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Der Verein

Der Verein ist im Zivilgesetzbuch (ZGB) ab Art. 60 geregelt. Ein Verein ist ein Zusammenschluss von Personen und/oder Gesellschaften, welche gemeinsam einen gemeinnützigen, nichtwirtschaftlichen Zweck verfolgen wollen.

Der Verein

 

 

 

 

 

 

 

Das heisst, der Zweck des Vereins muss gemeinnützig sein. Grundsätzlich zulässig sind gesellige, politische, wissenschaftliche oder wohltätige Zwecke, wie beispielsweise “Organisation von Sportveranstaltungen für Kinder”.

Nicht erlaubt wäre beispielsweise   “Zweck des Vereins ist es, für seine Mitglieder finanzielle Vorteile zu erwirtschaften”. Dabei gilt es aber zu beachten, dass es einem Verein durchaus erlaubt ist,  ein sogenanntes “nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe” zu betreiben. Dies jedoch nur als Mittel um seinen Zweck zu erreichen. Zur Illustration ein paar Beispiele:

  • Ein Verein mit dem Zweck des Tierschutzes darf ein vegetarisches Restaurant betreiben und mit allfälligen Gewinnen seine Kampagnen finanzieren.
  • Ein Sportverein darf am jährlichen Dorffest eine Bar führen um seine Vereinskasse aufzubessern.
  • Ein Verein zur Unterstützung blinder Menschen darf gegen eine Gebühr Kurse für Blindenhunde anbieten.
  • Ein Verein der Spanienfreunde darf ein Clubhaus mit Restaurant als Treffpunkt für seine Mitglieder und Freunde führen.
  • Martin, Melanie und Mirko wollen einen Verein gründen, der mir ihrem freien Vermögen Börsengeschäfte machen soll um nebenbei etwas dazu zu verdienen. Das ist nicht erlaubt.
  • Die drei oben genannten dürfen auch keinen Verein gründen nur um gemeinsam ein kleines Unternehmen zu führen.

Etwas vereinfacht gesagt kann man Folgendes festhalten: Wollen die Vereinsgründer ihren Lebensunterhalt oder einen Teil davon durch Einnahmen des Vereins generieren, wäre das wohl kaum zulässig. Dazu muss eine Organisationsform aus dem Obligationenrecht (z.B. Einzelfirma, Kollektivgesellschaft, GmbH oder AG) gewählt werden.

Führt ein Verein ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe, hat er sich in das Handelsregister eintragen zu lassen. Dies hat zur Folge, dass auch die Regeln der kaufmännischen Buchführung eingehalten werden müssen (eine einfache “Milchbüchleinrechnung” o.ä. genügt dann nicht mehr).

Für Schulden haftet nur das Vereinsvermögen. Dies gilt auch wenn kein Mitgliederbeitrag festgesetzt wurde. 

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112 Kommentare zu “Der Verein

  1. Guten Tag, kann ich einen Verein zur “Sicherstellung von attraktiven Wohnflächen” gründen und damit dieser Verein auch die Interessen wahrnehmen kann dafür Unternehmensanteile der ausführenden Betriebe überschreiben?

    Vielen Dank
    Roland Friedrich

  2. Guten Tag,

    Ich bin in verschiednen Hilfeprojekte in Brasilien und Afrika tätig. Ich würde gerne Spendengelder sammeln die zu 100% in die Hilfsprojekte fliessen. Ist ein Verein für diese Tätigkeiten sinnvoll?

    Liebe Grüsse

  3. Hallo, wir haben einen Verein der sich der finanziellen (Weiter-)bildung seiner Mitglieder widmet, z.B. das Studium der Börsenzahlen oder der Funktionsweise von Kryptowährungen.
    Nun haben wir eine Möglichkeit, dass uns jemand Kryptogeld (z.B. Bitcoin) leiht und wir damit Transaktionen wie Zinsanlage oder den Tausch in andere Währungen durchführen. Am Ende sollten wir die möglichen Gewinne wieder zusammen mit dem Leihbetrag an den Verleiher zurückgeben. (Was mit Verlusten wäre, haben wir noch nicht besprochen…:(
    Ist das prinzipiell gestattet oder wäre das eine wirtschaftliche Betätigung die wir eventuell anmelden müssten? Gibt es da eine Grenze in der Höhe des Umsatzes, die wir nicht überschreiten sollten? Für uns als Verein wäre es eine gute Möglichkeit, unser Wissen praktisch zu testen und zu erweitern.

    • Guten Tag

      Grundsätzlich ist dies aus rechtlicher Sicht möglich. Es gibt keinen Umsatzgrenze, die Sie nicht überschreiten dürfen.

      Freundliche Grüsse

      Nicole Eberle

  4. Hallo Nicole,

    vielen Dank fuer die schnelle Antwort. Auch wenn es keine Umsatzgrenze gibt, so kann es doch sein dass unser regelmaessiger Handel als ein «nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe» ausgelegt wird und wir uns in Handelsregister eintragen muessen?

    Das moechten wir gern vermeiden wegen der umstaendlichen Buchfuehrung.
    Woanders haben wir auch gelesen, dass wir u.a. ab einem Umsatzerlös von CHF 20 Mio. revisionspflichtig werden koennen – na ja, soweit ist es (noch;) nicht.

    • Guten Tag

      Ja wenn Sie regelmässig Handel betreiben und einen Umsatz generieren, ist der Verein als ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe zu qualifizieren und ein Eintrag zwingend (Art. 61 ZGB).

      Freundliche Grüsse

      Nicole Eberle

    • Guten Tag

      Der Schweizer Verein darf keine wirtschaftlichen Ziele verfolgen. Sofern die deutsche GmbH ebenfalls keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgt, sollte dies meines Erachtens möglich sein. Vorausgesetzt natürlich, das deutsche Recht sieht die Möglichkeit vor, dass Vereine Gesellschafter einer GmbH sein können.

      Freundliche Grüsse
      Simon Husi

  5. Hallo

    ich bin daran interessiert, einen Förderverein in der Schweiz zu gründen, der ein Reiseunternehmen, in Tanzania namentlich Tanzaniatrail LTD unterstützt. Das Unternehmen bietet Reisen und Touren in den lokalen Nationalparks in Tanzania an.

    Ich würde gerne wissen, ob es rechtlich in Ordnung ist, wenn der Verein Bezahlungen von Kunden des Unternehmens entgegennimmt, jedoch keinen Gewinn erwirtschaftet, das Geld verwaltet und bei bedarf nach Tanzania überweist damit die LTD ihre Wirtschaftlichen Ziele verfolgen kann?

    Wie sieht es in Bezug auf die gesetzlichen Anforderungen auf die Gründung eines solchen Vereins und die Regelungen für internationale Finanztransaktionen aus?

    Freundliche Grüsse

    Lukas

    • Guten Tag

      Die Gründung eines Vereins ist unkompliziert und erfordert zudem keine Mindesteinlagen. Der Verein ist eine juristische Person. Ein Verein der kaufmännisch ein Gewerbe betreibt und / oder revisionspflichtig ist, muss sich im Handelsregister eintragen. Vereine, die sich einer politischen, religiösen, wissenschaftlichen, künstlerischen, wohltätigen, geselligen oder anderen nicht wirtschaftlichen Aufgabe widmen, sind dazu nicht verpflichtet. Die Statuten müssen aber in jedem Fall schriftlich vorliegen und über den Zweck des Vereins, seine Mittel und seine Organisation Aufschluss geben.

      Der Verein muss sicherstellen, dass alle internationalen Finanztransaktionen den geltenden Vorschriften und Bestimmungen entsprechen, einschliesslich der Gesetze zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

      Wir empfehlen, dass Sie sich an einen Anwalt oder eine andere qualifizierte Fachperson wenden, um sicherzustellen, dass alle geltenden Gesetze und Vorschriften befolgt werden.

      Freundliche Grüsse
      Tanja Balseiro

  6. Guten Tag
    Wir sind ein Karate Verein und möchten in ferner Zukunft ein eigenes Dojo bauen können.
    Dafür möchten wir nun einen Teil des Vereinskapitals in ein Fondsprodukt investieren um das Geld nicht einfach auf einem normalen Bankkonto schrumpfen zu lassen und stattdessen schneller dem Zeil entgegen zu kommen.
    Ein Vorstandsmitglied meinte dazu, dass wir im Vorstand für allfällige Verluste haftbar seien wenn es sich um mehr als einen Drittel des Vereinsvermögens handelt.
    Gibt es da irgendwelche Vorschriften oder Leitsätze?
    Das Geld und die Vermehrung davon kommen nur dem Verein und dem neuen Dojo zu Gute.

    MFG Sven Baur

  7. Guten Tag,
    Ist es möglich mit einem schweizer Verein Immobilien/Land im Ausland zu erwerben und diese Unentgeltlich an Mitglieder zur Verfügung zu stellen?
    Und/oder diese auch für Wohltätige Zwecke wie Tierauffang-Stationen, Flüchtlingsunterkünfte usw. zu nutzen. (Alles nur über Mitgliederbeiträge/Eigenkapital finanziert)

    Und wenn ja, kann mit den Mitgliederbeiträgen an Börsen spekuliert werden, wenn dies so in den Statuten geregel ist und man den Verein als kaufmännisch geführtes Gewerbe eintragen lässt?

    Vielen Dank im Voraus!!
    LG

  8. Gibt es eigentlich generelle Richtlinien zum Erwerb bzw. der Miete von Vereinsimmobilien fuer den Verein selber, in der Schweiz? Z.B ein lagerraum oder ein Versammlungsraum oder Haus. Und so weiter…

    LG

  9. Guten Tag, wir haben seit 12 Jahren ein Verein der regelmässig Events veranstaltet. Nun werden wir unsere eigene Location Mieten. Ist es uns erlaubt, dort eine Bar zu Betreiben als Verein? Wir haben auch Personen bei den Events, die keine Mitglieder sind. Beste Grüsse

    • Guten Tag

      Der Verein darf grundsätzlich nicht gewinnorientiert sein. Grundsätzlich ist es in der Schweiz möglich, als Verein eine Bar in einer eigenen gemieteten Location zu betreiben. Allerdings gibt es bestimmte rechtliche und behördliche Vorschriften, die Sie beachten müssen (wie. z.B. Vereinsstatuten, Alkohollizenz, Steuerliche Aspekte etc.).

      Ich empfehle Ihnen ein Beratungsgespräch zu vereinbaren, um Ihre Situation zu besprechen.

      Freundliche Grüsse
      Tanja Balseiro

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