Unterschiede zwischen einer personenbezogenen und kapitalbezogenen Gesellschaft
Die Unterschiede zwischen einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft sind anhand verschiedener Grundsätze zu erkennen. Zu den Personengesellschaften gehörten unter anderem die Kollektivgesellschaft sowie die einfache Gesellschaft, die AG sowie die GmbH sind typische Vertreter einer Kapitalgesellschaft.
Unterschiede Personengesellschaft – Kapitalgesellschaft
Die Unterschiede zwischen den beiden Typen können folgendermassen in Stichworten widergegeben werden:
- Persönlichkeit vs. Kapitalbeteiligung
- Kopfprinzip vs. Kapitalprinzip
- Umfassende vs. beschränkte Beitragspflicht
- Mitgliedschaftswechsel erschwert/unmöglich vs. einfach
- Persönlicher Bezug vs. Anonymität
- Auflösung aus persönlichen und sachlichen Gründen vs. nur aus sachlichen Gründen
Abhängig von der individuellen Situation empfiehlt sich eher die eine oder die andere Form. Generell ermöglichen die Gesellschaftsarten in Form einer Kapitalgesellschaft eine grössere Flexibilität. So ist der Mitgliedschaftswechsel bei einer Personengesellschaft nur schwer oder gar nicht möglich. Bei einer AG oder einer GmbH kann dies relativ einfach durch die Übertragung der Aktien oder Stammanteile erfolgen.
Grundsätzlich gilt bei Personengesellschaften das Kopfprinzip und bei Kapitalgesellschaften das Kapitalprinzip. Dies bedeutet, dass bei einer Kollektivgesellschaft jeder Kollektivgesellschafter eine Stimme hat, bei einer AG bemisst sich die Stimmkraft nach der Anzahl der Aktien. Eine Person mit vielen Aktien hat daher in der Regel ein grösseres Gewicht.
Wenn der Geschäftsgang eines Unternehmens sich verschlechtert so zeigen sich auch Unterschiede. Da bei der Personengesellschaft eine umfassende Beitragspflicht vorgesehen ist, muss ein Gesellschafter noch zusätzliche finanzielle Mittel einbringen, während bei der Aktiengesellschaft keine derartige Verpflichtung vorgesehen ist.