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Unternehmenssteuerreform III kommt in die Vernehmlassung

Die Vernehmlassung für die Unternehmenssteuerreform III wurde vom Bundesrat  am 22.09.2014 eröffnet. Ziel der Reform ist das schweizerische Steuersystem internationalen Entwicklungen anzupassen und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

unternehmenssteuerreform III

 

Anpassung an EU/OECD Standards 

Der Bundesrat möchte mit der Unternehmenssteuerreform III den Steuerstreit mit der EU beilegen. Dazu wird seit 2007 ein enger Dialog geführt um das schweizerische Steuersystem den Standards der EU und OECD anzupassen. Konkret wird die steuerliche Privilegierung von ausländischen Erträgen von Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften kritisiert, die einen kantonalen Steuerstatus geniessen. Um die Standortattraktivität für diese Spezialgesellschaften zu erhalten und Wegzüge zu verhindern, hat der Bundesrat Ersatzmassnahmen zur Abfederung vorgeschlagen. Die Spezialgesellschaften haben eine grosse wirtschaftliche Bedeutung, weil sie auf Bundesebene die Hälfte aller Gewinnsteuereinnahmen (3,6 Milliarden CHF) und rund einen Fünftel (2 Milliarden CHF) der Gewinnsteuereinnahmen für Kantone und Gemeinden ausmachen.

Inhalt der Unternehmenssteuerreform III

Der Bundesrat präsentiert verschiedene Vorschläge wie die neue Unternehmensbesteuerung ausgestaltet werden kann. Um die Standards der EU und OECD zu erreichen werden die bestehenden Steuerprivilegien von Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften abgeschafft. In- und ausländische Unternehmensgewinne sollen gleich behandelt werden. Der finanzpolitische Spielraum der Kanton wird erhalten, um so den Kantonen die Möglichkeit zu bieten, wie bisher eine eigene Standortstrategie zu fahren. Den Kantonen steht es also frei die Gewinnsteuersätze zu senken, was einige Kantone bereits angekündigt haben. Weitere zentrale Massnahmen sind:

  • Einführung von Lizenzboxen, die steuerliche Privilegien für Erträge aus geistigem Eigentum ermöglichen.
  • Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer, die es erlaubt einen Steuerabzug auf überschüssigem Eigenkapital zu machen.
  • Neue Regelung zur steuerneutralen Aufdeckung stiller Reserven beim Wechsel von einer privilegierten zur ordentlichen Besteuerung.
  • Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital
  • Anpassungen beim Beteiligungsabzug und bei der Verlustverrechnung.
  • Die Einkommenssteuer wird durch private Kapitalgewinne aus Wertschriften erweitert.

Diese Massnahmen werden vorwiegend die Kantone treffen und dort auch zu Mindereinnahmen führen. Der Bund profitiert von der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit im Rahmen der direkten Bundessteuer. Deshalb will sich der Bund mit Ausgleichsmassnahmen in der Höhe von 1 Milliarde beteiligen, Diese wird verteilt, in dem der Anteil der Kantone an der direkten Bundessteuer erhöht wird.

Die Vernehmlassung ist jetzt für acht Monate bis zum 31.05.2015 geöffnet.

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