Update zur Unternehmenssteuerreform III: Es kommt zur Volksabstimmung
Die Unternehmenssteuerreform III kommt nach langen Debatten im Parlament endlich in die heisse Phase: Am 12. Februar 2017 stimmt das Volk über das Unternehmenssteuerreformgesetz III ab. Was die Reform will und welche Handlungsmöglichkeiten den Kantonen offen stehen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
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Was will die Reform?
Die Schweiz hat bisher im Ausland erzielte Gewinne von bestimmten Unternehmen nicht gleich hoch besteuert wie im Inland erzielte Gewinne. Diese Praxis machte die Schweiz als Unternehmensstandort für ausländische Unternehmen attraktiv. Die EU und die OECD akzeptieren dies nun nicht mehr. In der Folge müssen die Privilegien für Holding- und Verwaltungsgesellschaften abgeschafft werden. Künftig zahlen also alle Unternehmen gleich viel Steuern.
Damit es nicht zu einer Abwanderung von Unternehmen kommt, will die Reform die steuerrechtlichen Bedingungen für alle Unternehmen verbessern. Die Höhe und Ausgestaltung der Unternehmenssteuern hängt aber im Wesentlichen von den kantonalen Steuergesetzen ab. Diese würden mit der Reform auch die grössten Steuerausfälle erleiden, weil die alten Steuerprivilegien abgeschafft werden (im Detail dazu der Beitrag der NZZ). Zur Kompensation wird der Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer von 17 auf 21,2% erhöht. Dies wiederum bedeutet einen Steuerausfall auf Bundesebene.
Die Kantone haben folgende Handlungsmöglichkeiten um Unternehmen steuerlich besser zu stellen:
- Senkung der Gewinnsteuern: 16 Kantone planen solche Massnahmen;
- Einrichtung einer Patentbox, die Erträge aus Immaterialgüterrechten (Patente, Marken, Designs, Urheberrechte) günstiger besteuert: 9 Kantone;
- Subvention von Forschungsaufwendungen: 8 Kantone;
- Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer, die den Abzug eines fiktiven Zinssatzes auf überdurchschnittlich hohes Eigenkapital vorsieht: 5 Kantone.
Wo steht die Reform im Parlament?
Die Unternehmenssteuerreform III wurde vom Parlament beschlossen. Linke Parteien (SP, Grüne, Gewerkschaften) haben dagegen das Referendum ergriffen. Nun kommt die Vorlage am 12. Februar 2017 zur Abstimmung vors Volk.
Die Gegner kritisieren, dass die Unternehmen zu stark entlastet werden und die Kosten auf die Lohnempfänger und Konsumenten übergewälzt werden. Deshalb wären weitere Sparprogramme in Kantonen und Gemeinden nicht zu vermeiden.
Ein Überblick über die offiziellen Dokumente des eidgenössischen Finanzdepartements findet man hier.
Die Reform wurde bereits verschiedentlich entschlackt. Die Abschaffung der Emissionsabgabe war z.B. ein Teil der Unternehmenssteuerreform III. Bereits im letzten März wurde aber die Abschaffung der Emissionsabgabe aus der Reform herausgelöst und sistiert, da man die Vorlage und die Bundesfinanzen nicht überladen wollte. Die Freigrenze von CHF 1 Mio. bei der Emissionsabgabe bleibt aber weiterhin bestehen.
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