Unterstützung durch Arbeitslosenversicherung bei der Vorbereitung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) sieht verschiedene Massnahmen zur Förderung einer selbständigen Tätigkeit vor. Diese werden im vorliegenden Artikel näher erläutert.
Es gibt folgende Unterstützungsmassnahmen:
1. Auszahlung von Taggeldern während der Planungs- und Vorbereitungsphase der Selbständigkeit
Während der Vorbereitung einer selbständigen Tätigkeit werden maximal 90 Taggelder gesprochen. Die Taggelder zur Planung der selbständigen Tätigkeit entsprechen den normalen Arbeitslosenentschädigungen. Während dieser Zeit ist man von der Pflicht der Stellensuche befreit.
2. Weiterbildungskurse und Coaching
Zusätzlich werden auf Gesuch hin Weiterbildungskurse und Coaching für Existenzgründer bewilligt und bezahlt.
3. Übernahme des Bürgschaftsverlustrisikos (mit oder ohne Taggelder)
Die Arbeitslosenversicherung kann 20 Prozent des Verlustrisikos auf einen durch eine Bürgschaftsgenossenschaft verbürgten Kredit übernehmen. Die Kreditsumme kann maximal 180‘000.- Franken betragen. Von welcher die ALV 20 Prozent (also maximal 36‘000.-) übernimmt. Dazu müssen aber verschiedene Bedingungen erfüllt werden.
Um von einer oder mehreren Unterstützungsmassnahmen zu profitieren, müssen verschieden Voraussetzungen erfüllt werden und ein Gesuch eingereicht werden. (Hier gehts zum Blog Beitrag über die Voraussetzungen.)
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie beim Amt für Wirtschaft und Arbeit.
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