteuert werden oder sind sie steuerfrei, da sie direkt an die Hilfsprojekte fliessen? Kann diese Firma auch international tätig sein?

    Ich freue mich auf eine Antwort.

    Freundliche Grüße

  10. Sehr geehrte Damen und Herren

    Gerne möchte ich eine Internetseite erstellen mit gemeinnützige Informationen und Zwecke. Für meinen Aufwand und die Recherchen möchte ich entweder eine Spendenmöglichkeit anbieten oder Werbung auf meiner Seite anbieten.

    1. Frage ist, welche Möglichkeiten bietet sich mir? Ist eine Vereinsgründung zwingend bei Spenden oder kann ich das Hobbymässig starten?

    2. Ob ich Spenden auf der Strasse dafür sammeln darf, wäre evt. eine weitere Option und eine weitere Frage an Sie.

    3. Evt. würde ich auch gerne Dienstleistungen anbieten im Sinne von “Hilfe zur Selbsthilfe”.

    4. Macht ein Verein überhaupt Sinn bzw. habe ich dadurch Vorteile? Angeblich braucht man auch mehrere Personen, damit ein Verein gegründet werden kann, ehrlich gesagt wäre mir lieber alleine, da zuviele Köche den Brei verderben könnten.

    5. Darf ich mir als Verein einen Lohn auszahlen lassen für meine Arbeit? Wie hoch darf der sein?

    weitere Infos zu meiner Situation:
    Zur Zeit bin ich stellensuchend aufm RAV und falls ich nicht bald etwas finde, werde ich in einigen Monaten aufs Sozialamt gehen müssen.

    Da alles sehr kompliziert gemacht ist, spiele ich mit dem Gedanken die Seite ohne Spenden und ohne Werbung und ohne Dienstleistungen zu betreiben, falls es keine Möglichkeit gibt. Die Kosten und der Aufwand würde ich demnach für mein Vorhaben(Hobby) alles selbst tragen.

    Herzlicher Gruss und besten Dank für eine Antwort und für jede Teilantwort.
    Damian

    • Guten Tag Damian

      Eine Vereinsgründung in diesem Sinne ist nicht zwingend, resp. entsteht ein Verein, der sich wohltätigen Zwecken widmet sobald der Wille besteht, als Körperschaft zu bestehen. Bezüglich der Spendensuche auf öffentlichem Grund bitte wir Sie, direkt mit der zuständigen Gemeindeverwaltung Kontakt aufzunehmen. Welche Rechtsform geeignet ist kann nicht pauschal gesagt werden. Gerne besprechen wir die im Einzelfall mit Ihnen. Wir würden uns freuen, Sie an einem unserer Standorte für ein Beratungsgespräch begrüssen zu dürfen.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  11. Guten Tag,

    Bei der Gründung eines Vereins für eine Theatergruppe, die Anlässe und Kurse organisiert, stellt sich folgende Frage:
    1. kann der künstlerische Leiter gleichzeitig Präsident sein und Lohn für das Amt des künstlerischen Leiters beziehen?
    2. Gilt der Verein als kaufmännisch organisiert, wenn er Lohn an eben den künstlerischen Leiter auszahlt? damit würde dann ein Eintrag ins Handelsregister notwendig…..

    Besten Dankd für Ihre Antwort und freundliche Grüsse
    Monica Pongratz

    • Grüezi Frau Pongratz

      Die erste Frage kann klar mit ja beantwortet werden. Der Präsident des Vereins kann ohne Weiteres auch vollamtlich und entgeltlich für den Verein tätig sein.
      Ob ein kaufmännisch geführtes Gewerbe besteht und somit ein Handelsregistereintrag erfoderlich ist, hängt davon ab, ob Umsatz erzielt wird, wieviele Beziehungen zu Lieferanten und Verkaufsstellen bestehen. Zudem wird auf den Personalbestand und das Lohnvolumen abgestellt.

      Gerne unterstützt Sie STARTUPS.CH bei der Gründung Ihres Vereins. Am besten rechnen Sie Ihre Offerte online oder vereinbaren ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  12. Bleibt ein Verein mit nur einem Mitglied bestehen, wenn aus einem Verein das zeweitletzte Mitglied austritt, das verblebende Mitglied den Verein in der Hoffnung auf neue Mitglieder aber erhalten will und selber dem Vorstand angehört (die Statuten lassen einen Vorstand mit nur einem Vorstandsmitglied zu)?

  13. Grüezi Miteinander

    Wir wollen einen Verein gründen mit dem Zweck, “Vermittlung kultureller Inhalte und deren Förderung” wobei unser derzeitiger Fokus auf der Förderung von unkonventioneller Musik liegt.
    Es wird auf ein kaufmännisches Gewerbe hinauslaufen, denn wir benötigen Geldmittel um Musik zu veröffentlichen, sprich fördern, zu können. Das heisst, wir produzieren Tonträger (dazu machen wir Verträge mit den Musikern) und Managen/Promoten die Musiker (auch dazu werden Verträge abgeschlossen). Geht das?
    Die Gelder die wir daraus erwirtschaften, werden wieder in weitere Musikprojekte gesteckt. Ist der Verein da das Richtige für uns?
    Des Weiteren schicken wir die Musiker auch auf Tournee, wozu wir Fördergelder beantragen. Wenn etwas der Fördergelder übrig bleibt, zahlen wir sie hälftig an den Verein und den Musiker. Wäre das korrekt?
    Wenn wir Parties veranstalten, an denen “unsere” Musiker spielen, wird auch dieses Geld wieder zum Förderungszweck eingesetzt werden. Richtig so?
    Auch wollen wir dem Vorstand irgendwann einen Lohn auszahlen können oder auch Leute anstellen können. Geht das?

    Herzlichen Dank für die Beantwortung unserer Fragen
    Jennifer

    • Guten Tag Jennifer

      Grundsätzlich können Sie einen Verein gründen, welcher ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt. Müssen diesen aber im Handelsregister eintragen lassen.

      Ich empfehle Ihnen jedoch ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, damit sämtliche Fragen detailliert geklärt werden können. Sie können hier ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  14. Guten Tag
    meine Frage zum Thema Vereins Gründung.
    Wir betreiben einen Wochen Marktstand in unserer Stadt.
    können wir einen Verein gründen zur Erhaltung dieses Marktstandes, obwohl wir beim betreiben des Standes einen Lohn bekommen?
    wenn nein? was wäre eine bessere Lösung als ein Verein?
    merci viel mol

    • Guten Tag

      Auch ein Verein kann Arbeitnehmende beschäftigen und diesen einen entsprechenden Lohn auszahlen. Da Sie mit einem Marktstand jedoch einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen, ist für den Betrieb des Marktstandes eine GmbH oder eine Personengesellschaft wohl sinnvoller. Sie können diese dann auch neben dem Verein laufen lassen, welcher vor allem auf die Erhalung des Marktes abzielt.

      Gerne sind wir Ihnen bei der Wahl der richtigen Rechtsform behilflich. Sie können entweder online eine Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  15. Grüezi

    Gemäss Statuten heisst ein Verein “Verein Beratungsstelle für Familien” und ist auch so im HR eingetragen. Es sind ausgebildete Sozialarbeiter angestellt, welche die Beratungsstelle betreiben. Wir möchten im HR den Namen ändern in “Beratungsstelle für Familien”, weil u.E. der Begriff Verein eher mit Sport als mit einer professionellen Beratungsstelle verbunden ist.
    Geht das, dass im Vereinsnamen der Begriff “Verein” weggelasssen wird?

    Freundliche Grüsse

    U. Hermann

    • Guten Tag Herr Hermann

      Dies ist kein Problem. Ein Verein muss den Zusatz “Verein” nicht zwingend im Namen aufweisen. Sie können den Verein demnach ohne Probleme umbenennen, sofern die Vereinsversammlung dem zustimmt.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  16. Pingback: Die Organisation des Vereins nach Schweizer Recht | STARTUPS.CH - clever gründen

  17. Pingback: Was für Rechte haben Vereinsmitglieder? | STARTUPS.CH - clever gründen

  18. Pingback: Was für Pflichten haben Vereinsmitglieder? | STARTUPS.CH - clever gründen

  19. Pingback: Wie gründet man einen Verein nach Schweizer Recht? | STARTUPS.CH - clever gründen

  20. Guten Tag zusammen,
    ich führe seit einiger Zeit eine Musikband (Bereich Rock) und um unser Equipment und unsere Bühnenbeleuchtungen etc. zu finanzieren, sind wir am überlegen ob es möglich ist, dieses mit kleinen Festen (vielleicht einmal pro Monat?) mit einem Barbetrieb oder ähnlich für einen Bekanntenkreis zu machen. Jedoch finde ich hier nur schwer Grundlagen ob dies geht oder was alles getan werden muss…

    Für eine kleine Aufzählung was es hierfür benötigt oder ob dies so geht würde ich mich sehr freuen 🙂

    Mit freundlichen Grüssen
    M. Schmuckli

    • Guten Tag Herr Schmuckli

      Grundsätzlich bestehen verschiedene Möglichkeiten, wie Sie sich als Band organisieren können. Einerseits besteht die Möglichkeit, einen Verein zu gründen und so beispielsweise auch ein Konto eröffnen zu können, welches nicht auf ein Bandmitglied lautet. Andererseits kann auch eine kapitalorientierte Gesellschaft gegründet werden wie beispielsweise eine GmbH. Um die Feste zu organisieren hängt es davon ab, ob dies kommerziell geschehen sollte oder ob es ein Fest für Freunde ist. Je nachdem sind auch Bewilligungen notwendig, z.B. für Alkoholausschank oder Anbieten von gastronomischen Produkten. Um die Situation genau zu besprechen stehen wir Ihnen gerne an unseren Standorten für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  21. Grüezi
    Wir möchten einen grossen Sportevent organisieren und überlegen uns nun in welcher Form wir dies machen möchten. Verein vs. GmbH. Zweck ist die Organisations des Events. Dazu werden auch ein oder zwei Personen angestellt. Geld damit zu verdienen ist nicht unsere Absicht. Im Falle eines Gewinns soll dieser dann aber trotzdem unter den Mitgliedern aufgeteilt werden. Sehen Sie eine Vereinsgründung hierfür als angebracht?

    • Guten Tag

      Es ist schwer, aufgrund Ihrer Informationen genau sagen zu können, welche Rechtsform für Sie geeigneter ist. Ein Verein ist denkbar, jedoch wäre auch die GmbH genauer zu analysieren. Gerne können Sie an einem unserer Standorte für ein persönliches Beratungsgespräch vorbeikommen um die Situation zu besprechen und so die beste Variante für Sie zu evaluieren.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  22. Grüäzi….

    vor einigen Wochen haben meine Freundin und ich unser Atelier in einer anderen Stadt (als wir wohnen) bezogen und eingerichtet. Wir wollen dort Kurse anbieten um unser Hobby und die Kosten der Miete zu finanzieren. Wir würden Kreativkurse für Gleichgesinnte anbieten. Nun dachte ich an eine Vereinsgründung… unsere Idee ist es, unsere kreativen Erfahrungen zu teilen und in geselliger Runde “Schönes” zu erarbeiten. Natürlich zahlen die Kursteilnehmer, da wir ja das Material besorgt haben und wir die Miete zahlen müssen.

    Ist dies zulässig unter diesen Bedienungen einen *kreativ* Verein zu gründen oder müssen wir ein Gewerbe anmelden?
    Wenn es als Gewerbe angemeldet werden muss, was kommen für Kosten auf uns zu und wie ist dies mit den Steuern zu handhaben? wir erzielen ja keinen Grossgewinn…
    Wir wollen keinen Grossgewinn erzielen, sondern lediglich unser Hobby finanzieren.

    ich danken mich im voraus für ihre zeit und anwort.
    freundliche Grüsse Evii

    • Guten Tag Evii

      Ein Verein ist dann eine gute Rechtsform, wenn ein nicht-wirtschaftlicher Zweck angestrebt wird. Ist dies vor allem das gesellige Beisammensein wäre dies eine Möglichkeit. Ist jedoch auch die Finanzierung und allenfalls sogar ein kleiner Gewinn für Sie beide vorgesehen müsste man sich überlegen, ob allenfalls auch eine Kollektivgesellschaft in Frage käme. Die Wahl der Rechtsform hängt jedoch von vielen verschiedenen Fragen ab. Gerne stehen wir Ihnen auch an unseren Standorten für ein persönliches Beratungsgespräch zur Verfügung, so dass individuell auf Ihre Situation eingegangen werden kann.

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  25. Salut
    Wir sind ein internationaler Freundeskreis in der Schweiz arbeitender Fachleute.
    Wir schaffen zusammen und fahren auch gemeinsam in Urlaub.
    Einige von uns leben auch permanent hier, mit schweizer Adresse natürlich.
    Wir beabsichtigen in unserem Lieblingsurlaubsland GR ehrenamtlich soziale Hilfe zu leisten indem wir in Patras eine “Suppenküche” gründen und sponsorn.
    Dazu möchten wir einen gemeinnützigen Verein hier in der Schweiz gründen,
    Was ist zu beachten, können wir hier ein Vereinskonto eröffnen und könen wir internationale Spenden auf dieses Vereinskonto annehmen?
    Vielen Dank
    Ben

    • Guten Tag Ben
      Da es sich um eine nicht wirtschaftliche Aufgabe handelt ist der Verein wohl die richtige Rechtsform für ihre Idee.
      Die Gemeinnützigkeit hat vor allem den Vorteil, dass der Verein eine Steuerbefreiung beantragen kann bei der Sitzgemeinde.
      Sobald der Verein gegründet ist sollte es auch kein Problem geben bezüglich einer Kontoeröffnung.
      Gerne unterstützen wir Sie bei der Gründung des Vereins, Sie können diesen direkt über unser Online-Tool in Auftrag geben oder an einem unserer Standorte für ein persönliches Beratungsgespräch vorbeikommen.

      Freundliche Grüsse
      Luzia Bachofner

  26. Guten Tag

    Ich bin im Vorstand eines gemeinnützigen Vereins. Vom Präsidium wurde ein wichtiger Vertrag einzeln unterschrieben, obwohl Doppelunterschrift Usus ist und gemäss Reglement für Finanzgeschäfte Doppelunterschrift notwendig ist. Dieser Vertrag weist einen rechtswidrigen Passus auf, ist ausserdem rückdatiert und erst dem Vorstand als Ganzes nach 8 Monaten präsentiert worden, jedoch ohne Detailangaben. Der Verein hat durch diesen Vertrag einen Schaden von mind. 40’000 erlitten. Der Verursacher ist ausserdem verschwägert mit dem Vertragsnehmer. Liegt hier eine Treuepflichtverletzung vor? Kann der Verein vom Verursacher Schadenersatz verlangen? Und in welchem Ausmass ?

    Freundliche Grüsse
    Max Moritz

    • Guten Tag

      Ihre Frage kann leider nicht pauschal beantwortet werden. Fraglich ist zuerst, ob das besagte Vorstandsmitglied gemäss Eintrag im Handelsregister resp. Reglement tatsächlich nur mit Kollektivunterschrift unterzeichnen darf oder was mit “Usus” genau gemeint ist. Grundsätzlich haften Vorstandsmitglieder in Form von Schadenersatz oder Genugtuung für Schäden, welche infolge einer nicht mit der nötigen Sorgfalt ausgeführten Tätigkeit beim Verein, einem Vereinsmitglied oder einem Dritten entstanden sind. Ob in Ihrem Fall tatsächlich eine Treuepflichtverletzung vorliegt, müsste anhand der genauen Fakten eruiert werden.

      Wir empfehlen Ihnen Ihnen im Zweifelsfall einen Rechtsanwalt beizuziehen oder den Fall bei Ihrer Rechtsschutzversicherung anzumelden.

      Freundliche Grüsse
      Deborah Rosser

  27. Guten Tag
    Ist es möglich einen Verein für Kinderbetreuung Region X zu gründen und darunter mehrere Institutionen wie Kindertagesstätte, Tageselternvermittlung, Nanyvermittlung, Spielgruppe zu führen. Ich nehme an dass hier dann verschiedene Betriebsrechnungen geführt werden, da einzelne sogar vom Kanton subventioniert werden. Ist das überhaupt erlaubt, dass unter einem Verein dann mehrere Betriebsrechnungen geführt werden?

    Vielen Dank für ihre Antwort.

    Freundliche Grüsse

    P. Meyer

    • Guten Tag

      Wir würden Ihnen eher empfehlen separate Aufwands- und Ertragskonten pro Geschäftsbereich zu generieren. Wenn Sie für jedes Geschäftsfeld eine separate Buchhaltung führen würden, müssten Sie die Buchhaltung am Jahresende jeweils konsolidieren.

      Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne mit unserer Schwestergesellschaft Findea AG in Verbindung setzen.

      Freundliche Grüsse
      Burcin Bülbül

  28. Güezi

    Als Elternvereinigung möchten wir Kurse und Börse organisieren, dabei für nicht-Mitglieder einen kleinen Aufpreis rechnen. Auch möchten wir Mitglieder die sich in der Organisation beteiligen weniger bis keine Mitgliederbeiträge einzahlen lassen und die Restliche den vollen Beiträge. Darf man das machen?

    • Guten Tag

      Dies ist abhängig von Ihren Statuten. Erlauben die Statuten dieses Vorgehen? Wenn ja, können Sie die unterschiedlichen Preise auf der Bsp. auf der Homepage erwähnen.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  29. Guten Tag

    wir sind ein paar Abgänger der gleichen Schule und möchten gerne einen Verein für Ehemalige gründen? Der Zweck ist ab und zu zusammen Veranstaltungen und Weiterbildungen zu besuchen. Sind wir verpflichtet einen HR Eintrag zu machen?

    Falls wir kostenpflichte Kurse und Seminare an Drittpersonen anbieten, müssten die beiden Buchhaltungen konsolidiert werden? Gedacht ist zwei Buchhaltugen zu führen. Einmal für den Abgängerverein und einmal eine BH für die Kurse/Seminare. Müssen diese Ende Jahr konsolidiert werden?

    • Guten Tag

      Grundsätzlich ist ein Verein ins Handelsregister einzutragen, wenn dieser nach kaufmännisch geführtem Gewerbe betrieben wird. Das heisst soviel wie, Die Organisation ist ähnlich aufgebaut wie ein Unternehmen.

      Ende Jahr ist eine Buchhaltung für den Verein einzureichen. Die einfachste Lösung wäre, wenn Sie verschiedene Konten für die beiden Bereiche führen. Eine Konsolidierung von zwei Buchhaltungen ist meist sehr kompliziert.

      Gerne unterstützen wir Sie mit der Vereinsgründung. Sie können hier eine unverbindliche Offerte rechnen oder ein Beratungsgespräch in Ihrer Nähe vereinbaren.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  30. Guten Tag,

    unser (noch zu gründender) Verein mit dem Zweck “Förderung der Globalisierung” möchte Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft werden, selbst allerdings nicht wirtschaftlich tätig werden. Spricht etwas dagegen? Wahrscheinlich müssen wir uns ins Handelsregister eintragen, auch wenn keine oder nur geringe Dividenden der Kapitalgesellschaft an den Verein ausgeschüttet werden. Gibt es sonst noch was zu beachten?

    Vielen Dank für ihre Antwort.

  31. Guten Tag
    Ich wurde angefragt, in einem regionalen Sportverein die Buchhaltung zu führen. Ich bin kein Mitglied des Vereins und würde von diesem Verein quasi angestellt werden für ein kleines Jahreshonorar. Nun meine Fragen:
    – Hafte ich finanziell für Schulden des Vereins
    – Was für eine Verantwortung trage ich in dieser Funktion als „externer Kassier“?
    – Muss mir der Verein einen offiziellen Lohnausweis ausstellen? Mein Honorar geht unter die geringfügigen Löhne (weniger als 2300 pro Jahr) und ich habe sonst einen Haupterwerb bei dem ich vollumfänglich versichert bin.
    Der Verein ist meines Wissens nicht im Handelsregister eingetragen. Der Verein organisiert Kurse und kleinere Veranstaltungen für seine Mitglieder und ist somit nicht gewinnorientiert.
    Besten Dank für Ihre Auskunft.
    Freundliche Grüsse
    Buchahltung

    • Guten Tag

      Zumal Sie keine offizielle Funktion im Verein einnehmen, entfällt ebenfalls Ihre allfällige Organhaftung. Sie erbringen dem Verein Dienstleistungen im Auftragsverhältnis gemäss Art. 394 ff. OR. Im vorliegenden Fall wäre weder ein Lohnausweis auszustellen, noch müssten Sie sich bei der AHV als Selbständigerwerbender anmelden. Sie haben Ihre Einnahmen einzig zu versteuern.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  32. Grüezi!
    Ich hätte grad drei Fragen, die sich alle um die Themen “Verein” und “gewinnbringende/kaufmännische Aktivitäten” drehen.
    1.) Darf ein Verein Eigentümerin einer AG sein? Die AG wäre gewinnorientiert und würde dem Verein allenfalls Gewinn ausschütten.
    2.) Gibt es verbindliche oder mindestens allgemein akzeptierte Definitionen von “wirtschaftlicher Tätigkeit” und “nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe”?
    3.) Reduziert sich das “Gewinnbringungs-Verbot” für Vereine nur auf die Weiterleitung des Gewinns an seine Mitglieder? Oder anders formuliert: darf der Verein Gewinne anstreben, um die langfristige Weiterführung seines (ideelen, geselligen, Kultus-) Zwecks sicherzustellen?

    • Guten Tag

      Zu Ihren Fragen:
      1.) Der Verein darf Aktien einer AG besitzen, wenn dies in den Vereinsstatuten erlaubt wird. Es muss in den Statuten explizit erwähnt werden, ansonsten ist dies nicht erlaubt. Die ausgeschüttete Dividende darf nicht an die Vereinsmitglieder ausbezahlt werden.
      2.) Eine wirtschaftliche Tätigkeit liegt vor, wenn das Endziel der Körperschaft darin besteht, den Mitgliedern Geld- oder Sachvorteile zukommen zu lassen. Damit ein kaufmännisches geführtes Gewerbe besteht, bedingt die ausgeführte Tätigkeit einen kaufmännischer Betrieb sowie eine geordnete Buchhaltung.
      3.) Ein Gewinn darf erzielt werden, jedoch einzig für die Deckung der Kosten. Es darf jedoch nicht das primäre Ziel sein, ansonsten wäre die Gewinnorientierung gegeben.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  33. Guten Tag

    Betreffend der Voraussetzung “nichtwirtschaftlicher Zweck” von Vereinen folgenden Frage: Darf der Vereinszweck die Vorbereitung zur Gründung eines Unternehmens sein oder gilt dies bereits als wirtschaftliche Absicht und damit als wirtschaftlicher Zweck?

    Ziel wäre es, mittels des Vereins die vorbereitenden Arbeiten zur Gründung zu treffen und die Unternehmensform zu bestimmen, da die anzustrebende Unternehmensgrösse massgeblich von den Vorabklärungen abhängt.

    Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

    Freundliche Grüsse
    Andreas Hochuli

    • Sehr geehrter Herr Hochuli

      Dies würde als wirtschaftlicher Zweck gelten. Berücksichtigen Sie bitte bei der Vorbereitung zur Gründung Folgendes: Alle Gründungskosten können nach Gründung von der Gesellschaft selbst übernommen werden bzw. als Verwaltungsaufwand verbucht werden.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  34. Guten Tag,

    ich bin mir nicht sicher, ob die Form eines Vereines in unserem Fall korrekt, bzw. erlaubt und sinnvoll ist.

    Ich habe eine Firma, als Tanzschule (eingetragen etc.) und möchte mich nun mit verschiedenen Tanzlehrern zusammenschliessen, um gemeinsam zwei Tanzräume zu mieten und ein ganzheitliches Angebot für Kursteilnehmer anzubieten. Mit den Vereinseinnahmen decken wir die gemeinsamen Kosten (Miete, Versicherung, SUISA etc.) und entgelten die Tanzlehrer für Ihren Aufwand.
    Ist hier eine Vereinsgründung möglich?
    Welche Rechtsform wäre ansonsten angebracht?

    Besten Dank für Ihre Antwort!

    Freundliche Grüsse

    Pascale Schmid

    • Sehr geehrte Frau Schmid

      In Ihrem Falle würde die einfache Gesellschaft (Art. 530 ff. OR) wohl am besten zutreffen. Die einfache Gesellschaft ist die vertragsmässige Verbindung von zwei oder mehreren Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln. Die Gründung eines Vereins würde m.E. wenig Sinn ergeben.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  35. Guten Tag

    ich habe vor kurzem mit zwei anderen Personen einen Kindersportklub gegründet um für Kinder
    Polysportive-Kurse anzubieten. Die Halbjahressemester Kurse können mit einem Halbjährlichen Mitgliederbeitrag besucht werden. Da ich zurzeit der einzige Leitende (J&S Leiterausbildung) bin werde ich alle Kurse alleine leiten und Dementsprechend entschädigt.
    Meine Frage ist wie hoch diese Entschädigung sein darf ohne das es Gewinnorientiert ist?

    Freundliche Grüsse
    Maxi

    • Guten Tag Maxi

      Die Auszahlung eines Lohnes ist möglich. Ein Verein kann vernünftige Löhne, Sozialabgaben usw. bezahlen. Nicht-gewinnorientiert bedeutet, dass der Verein das eingenommene Geld für den Vereinszweck einsetzt und nicht an die Mitglieder als Gewinn ausschüttet.
      Ein Verein ist zwar gemeinnütziger Natur, kann aber auch Arbeitnehmer beschäftigen. Wichtig ist, dass Sie den Verein im Handelsregister anmelden, sofern dieser ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt (Art. 61 Abs. 2 ZGB).

      Gerne unterstützt Sie STARTUPS.CH bei der Gründung Ihres Vereins. Am besten rechnen Sie Ihre Offerte online oder vereinbaren ein Beratungsgespräch an einem unserer Standorte.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  36. Grüezi
    Wir, als Bekanntenkreis. möchten einen bestimmten Mann, der wegen schwierigen Lebensumständen, mehreren Behinderungen und zu wenig Versicherungsleistungen auf Hilfe angewiesen ist, finanziell und organisatorisch unterstützen.

    Wir wollen selber spenden, sowie weitere Spenden (und eventuell auch Darlehen) suchen, und diese sinnvoll koordinieren. Unser Ziel ist es, für ihn eine Wohnung zu kaufen, und zwar im Ausland (wo vieles günstiger ist und er gerne leben würde) in der er entweder selber mietzinsfrei wohnen könnte, oder die ein Mietzinsgewinn abwerfen würde, die wir zweckgebunden zu seinem Unterhalt einsetzen würden.

    Dabei wollen wir sicher gehen, korrekt zu handeln, damit alle Schritte für alle Mitglieder und für den Mann selber (der selber kein Vereinsmitglied wäre) transparent sind. Ein Vereinsmitglied würde alles dokumentieren.

    Würden wir einen Verein gründen, wäre dieser zwar karitativ und nicht gewinnorientiert (bzw. ein allfälliges Gewinn würde nur zum Hauptzweck, den Mann zu unterstützen, eingesetzt), wir hätten aber lediglich eine ein-Person Destinärkreis.

    1. Ist in diesem Fall ein Verein überhaupt eine geeignete Struktur?
    2. Gäbe es eine andere, passendere juristische Person?
    3. Gehe ich richtig davon aus, dass das blosse Ziel, eine Wohnung zu kaufen, an sich reicht, damit der Verein im Handelsregister eingetragen werden muss?
    4. Was bedeutet, bzw. was bezeugt diesen Eintrag, und was sind seine Auswirkungen?
    5. Wären die Namen den einzelnen Mitgliedern im Handelsregister ersichtlich?
    6. Können wir, obwohl im Handelsregister eingetragen, die individuelle Haftung den einzelnen Vereinsmitglieder ausschliessen?
    7. Was müssten wir sonst beachten, bitte?

    Wir danken für Ihre Meinung.

    • Guten Tag

      Aufgrund der Bedeutung und Reichweite dieser Fragen, empfehle ich Ihnen einen Beratungstermin in Zürich, Winterthur oder Luzern wahrzunehmen, zumal Sie dort von qualifizierten und erfahrenen Juristen beraten werden.

      Schon vorab: Dieses Projekt wäre durchaus als Verein umsetzbar. Allenfalls könnte jedoch die Stiftung die geeignetere Rechtsform für Ihr Projekt sein.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  37. Guten Tag

    Wir haben einen Verein gegründet.

    Der Verein ist gegründet und die Statuten sind erfasst.

    Jetzt wollen wir ein Vereinslokal eröffnen so dass die Mitgliedern mehr zusammen kommen.

    Die Getränken werden wir verkaufen müssen so dass wir die Miete finanzieren können.

    Jetzt meine Frage.
    Welchen Grundlagen müssen wir beachten?
    Welchen Bewilligungen brauchen wir von der Gemeinde oder Kanton?
    Muss der Verein in Handelsregister eingetragen werden?
    Ist der Verein Steuerpflichtig?
    Brauchen wir ein Patent?

    Besten Dank
    Grus
    Jorge

  38. Grüezi

    Ich betreibe eine Einzelfirma, welche ein innovatives Produkt für Bildung an öffentlichen Schulen entwickelt und verkauft.
    Nun gibt es eine als Verein organisierte Konkurrenz, welche mein Produkt kopiert und auf dem selben Markt anbietet. Als Verein jedoch mit tieferen Fixkosten.

    Frage 1: Gibt es eine Möglichkeit, die Rechtmässigkeit der Firmenform meiner Konkurrenz anzuzweifeln oder anders gesagt: wie ist definiert, ob der Verkauf eines Produktes gewinnorientiert ist?

    Frage 2: Als Einzelfirma darf ich auch den internationalen Markt bewirtschaften, darf dies auch ein Verein tun?

    Frage 3: Ich plane, mein Produkt über andere Händler zu verkaufen. ist dies einem Verein ebenfalls erlaubt?

    Herzlichen Dank

    • Guten Tag

      Grundsätzlich darf der Verein nicht gewinnorientiert sein, resp. einen wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Ein wirtschaftlicher Zweck wird verfolgt, wenn das Endziel der Körperschaft darin besteht, den Mitgliedern Geld- oder Sachvorteile zukommen zu lassen.
      Der Verkauf von Produkten ist eine Grauzone. Liegt der Verkaufspreis nicht höher als die Fixkosten und stimmt die Zweckformulierung überein, könnte es sein, dass das Steueramt die Körperschaft dennoch als Verein anerkennt. Von Aussen ist dies sehr schwer zu beurteilen.

      Grundsätzlich darf ein Verein die Produkte über sämtliche Absatzmärkte verkaufen. Jedoch ist stets zu beachten, dass dieser nicht plötzlich gewinnorientiert ist. Verkauft der Verein die Produkte über einen Händler oder auch ins Ausland können dies Indizien für die Wirtschaftlichkeit sein.

      Freundliche Grüsse
      Nadja Mehmann

  39. Guten Tag,

    Stellen sich bei einem Verein bei dem die Mitglieder (zwei Personen) und die Vorstandsmitglieder identisch sind Probleme bei der Entlohnung des Vorstands? Und wie lassen sich diese umgehen?

    Herzlichen Dank

    N.F.

    • Guten Tag

      Grundsätzlich sollte es keine Schwierigkeiten geben. Sofern Sie jedoch Löhne ausbezahlen, sind diverse möglich Folgen zu beachten wie beispielsweise die allfällige obligatorische Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen. Sofern hohe Löhne ausbezahlt werden, könnte ein Verein zudem seine Steuerbefreiung verlieren.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  40. Guten Tag

    Wir betreiben einen Verein mit einem ideellen Zweck, der offiziell von der kantonalen Steuerbehörde als gemeinnützig anerkannt wurde und somit steuerbefreit ist.

    Kürzlich haben wir ein neues Vereinslokal angemietet, zu welchem auch zwei Schlafzimmer gehören. In unserem Vorstand wird nun diskutiert, ob wir diese Schlafzimmer via Airbnb weiter vermieten dürfen (der Vermieter hat dies bewilligt).

    Folgende Fragen stehen im Raum:
    1. Darf auch ein gemeinnütziger, steuerbefreiter Verein angemietete Räume generell via Airbnb weiter vermieten und somit ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben?
    2. Falls ja, dürfen die Einnahmen aus diesem Vorgang maximal zur Deckung der Mietkosten dieser Räume verwendet werden (d.h. Einnahmen Vermietung durch Airbnb gleich maximal Mietkosten Räume) oder darf ein zusätzlicher Gewinn erwirtschaftet werden, der andere, sachfremde Vereinskosten deckt (z.B. Eventkosten, Personalkosten, Materialkosten etc.)?
    3. Eine Eintragung im Handelsregister und somit eine Buchführung ist zwingend erforderlich, oder?
    4. Müssten Einkommen bzw. Gewinne aus Vermietungen via Airbnb nicht versteuert werden? Wir sind ja aber von der Steuer befreit …

    Herzlichen Dank für Ihre Antworten.

    Freundliche Grüsse
    Markus Imhof

    • Guten Tag

      Betreibt ein Verein zur Erreichung seiner Ziele ein kaufmännisches Gewerbe, bedeutet dies nicht zwingend, dass er einen wirtschaftlichen Zweck verfolgt. Entscheidend dabei ist, dass erwirtschaftete Gewinne nicht den Mitgliedern zufliessen. Ein Handelsregistereintrag muss jedoch vorgenommen werden. Sie können das Vorgehen auch mit den Steuerbehörden absprechen um eine unangenehme Überraschung ausschliessen zu können.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  41. Guten Tag

    Ich und mein Bruder wollen einen Verein gründen und darüber die Kontrolle behalten.

    1. Ist es erlaubt, dass wir beide alleinige Gründer, Mitglieder der Vereinsversammlung und Vorstandsmitglieder sind? D.h. sozusagen eine “Ein-Mann-AG” beim Verein.. ist das erlaubt? M.E. sollte es erlaubt sein sofern sonst alle gesetzlichen Formalien eingehalten werden.

    2. Ist es erlaubt die zahlenden Mitglieder als Passivmitglieder aufzunehmen ohne Mitbestimmungsrecht in der Vereinsversammlung?

    Herzlichen Dank für die Beantwortung. Werden sodann gerne für eine Gründung auf euch zukommen.

    • Guten Tag

      Sie können einen Verein problemlos zusammen mit Ihrem Bruder gründen. Sie dürfen gerne einen Beratungstermin über unsere Webseite buchen. Ein Verein ist aber nicht die geeignete Rechtsform wenn kommerzielle Aspekte im Vordergrund stehen bzw. Sie einen Verdienst anstreben.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  42. Guten Tag

    Wir haben zurzeit einen Verein mit Zweck Geselligkeit und Wohltätigkeit.
    Nun überlegen wir ein Themenspezifisches Cafe zu eröffnen und zu führen (zumindest Teilzeit an 1-3 Tagen pro Woche).

    Dürfen wir das, wenn das Lokal gleichzeitig als Vereinslokal dient und der Erlös zur Erhaltung des Vereins und dessen Zweck (Wohltätigkeit) dient?

  43. Guten Tag

    Ich habe ein Lokal gemietet und werde darin Dart Turniere anbieten. Es ist also ein Dart/Vereinslokal. Jedoch existiert dies nicht als Verein sonder mehr als privates Hobby. Es wird auch Getränke und kleine Snacks im Angebot haben.

    Nun ist meine Frage wie ich das für die Zukunft am besten mache. Einen Verein Gründen? Denn ich gehe schwer davon aus das sich dieses Lokal in ca 5 Monaten zu einem gewinnbringenden Lokal entwickeln wird.

    Oder darf ich den Überschuss der Fixkosten auf einem Konto Lagern für eventuelle schwierige Zeiten in dem ich das Fixkosten minimum nicht erreiche?

    Lieben Gruss

    • Guten Tag

      Wenn Sie davon ausgehen, dass sich dieses Lokal gewinnbringend entwickeln wird und Sie von den Einnahmen persönlich profitieren möchten, ist ein Verein die falsche Rechtsform. Sie können das Lokal zum Beispiel als Einzelunternehmung führen.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  44. Guten Tag

    Ich möchte einen Verein gründen, welcher einen Anteil an einer GmbH bekommt.
    Zweck des Vereins ist eine Zusammenarbeit ohne Entlöhnung. Jedoch soll den Vereinsmitgliedern aufgrund der geleisteten Arbeit zu einem späteren Zeitpunkt aus dem Vereinsanteil an der GmbH einzelne GmbH- Anteile vergeben werden.
    Ist das möglich?

    Freundliche Grüsse

    • Guten Tag

      Dies müsste weiter im Detail analysiert werden. Ich empfehle Ihnen in diesem Sinne eine Beratung in Winterthur oder in Zürich in Anspruch zu nehmen. Sie können den Termin direkt online bei uns buchen.

      Freundliche Grüsse
      Simon Jakob

  45. Guten Tag
    Wir sind ein Verein der über 20 Jahre besteht.
    Mitglieder sind Detaillisten aus dem Ort.

    Es wird ein Jahresbeitrag eingezogen.
    Es wird eine Buchhaltung geführt und
    es gibt eine Rechnungsrevision.

    Es gibt verschiedene Veranstaltungen im Jahr
    und Rückstellungen für einen grösseren Anlass.

    Fragen:
    Müssten wir im HR eingetragen sein?
    Können (dürfen) Rückstellungen über mehrere Jahre angehäuft werden?

    Besten Dank
    H. Dolder

    • Guten Tag

      Der Verein ist nur zur Eintragung verpflichtet, wenn er für seinen Zweck ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt oder revisionspflichtig ist. Ein Verein kann – wie andere juristische Personen – Verluste aus den sieben vorangegangenen Jahren berücksichtigen.

      Freundliche Grüsse
      Mario Koller

  46. Guten Tag

    Wir sind ein seit über 20 Jahren bestehender Verein. Wir vereinen aktive und ehemalige Feuerwehrkameraden. Das Jahr durch haben wir div. Anlässe. Die Kilbi ist der grösste Anlass, an welchem eine Festwirtschaft betrieben wird. Die anderen 1-2 Anlässe sind im kleinerem Rahmen. Hinzu kommt, dass wir die eigens angeschafften Zelte vermieten.
    Daraus ergeben sich Fragen:

    – gehen wir mit diesen Aktivitäten bereits unter ein nach kaufm. Art geführtes Unternehmen?
    – ist ein HR Eintrag erforderlich?
    – müssen wir bei der Vermietung der Festzelte etwas bedenken? MwSt., Rechnung erstellen?

    Im Voraus herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.
    Yvonne Hauri

    • Guten Tag

      Vereine dürfen für die Erfüllung ihres ideellen Zwecks ein kaufmännisches Gewerbe betreiben. Der gelegentliche Standverkauf für die Mittelbeschaffung oder der Billetverkauf für Anlässe bedeuten noch kein kaufmännisches Gewerbe; das Betreiben eines Restaurants des Sportklubs jedoch schon. Vereine, deren Zweckerfüllung ein kaufmännisches Gewerbe bedingt, müssen sich im Handelsregister eintragen und unterliegen der Buchführungspflicht. Demach sollten Sie für die Vermietung der Festzelte eine Rechnung erstellen.

      Freundliche Grüsse
      Lorena Belardo

  47. Guten Tag

    Ist es möglich einen Verein zu gründen mit dem Zweck des Vereins: Jungunternehmer zu fördern im Bereich Kurzzeitvermietung von Imobillien.

    Durch die vom Verein zur Verfügung gestellten Objekte, die im vorfeld akquiriert wurden um dem Jungunternehmer den Start zu erleichtern. Der Jungunternehmer erwirtschaftet mit seinem Startup, zb einer einzelfirma, nun Gewinne durch die Kurzzeitvermietung an Touristen. Ein prozentualer Teil davon geht in den Verein, der restliche Teil geht an den Jungunternehmer.
    Mit dem Vereinskapital werden die Kosten für neu Aqkuise an verschiedensten standorten finanziert sowie die Schulung der Mitglieder. Die Schulung würde von den Gründungsmitgliedern, sowie auch von Auswertigen Coaches getätigt werden die mit dem Verein nichts zu tun haben.
    eine Überlegung war noch, dass wenn vereinsmitglieder einen Antrag stellen, für eine finanzierung der expansion ihres Geschäftes, könnte dies im Vorstands bewilligt werden. Da die Vereinsgründer ebenfalls in dem Markt tätig sind, mit einzelfirmen, wäre es auch möglich diese Firmen Zu fördern wenn diese einen Antrag stellen?

    Vielen Dank für die Bearbeitung
    Und freundliche Grüsse Vanessa Gjoci

    • Guten Tag

      Grundsätzlich darf ein Verein keinen primär wirtschaftlichen Zweck verfolgen. Der Verein dient einem ideellen Zweck, er widmet sich politischen, religiösen, künstlerischen, wohltätigen oder anderen nicht wirtschaftlichen Aufgaben. Die genaue Prüfung des Zweckes nehmen wir vor, wenn Sie bei uns Ihren Verein gründen.

      Gerne können Sie hier Ihre Bestellung aufgeben: https://www.startups.ch/de/services/firmengruendung

      Freundliche Grüsse

      Kassra Palenzona

  48. Guten Tag

    Wir sind ein Wasserportverein welcher sich in der Förderung vom Kitesurfsport engagiert. Dazu wurde ein Schlauchboot gekauft mit welchem die Schüler zur Kitezone befördert werden. Aufgrund des steigenden Interessens möchten wir diese diese Dienstleistung auch anderen Kitesurfer gegen Entgelt anbieten, dazu würde vom Kanton die Bewilligung für eine Wasserporschule beantragt. Ist dies über einen Verein möglich gegen Entgelt eine Dienstleistung anzubieten und somit auch Umsatz zu generieren (unter Fr.5’000.- pro Jahr).
    Es würden also Kitesurfer welche nicht Teil unseres Vereines sind gegen Entgelt geschult.

    Vielen Dank für eure Antwort.

    Freundliche Grüsse

    Markus Müller

    • Guten Tag

      Ein Verein hat primär einen nicht wirtschaftlichen Zweck. Wenn sie also primär einen kommerziellen Zweck verfolgen, ist der Verein nicht die geeignete Rechtsform.

      Freundliche Grüsse

      Kassra Palenzona

    • Guten Tag

      Ein Verein kann sich in eine AG umwandeln, wenn dieser im Handelsregister eingetragen ist. Der Umwandlungsbeschluss bedarf aber die Zustimmung von 3/4 der an der GV anwesenden Mitgliedern.

      Freundliche Grüsse

      Kassra Palenzona

  49. Hallo.
    Wir sind zwei Frauen, die das Projekt ARTITS against breast cancer in Zürich gestartet haben: Wir rufen Frauen von überall her via Instagram dazu auf, Bilder mit ihren Brüsten zu malen und uns zu spenden – diese werden wir im Oktober an einer hierfür von uns organisierten Ausstellung verkaufen. Die dabei eingenommenen Gelder werden an eine Krebshilfeorganisation gespendet. (Keine Gewinnabsichten für uns persönlich)

    Wir benötigen im Voraus noch Geldmittel um die Ausstellung auf die Beine zu stellen – diese Spenden können aber nur von Firmen an uns geleistet werden, wenn wir keine privaten Personen sind. Das heisst, wir denken wir müssen einen Verein gründen.

    Ist es denn richtig, dass wir als Verein mit dem Zweck Spenden zu generieren unseren Verein nicht ins Handelsregister eintragen müssen? Gilt aber dann der Verein überhaupt als ausreichend offiziell – sodass dann ein Unternehmen uns Geld spenden kann? (sofern wir ein Konto haben das unter dem Vereinsnamen läuft).

    • Guten Tag

      Vereine werden mittels Annahme der Statuten durch die Vereinsversammlung gegründet. Sie sind zur Eintragung ins Handelsregister nur verpflichtet, wenn sie ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreiben oder revisionspflichtig ist. Sobald die Statuten durch die Vereinsversammlung angenommen wurden, ist der Verein gegründet. Einem allfälligen Handelsregistereintrag kommt rein deklaratorische Wirkung zu. Sofern Sie über Vereinsstatuten verfügen, sollten Sie demnach grundsätzlich entsprechende Spenden empfangen können.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

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