Umwandlung von Inhaberaktien in Namenaktien: Wie vorgehen?
In diesem Beitrag erfahren Sie alles über die Inhaberaktien. Zudem erklären wir Ihnen wie Sie vorgehen müssen um die in Namenaktien umzuwandeln.
Was sind Inhaberaktien?
Nach aktuellem Recht existieren in der Schweiz zwei Arten von Aktien: Namenaktien und Inhaberaktien. Von den rund 220‘000 Schweizer Aktiengesellschaften haben rund 57‘000 Inhaberaktien ausgegeben. Namenaktien lauten auf den Namen des Eigentümers. Inhaberaktien machen hingegen ihren Eigentümer zum Aktionär, ohne dass sie auf den Namen des Eigentümers lauten. Bei Vorhandensein von Inhaberaktien führt die Gesellschaft kein Aktienbuch, weshalb der Inhaber der Aktiengesellschaft nicht bekannt sein muss.
Wegen ihrer Anonymität und der leichten Übertragbarkeit können Inhaberaktien zur Steuerhinterziehung und Geldwäsche genutzt werden, weshalb sie der OECD ein Dorn im Auge sind. Um nicht auf einer schwarzen Liste zu landen, zieht die Schweiz nun nach und schaffte die Inhaberaktien (mit ein paar Ausnahmen) per 1. November 2019 ab.
Wie vorgehen um die Inhaberaktien in Namenaktien umzuwandeln?
Schauen Sie im Zefix (zefix.ch) nach, ob Ihre AG Inhaber oder Namenaktien ausgegeben hat. Haben Sie Inhaberaktien ausgegeben, dann sollten Sie möglichst bald alle Inhaber von den Aktienzertifikaten ausfindig machen.
Die Umwandlung in Namenaktien muss in einer Generalversammlung beschlossen werden und vom Notar beurkundet. Sobald Sie sämtliche Aktionäre kennen, können Sie eine Generalversammlung einberufen.
Die Juristen von STARTUPS.CH helfen Ihnen durch den Prozess und erstellen alle nötigen Dokument für die Umwandlung Ihrer Inhaberaktien in Namenaktien.
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